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Freundin mit 4-jährigem Kind aus Deutschland in die Schweiz holen

  • Silicon
  • 1. September 2023 um 15:43
  • Silicon
    4
    Silicon
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    12
    Wohnort
    Basel
    In der Schweiz seit
    01.01.2019
    Herkunft
    Dortmund
    • 1. September 2023 um 15:43
    • #1

    Hallo Zusammen,

    nun muss ich doch nach reichlicher Recherche und unterschiedlichen Information mal die Community nach euren Erfahrungen befragen.

    Ich selbst lebe bereits seit 2019 in der Schweiz (Baselland)

    Nun habe ich eine Frau kennenglernt mit welcher ich bereits über 1 Jahr eine Fernbeziehung führe.

    Nun möchte ich sie in die Schweiz holen und bin dabei auf folgende Probleme gestossen. Nämlich das 4 jährige Kind in den Kindergarten zu kriegen, welches eine Wohnsitzbestätigung braucht.

    Soweit meine Informationen richtig sind, ist ab dem Alter von 4 Jahren der Kindergarten/Primarschule in der Schweiz Pflicht/obligatorisch.

    Das Kind kann nur im Kindergarten angemldet sein wenn meine Freundin auch in der Gemeinde eine Wohnsitz hat. (ist gegeben, nämlich bei mir, Wohnung ist mehr als gross genug)

    Fakten:

    1) Geplant ist, dass sie im November in DE ihren letzten Arbeitstag hat und sie im Dezmeber zu mir in die Schweiz zieht. Abmeldung DE und Anmeldung CH

    2) Kind soll dann ab Dezember in der Kindergarten hier in CH gehen

    3) sie selbst würde Ihre neue Stelle im Februar antreten um sich hier einzugewöhnen und die Altlasten in DE zu regeln bzw. sich in der Schweiz ein wenig einzuleben.

    Probleme/Fragen:

    a) Kann sie sich im Dezember schon anmelden obwohl ihre Arbeitsstelle erst im Februar beginnt?

    b) Sie muss einen Wohnsitz mittels Mietvertrag für die Anmeldung nachweisen. Der Mietvertrag läuft aber auf mich, braucht es zum Nachweis dann einen Untermietvertrag oder reicht eine schriftliche Bescheinigung oder muss der Vermieter den Mietvetrag auf uns beide umändern?

    c) Da ihre Arbeitsstelle erst im Februar beginnt, benötigt sie einen Nachweis, dass sie genug finanzielle Mittel hat?

    d) Kann ich mit meinem Geld/Gehalt obwohl wir in einer nicht eingetragenen Partnerschaft leben mit einem Nachweis bürgen?

    Denn eine erfolgreiche Anmeldung hier ist Bedingung für eine Kindergartenplatz soweit ich informiert bin.

    Ich danke euch jetzt schon für eure Ratschläge,

    liebe Grüsse an die Community, Holger

  • Silicon 1. September 2023 um 15:43

    Hat den Titel des Themas von „Freundin mit 4-jährigem Kind aus Deutschalnd in die Schweiz holen“ zu „Freundin mit 4-jährigem Kind aus Deutschland in die Schweiz holen“ geändert.

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