Hallo,
ich war Grenzgänger (D/CH) und bin also solcher bei einer Schweizer Grenzgängerversicherung krankenversichert.
Nun bin ich vor einem knappen Monat in die Schweiz umgezogen. Habe einen Vermittler wg. Krankenversicherung kontaktiert, um eine günstige Grundversicherung in der Schweiz abzuschliessen, da es ja hiess, innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung in der Schweiz müsse man eine KV haben. Nun sagte der Berater, dass ein Wechsel zum 1.1., dh nach mehr als drei Monaten möglich wäre und bis dahin meine bisherige Grenzgängerversicherung gölte. Der Grenzgängerversicherung habe ich nun den Umzug noch nicht gemeldet (schlafende Hunde). Ich frage mich nun, ob ich tatsächlich mit Jahresende Versicherungsschutz durch die preisgünstige Grenzgängerversicherung habe und was passiert, wenn ich die Adresse dort ändere,
Hat jemand Erfahrung zu diesem Sachverhalt?
VG,
Sven