Arbeitsangebot in der Schweiz: Steuer- und Familienauswirkungen?

  • Hallo alle,


    Ich habe ein Jobangebot aus der Schweiz bekommen und hätte ein paar Fragen. Ich arbeite in Deutschland, bin aber selbst kein Deutscher, so dass die ganze Situation des Vergleichs mit der Schweiz für mich noch komplexer ist :grinning_face_with_sweat: . Meine Frau arbeitet in Deutschland und kann remote arbeiten. Müssen wir Steuern in der Schweiz oder Deutschland zahlen? Gilt deutscher Mutterschutz oder schweizerischer Mutterschutz, falls wir Kinder bekommen? Ich schätze euer Wissen zu diesem Thema.


    Außerdem, wie viel Einkommen wäre nötig, um im Zentrum von Zürich gut leben zu können?


    Also nochmal die Fragen:

    1. Wo sollten wir Steuern zahlen, wenn meine Frau in Deutschland arbeitet und ich in der Schweiz, aber wir beide in Zürich wohnen?
    2. Welcher Mutterschutz gilt, wenn wir uns für die Schweiz entscheiden und Kinder bekommen?
    3. Gibt es sonstige wichtige Informationen Bezüglich der Kinder, die wir bei einem Jobwechsel in die Schweiz beachten sollten?



    4. Hat jemand eine Idee, wie viel Einkommen wir brauchen, um in Zürich-Zentrum angenehm leben zu können?



    Danke im Voraus!

  • Hallo blackfox,

    Herzlich willkommen hier.

    Grundsätzlich zahlt man dort Steuern wo man lebt bzw. wohnt, für deine Frau heisst das, deutsches Gehalt aber schweizerische Lebenshaltungskosten, normalerweise keine gute Kombination, dazu kommt noch dass sich der Arbeitgeber deiner Frau mit den Schweizer Geflogenheiten, Steuern, Versicherungen herumschlagen etc. muss, etwas was sicherlich in der ersten Zeit sehr aufwändig ist, ausser er kennt sich schon aus.

    Für dich ist die Frage ob die EU-Bürger bist, falls nein benötigst du vermutlich noch eine Arbeitserlaubnis und die ist eventuell auch nicht so einfach zubekommen, der Arbeitgeber müsste nachweisen dass er keinen Schweizer für den Job bekommt.

    Wegen der Lebenshaltungskosten, das hängt natürlich stark von den eigenen Bedürfnissen ab, für eine 3ZBK würde ich z.b. in Zürich Zentrum mindestens rund 2500 CHF Miete veranschlagen (1 CHF ~ 1€), Mittags Takeaway kommt auf 15 CHF, abends zu zweit Pizza mit Getränk und eventuell Desert vielleicht 80 CHF.

    Zu dem Thema gibt es hier im Forum schon eine Diskussionen, schau dich einfach mal in Ruhe um.

    Eine gute Anlaufstelle für Preisvergleiche ist https://www.comparis.ch/, für Wohnung/Haus Immoscout24 und für den täglichen Bedarf die beiden grossen Supermärkte Migros und Coop.

  • Hallo fill1,


    danke sehr für deine Antwort.

    Wenn meine Frau also in der Schweiz Steuern zahlen muss, nehme ich an, dass ihr Nettoeinkommen höher sein wird. Aber im Grunde deckt mein Gehalt unsere Ausgaben, also sollte es finanziell kein Problem sein.


    Aber das wichtigste Anliegen wäre der Mutterschutz. Wenn sie in dieser Hinsicht nach Schweizer Recht behandelt werden soll, wäre das für uns sehr schwierig. Wir planen, in den nächsten Jahren Kinder zu bekommen, und ich habe gelesen, dass der Mutterschutz dort viel schlechter ist als Deutschland. Das würde uns wahrscheinlich dazu bringen, dieses Jobangebot abzulehnen.


    Ich bin EU-Bürger, also kein Problem in dieser Hinsicht.

  • Aber das wichtigste Anliegen wäre der Mutterschutz.

    Mangels Kindern kenne ich mich damit nicht aus, gebe aber vielleicht noch zu bedenken, dass in der Schweiz nichtarbeitende Ehefrauen und Kinder nicht automatisch bei dir mit(kranken)versichert sind, d.h. du musst eine extra Krankenversicherung für deine Familie abschliessen, näheres z.B. bei Comparis.

  • Kitas usw gibt es auch nicht so viele und wenn ja SEHR Teuer nicht zu vergleichen mit Deutschland.

    Krankenkasse ist IMMER Kopfprämie dh. auch jedes Kind zahlt selber eine Prämie.

    Während diese Zeit in Deutschland jedoch schon sechs Wochen vor der Geburt beginnt, gilt der Mutterschutz in der Schweiz erst ab dem Tag der Geburt des Kindes.

    Mutterschutz in der Schweiz: Diese Rechte hast du am Arbeitsplatz | Familienleben.ch
    Wenn du schwanger bist, gelten für dich besondere Rechte am Arbeitsplatz. Wir erklären dir die wichtigsten Punkte zum Mutterschutz in der Schweiz.
    www.familienleben.ch

  • Wir planen, in den nächsten Jahren Kinder zu bekommen,

    Willkommen im Schweiz Forum :grinning_face: Kinder sind eine schwere Aufgabe. Die Tochter meiner Schwester hat vor 2 Jahren ein Kind bekommen, das ist ja ein Fulltime-Job, vor allem die Ausgaben wenn man im Sigulär spricht. Hinsichtlich der Bildung: Würde man mich fragen, "möchtest Du, dass Dein Kind in der Schweiz zur Schule geht oder in Deutschland?" - Ich würde in jedem Fall Schweiz antworten. Vielleicht ist es falsch zu sagen, die Ausbildung in der Schweiz steht über der Deutschen-Generell-Schule, aber geopolitisch sehe ich die Schweiz über DE in Fragen der Bildung.


    Ich habe kürzlich hier im Forum wieder gelesen, IHK Deutschland, Abschluss, muss einen Test in CH machen, oder war es die komplette Ausbildung? Und die Arztleute sowieso, :grinning_face_with_sweat: Als Vater würde ich alles in die Zukunft meines Kindes investieren, um den CH-Schul- und ggf. Studienweg gehen zu können. Das ist wie, Du schenkst Deinem Kind mit 18 einen dunkelgrünen Bugatti aus den 1930er Jahren.


    Viel Erfolg in der Schweiz :dizzy:

  • Wenn meine Frau also in der Schweiz Steuern zahlen muss, nehme ich an, dass ihr Nettoeinkommen höher sein wird. Aber im Grunde deckt mein Gehalt unsere Ausgaben, also sollte es finanziell kein Problem sein.

    Bedenke, dass es in der Schweiz kein Ehegattensplitting bei den Steuern gibt, sondern einen eher gegenteiligen Effekt, der unter dem Stichwort "Heiratsstrafe" firmiert.

    Als "Doppelverdiener" wirst du in einem anderen Quellensteuertarif eingruppiert, welcher meist höher als bei einem Alleinverdiener ist. In Zürich, auf dem ersten Blick, ist er fast doppelt so hoch.

    Aber hoch natürlich auf einem anderen Niveau in Vergleich zu Deutschland.


    Wobei es wohl Bestrebungen gibt, das zu ändern:
    https://www.nzz.ch/schweiz/von…ung-aufs-ganze-ld.1753887

  • Das mit der Heiratsstrafe wird kaum durchgehen bei den Wahlen.Die Schweizer Denken und TICKEN da anders.Ist so wie mit dem Eigenmietwert da machen die auch schon über 15 Jahre rum um den abzuschaffen und den gibt es immer noch obwohl im Moment wieder zur Diskusion steht.Die gesetzlichen 5 Wochen Ferien wurde vom Stimmvolk auch ABGELEHNT.

    Ihr seht die Schweizer Ticken da anders.Auch bei den Krankenkasenprämien die steigen unaufhörlich jedes Jahr und keiner unternimmt was.

  • Während diese Zeit in Deutschland jedoch schon sechs Wochen vor der Geburt beginnt, gilt der Mutterschutz in der Schweiz erst ab dem Tag der Geburt des Kindes.

    Ich finde das verrückt, und das ist einer der Gründe, warum meine Frau gegen diesen Jobangebot ist :grinning_face_with_sweat:


    Bedenke, dass es in der Schweiz kein Ehegattensplitting bei den Steuern gibt, sondern einen eher gegenteiligen Effekt, der unter dem Stichwort "Heiratsstrafe" firmiert.

    Danke für den Hinweis. Ich hatte keine Ahnung davon!




    :heart_exclamation: Insgesamt gefällt mir die Schweiz sehr gut. Das Land ist sehr schön, sehr ruhig und hat gute Verdienstmöglichkeiten. In Anbetracht all der erwähnten Punkte (getrennte Versicherung, teure Gesundheitsversorgung und schlechterer Mutterschutz) ist es aber wahrscheinlich nicht der beste Ort für unsere Familie im Moment. Ich werde um die 100k verdienen und nach dem, was ich gehört habe, ist das in Zürich nicht so viel. Wenn ich mir also keine Kita leisten kann, muss meine Frau aufhören zu arbeiten und zu Hause bleiben. Ich bin mir nicht sicher, ob wir in diesem Fall genug Geld haben, um 3 Personen finanziell zu unterstützen.

  • Ich werde um die 100k verdienen und nach dem, was ich gehört habe, ist das in Zürich nicht so viel. Wenn ich mir also keine Kita leisten kann, muss meine Frau aufhören zu arbeiten und zu Hause bleiben. Ich bin mir nicht sicher, ob wir in diesem Fall genug Geld haben, um 3 Personen finanziell zu unterstützen.

    Da sind die 100000 doch sehr mager. Zürich-Stadt, Alleinversorger für eine 3-köpfige Familie. Irre Mieten, 3 x KV plus Franchise und allgemeine Lebenshaltung, zudem keine Altervorsorge Deiner Frau wenn ohne Arbeit. Da ist die Schweiz einfach sehr teuer. KITA ist hier wirklich sehr teuer, wenn man das Kind jeden Tag bringen will, wird man sicher satt mehr als 2000 Franken los.


    PS: Warum sind so viele Leute so geil auf ein Leben in Zürich? Ich persönlich, bin froh, wenn ich von dort wieder weggekommen bin ohne gestörte Bahnverbindungen. Würde eher Geld zahlen, da nicht wohnen zu müssen.

  • Hallo Blackfox,


    willkommen! Grundsätzlich gelten eigentlich immer die Regeln des Landes in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat.


    Aber bei den Sozialversicherungen, wozu auch der Mutterschutz gehört, hat man immer Anspruch auf die Leistungen aus dem Land in dem man arbeitet.


    Also in so fern würde für Deine Frau das deutsche Mutterschutzgesetz greifen und Sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt weiterhin Geld bekommen. (Mischung aus AG und Krankenkasse).

    Danach die Elternzeit: Tatsächlich hat man Anspruch auf das deutsche Elterngeld auch wenn man im Ausland lebt. Problemchen ist hier höchstens die "neue" Einkommensgrenze von 150.000,-€ (hier werden beide gezählt) aber die wird ja hier nicht überschritten. Du als Vater hats aber leider kein Recht auf Elternzeit. Übrigens würde ich mit 100.000,- Fr in Zürich auch nicht leben wollen. Es gibt Kantone da geht das aber Zürich :rolling_on_the_floor_laughing:


    https://www.eures-t-oberrhein.eu/fileadmin/user_upload/Downloads/de/SV_Oberrhein_2023_d.pdf

  • Falls noch aktuell: Die Frau würde in diesem Fall für 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig für ihre aus Deutschland stammenden Einnahmen bleiben Art 4.4 DBA D-CH. Die dort formulierte Ausnahme trifft ja nur auf den Mann zu.

    Nach den 5 Jahren ist sicher im Rahmen des DBA zu diskutieren ob "Remote" zur Versteuerung in CH ausreicht oder D nicht doch Ansprüche erhebt.

  • Hallo zusammen,


    Da ich eine ähnliche Frage wie der Threadersteller habe kapere ich hiermit den Thread mal.



    Folgende Sachlage:


    -Jobangebot aus der Schweiz

    -Familie bleibt wegen Schulpflichtigen Kindern in Deutschland

    -Aufgrund der Entfernung eher Wochenaufenthalter

    -In der ersten Zeit (ca. 3 Monate) ohne Homeoffice Anteil später 2 Tage Pro Woche HO möglich.



    Frage ist kann ich die 60 Tage Regelung geltend machen um mich gänzlich in der Schweiz zu versteuern oder muss ich steuerlich in D bleiben mit Abrechnung der Quellsteuer?


    Gruß Mickey

  • Ich fürchte hier geht es etwas durcheinander.


    Deine steuerliche Ansässigkeit wird in D verbleiben, da Du mit dem Lebensmittelpunkt Familie in D das nicht glaubhaft ändern kannst bzw. widerspricht das auch dem Aufenthaltstatus. Die Globalbesteuerung findet also in D statt. (z.B. Miet- /Pachteinnahmen, ebenso wird Dein Einkommen aus der Schweiz unter Progressionsvorbehalt gestellt falls z.B. die Frau einen Verdienst hat.)


    Die Versteuerung des Arbeitseinkommen in der Schweiz würde über die 60 Tage-Regelung funktionieren.


    Nach den neuen HO-Regeln müssen auch nur noch die "Mindestpendel-Bewegungen" eingehalten werden.

  • Hallo Markus,


    Danke für deinen Beitrag.

    Frau hat nur ein marginales Einkommen aus Frühverrentung.


    Selbst die Einkünfte aus Vermietung (welche bei mir anfallen) könnte ich über die Anlage N-Ger unter der Berücksichtigung des Arbeitseinkommens (mit Progression) in Deutschland abführen.


    Gruß Mickey