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Autokauf für Pendeln

  • MunichtoBern
  • 12. September 2023 um 11:08
  • MunichtoBern
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    MunichtoBern
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    • 12. September 2023 um 11:08
    • #1

    Liebe alle,

    ab dem 1. Dezember werde ich in Bern angestellt sein. Ich werde unter der Woche in 4 Tage Bern arbeiten, möchte aber an den langen Wochenenden in München bei meinem Partner sein. Nun überlege ich, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, um besser pendeln zu können. Allerdings verstehe ich noch nicht ganz, wie das mit dem Auto als Übersiedelungsgut läuft. Bei den Möbeln steht ja, dass sie älter als sechs Monate sein müssen, damit ich sie zollfrei einführen darf. Wie ist das mit einem gebrauchten Auto, das ich aber erst kurz vor meiner Einreise in die Schweiz erwerbe? Darf ich das überhaupt mitbringen oder muss ich mir in diesem Fall ein Auto in der Schweiz kaufen?

    Liebe Grüße,

  • Gut Gut
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    Gut Gut
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    • 12. September 2023 um 12:14
    • #2

    Ganz einfach - es muß dann verzollt werden.

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 12. September 2023 um 14:00
    • #3

    Oder du wartest und kaufst es in der Schweiz.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 12. September 2023 um 14:47
    • #4

    Sind auch nicht TEURER und bessere Ausstattung und wichtig BESSER gewartet.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 13. September 2023 um 01:05
    • #5
    Zitat von Gut Gut

    Ganz einfach - es muß dann verzollt werden.

    Es hängt aber auch davon ab, welchen Aufenthaltsstatus @MunichtoBern in der Schweiz haben wird. Mit einer B-Bewilligung stimmt das, was du geschrieben hast. Als Wochenaufenthalter mit G-Bewilligung kann das Auto aber auch in Deutschland angemeldet bleiben.

  • MunichtoBern
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    MunichtoBern
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    • 16. November 2023 um 15:41
    • #6

    Liebe alle und speziell lieber Heinz,

    vielen Dank für die Differenzierung zu den Zollbestimmungen! Ich habe tatsächlich noch nicht final entschieden, wie ich es machen will (Grenzgänger oder B-Bewilligung) da ich die Auflage, dass man einmal in der Woche nach Deutschland zurückkehren "muss" schon etwas happig finde. Es gibt ja auch mal Wochen, in denen so viel zu tun ist, dass man nicht mehr pendeln mag...

    Aber ich war jetzt beruhigt zu sehen, dass Zoll weniger teuer ist als erwartet. Vielleicht hole ich mir dann tatsächlich ein Auto in D und verzolle es dann, ist ja so schlimm auch nicht.

    Liebe Grüße,

    Caro

  • RaboCo
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    • 17. November 2023 um 08:59
    • #7

    Hallo MunichtoBern

    mit ein e B-Bewilligung ist das Auto sogar zollfrei. Man kann es innerhalb von zwei Jahren als Umzugsgut einführen. Von daher hast Du auch noch Zeit zu überlegen was beim Auto das beste ist. Was die Aufenthaltserlaubnis angeht hast Du leider nur 10 Tage nach Einreise Zeit dich zu entscheiden.

    Auf jeden Fall schon mal einen guten Start in Bern.

    Noch ein Nachtrag: Das Auto muss min. ein halbes Jahr in Deutschland auf Dich zugelassen sein.

  • _Bea
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    _Bea
    Gast
    • 18. November 2023 um 21:38
    • #8

    Kurz ein Tipp Off Topic, der zumindest Mercedes betrifft:

    Wenn ihr euch ein Fahrzeug finanziert oder least und das Verschleißpaket in Anspruch nehmen wollt, achtet bei Gebrauchtwagen unbedingt drauf, dass sie keine Importfahrzeuge sind. Das Mercedes-Verschleiß und Wartungspaket gilt nämlich nur, wenn das Fahrzeug bislang ausschließlich in der Schweiz zugelassen war und nicht zuvor im Ausland.

  • Heinz
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    • 20. November 2023 um 00:18
    • #9
    Zitat von RaboCo

    mit ein e B-Bewilligung ist das Auto sogar zollfrei.

    Aber nur, wenn man es vor dem Umzug schon ein halbes Jahr hatte. Kurz vor dem Umzug ein Auto kaufen und dann ein halbes Jahr warten, bis man es einführt, geht nicht.

  • RaboCo
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    • 20. November 2023 um 06:12
    • #10

    Ja, das stimmt, steht aber auch in meinem Text

  • Heinz
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    • 20. November 2023 um 14:25
    • #11

    Nein, das steht dort nicht. Dort steht "Man kann es innerhalb von zwei Jahren als Umzugsgut einführen." und "Noch ein Nachtrag: Das Auto muss min. ein halbes Jahr in Deutschland auf Dich zugelassen sein."

    Das ist zum einen irreführend, denn man muss das Auto bereits beim ersten Grenzübertritt in Zusammenhang mit dem Umzug beim Schweizer Zoll anmelden.

    Zum anderen ist die zweite Aussage einfach falsch. Denn das Auto muss nicht unbedingt auf den Auswanderer zugelassen sein, sofern eine schriftliche Bestätigung des Halters (z.B. der Eltern) vorliegt.

  • RaboCo
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    • 23. November 2023 um 18:14
    • #12

    Ok, Danke habe wieder was gelernt. Das mit dem Halter ist mir tatsächlich neu. Und sorry ich werde mich in Zukunft präziser äussern.

    Das mit der Meldung bei Grenzübertritt war mir bekannt und hätte als Detail dazu gehört.

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