1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Steuern

In der Schweiz wohnen und Hauptjob und in Deutschland Nebenjob Steuern?

  • Side5000
  • 7. Juni 2023 um 12:35
  • Side5000
    2
    Side5000
    Beiträge
    1
    • 7. Juni 2023 um 12:35
    • #1

    Guten Tag zusammen,

    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen meine Freundin würde im September in die Schweiz ziehen. Sie hätte also somit hier ihren Wohnsitz und würde auch hier ihrer Haupttätigkeit nachgehen (80% Anstellung). Nun würde sie an ihrem alten Ort in Deutschland weiterhin 20% arbeiten. (Kein Minijob weil die max Grenze von 580€ übertroffen ist) Nun ist meine Frage wie sieht das jetzt Steuertechnisch aus?

    Es gibt ja ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und der Schweiz. Steuern würde sie ja in der Schweiz zahlen da ihr Wohnort hier ist.

    Nun wurde ihr aber von der alten Arbeit in DE gesagt das sie anschliessend dort in der Steuerklasse 6 steuern zahlen müsse, jedoch bin ich anderer Meinung da sie ja hier in der Schweiz dies als Nebentätigkeit in der Steuererklärung angeben muss und somit hier steuern zahlt. Sehe ich das Falsch vielleicht kann mir jemand helfen.

    Besten Dank schon mal. :grinning_face:

  • M.E.
    7
    M.E.
    Reaktionen
    23
    Beiträge
    50
    • 8. Juni 2023 um 08:35
    • #2

    Hallo,

    was ich auf die schnelle zu Deiner Frage im Internet gefunden habe und unter ausschluss jeglichen Gewähr wiedergebe:

    Steuerklasse 6 – Berufstätige mit Nebenjob(s)

    Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

    Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 520 € (Seit Oktober 2022 wurde die Grenze von 450 € auf 520 € angehoben) verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse.

    Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.

    Steuerklasse 0 – Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland

    Eine echte »Steuerklasse 0«gibt es nicht. Sie kommt aber als Hilfskonstruktion zur Anwendung bei Grenzgängern, die in Frankreich, Belgien oder der Schweiz wohnen und in Deutschland arbeiten.

    Bei ihnen gilt die Besonderheit, dass sie in Deutschland keine oder weniger Lohnsteuer/Einkommensteuer bezahlen. Meist müssen die betroffenen Arbeitnehmer dazu eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.

    Sozialversicherungsbeiträge müssen in Deutschland aber abgeführt werden, denn hier gilt das »Territorialprinzip«: Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach den Gesetzen am Beschäftigungsort.

    Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und unterscheiden sich in den genannten Ländern.

    In der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird für diese Grenzgänger die »Steuerklasse frei« oder »Steuerklasse 0« verwendet. Der Unterschied zwischen »Steuerklasse frei« und »Steuerklasse 0«: Nur die »Steuerklasse null« kann im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren verwendet und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

    Gruss

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™