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  4. Auto und Führerschein

Auto Bewilligung / Verzollung -> CH

  • Matze93
  • 20. September 2023 um 14:19
  • Matze93
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    Matze93
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    • 20. September 2023 um 14:19
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe auf eine schnelle Antwort von euch, da ich folgendes Problem habe.

    Ich habe am 1.05.21 zu arbeiten angefangen in der Schweiz, mein Auto jedoch erst am 1.08.23 in die Schweiz mitgenommen.

    Ich war bereits beim Zoll, doch die möchten natürlich dass Fahrzeug verzollen.

    Nun zum eigentlichen Problem.

    Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, dort ist aus meiner Sicht auch mein Lebensmittelpunkt. Dort wohne ich in einem eigenen Bereich bei meinen Eltern und habe auch eine Landwirtschaft gepachtet, dazu baue ich mir dort mein Geschäft auf.

    In der Schweiz bin ich Grundsätzlich nur um Geld zu verdienen, habe dort zwar eine kleine Wohnung.

    Doch ich fahre regelmäßig wöchentlich nach Deutschland.

    Wie verklicker ich nun dem Zoll, das mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist?

    Da der Zoll Beamte der Meinung ist, das mein Lebensmittelpunkt hier in der Schweiz ist.

    Und ich so keine bewilligung für mein deutsches Auto bekomme.

    Ich freue mich auf eure Ratschläge, bis 25.9.23 darf ich mein Auto hier noch nutzen.

    Liebe Grüße Matthias

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 20. September 2023 um 15:29
    • #2

    Wie bist du in der Schweiz angemeldet?

    Grenzgänger ,Wochenaufenthalter usw. ?

  • Matze93
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    Matze93
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    • 20. September 2023 um 17:33
    • #3

    Salü Kutscher, ich hab die B Bewilligung

  • fellohr
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    fellohr
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    • 20. September 2023 um 18:01
    • #4

    Dann bist du ganz normal in die Schweiz eingewandert. Und hast hier deinen Lebensmittelpunkt. Schließlich hast du dich ja auf der Gemeinde angemeldet und dein Umzugsgut beim Zoll angemeldet etc.

    Mit einer anderen Bewilligung sieht das anders aus.

  • Kutscher
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    • 20. September 2023 um 18:51
    • #5

    Fellohr hat Recht ,das Auto wirst du verzollen müssen und deinen Führerschein auch ummelden in einen Schweizerischen.

    Klär auch Sicherheitshalber deine Steuerliche Situation mit einem Steuerberater ab.

    Nicht das dir das um die Ohren fliegt:

    Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, dort ist aus meiner Sicht auch mein Lebensmittelpunkt. Dort wohne ich in einem eigenen Bereich bei meinen Eltern und habe auch eine Landwirtschaft gepachtet, dazu baue ich mir dort mein Geschäft auf.

  • Matze93
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    Matze93
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    • 20. September 2023 um 22:01
    • #6

    Was könnte mir da den steuerlich um die Ohren fliegen? Nur wegen der Auto verzollung und Führerschein umschreibung

    ?

  • Matze93
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    Matze93
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    • 20. September 2023 um 22:35
    • #7

    Es geht darum zu beweisen, das mein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Den dort ist meine Familie (Eltern, Geschwister, Verwandte) sowie die gepachtete Landwirtschaft.

    Hier in der Schweiz gehe ich nur arbeiten.

    Wie beweise ich das dem Zöllner, bzw welche Ratschläge könnt ihr mir geben?

  • Heinz
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    • 21. September 2023 um 01:14
    • #8
    Zitat von Matze93

    Was könnte mir da den steuerlich um die Ohren fliegen? Nur wegen der Auto verzollung und Führerschein umschreibung

    ?

    Nein, nicht nur das. Wenn dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, wirst du möglicherweise auch auf dein Einkommen in Deutschland Steuern zahlen müssen.

  • MotU
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    • 21. September 2023 um 08:00
    • #9

    Für mich klingt das so, als ob Du einen Statuswechsel versuchen solltest. So etwas wie "internationaler Wochenaufenthalter", aber das klärt natürlich die jetzige Situation nicht.

  • RaboCo
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    • 21. September 2023 um 13:04
    • #10

    Hallo Matze93

    für die Schweiz ist man mit einer B-Aufenthaltserlaubnis eingewandert und hier Steuerpflichtig. Man kann dann nichts beweisen, das ist so Gesetz. Und um das geht es. Ist man in der Schweiz steuerpflichtig. Dann muss man auch sein Auto hier anmelden, seinen Führerschein auf einen Schweizer Führerschein wechseln. Für das Umzugsgut also steuer-und Zollfrei, hättest Du zwei Jahre Zeit gehabt, Das wurde knapp verfehlt vielleicht wäre hier ein Ansuchen weil man die Frist verpasst hat und sie dann gnädig sind. Ansonsten kann man eben nicht die Vorteile beider Länder auf einmal geniessen, in D günstiges Auto und in der Schweiz höheres Einkommen, das lassen sie nicht zu. Im Gegenteil, es könnte sogar sein, das der deutsche Staat nun auch noch Stress wegen der Steuern macht, sollte er es irgendwann mitbekommen. Mal ganz abgesehen von der deutschen KFZ Versicherung die hier die Deckung verweigern kann und sollte das Auto geleast sein dann ist auch hier ein Problem auf dem Weg.

    Aber ansonsten muss das Auto in Deutschland bleiben und darf nicht in der Schweiz rumfahren.

    Gruss aus dem Wallis

  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 21. September 2023 um 16:15
    • #11

    Tja, da ist einiges falsch gelaufen:

    Wie du es beschreibst, bist du kein Aufenthalter, sondern ein Grenzgänger. Du hast allerdings statt der korrekten Grenzgängerbewilligung G eine Aufenthaltsbewilligung B beantragt und erhalten.

    Wärst du tatsächlich Aufenthalter, hättest du dein Auto bereits 2021 beim Zoll anmelden und als Übersiedlungsgut abgabenfrei in die Schweiz einführen können. Dafür ist es nun zu spät - an einer ordentlichen Verzollung wird kein Weg vorbeiführen, wenn du das Auto in der Schweiz benutzen möchtest.

    Ebenso bist du mit deinem Schweizer Einkommen seit 2021 in Deutschland steuerpflichtig.

    Wenn du weitere Unannehmlichkeiten vermeiden möchtest, solltest du dringend dafür sorgen, dass dein Aufenthaltsstatus mit deiner Lebensrealität übereinstimmt, d.h. entweder du meldest dich wieder in Deutschland an und beantragst eine Schweizer Grenzgängerbewilligung, oder du behältst deine Schweizer Aufenthaltsbewilligung und stellst die Aktivitäten, die deinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern, ein.

    Ob es besser ist, die Zeit von 2021 bis heute ordentlich mit den zuständigen Ämtern korrekt aufzuarbeiten oder es totzuschweigen, besprichst du am besten mit einem Experten.

    Die Verzollung deines Autos scheint mir im Gesamtkontext ein eher kleines Problem zu sein.

  • Kutscher
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    • 21. September 2023 um 16:36
    • #12
    Zitat von Matze93

    Was könnte mir da den steuerlich um die Ohren fliegen? Nur wegen der Auto verzollung und Führerschein umschreibung

    ?

    ES gibt immer solche die versuchen den Fünfer und das Weggli zu haben.Leider funktioniert es nicht und es kommt IMMMER AUS.

    Denke du wusstest was Du da machst und nun viel Glück.

    Wie oben schon geschrieben ,dein Auto ist das KLEINSTE PROBLEM.

  • Kutscher
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    • 21. September 2023 um 16:54
    • #13

    Und noch was ,was DU da machst und schon seit 2 Jahren gemacht hast ist eine Steuerhinterziehung und das ist KEIN KAVALIERSDELIKT mehr.

    Denke da der Zoll nun wegen deinem Auto schon inforniert ist wird es nächsten das Finanzamt auch wissen.

    Mein Tip Melde dich so schnell wie möglich beim Deutschen Finanzamt bevor die dahinterkommen.Denn wenn die es selber erfahren dann gibt es keine Diskusion mehr.

  • Matze93
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    • 21. September 2023 um 17:00
    • #14

    Danke für eure schnellen Antworten,

    Bisher ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen, zuvor war ich mit einem Kollegen zusammen mobil in der Schweiz...

    Laut Google ist mein Lebensmittelpunkt dort, wo meine Familie, Verwandte, Vereine usw sind.

    (hatte den Gedanken eine schwangere Freundin zu erfinden) ob es Konsequenzen mit sich bringt???

    Zitat Zollstelle: ,,wären Kinder im Spiel, wäre die Situation eindeutig, dann wäre mein Lebensmittelpunkt Deutschland"

    Werde morgen mein Glück bei dem Zoll versuchen und vlt klappt es, das er meine Situation versteht.

    Verzollung ist natürlich kein Problem, doch ein Ärgernis.

  • Kutscher
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    • 21. September 2023 um 17:13
    • #15

    Egal was Google sagt ,mit B-Aufenthaltserlaubnis bis du in der Schweiz gemeldet und hast auch den Hauptwohnsitz in der Schweiz ohne wenn und aber.

    Und mit dem Wohnsitz in Deutschland bei deinen Eltern egal mit Kinder oder ohne bis du auch da Steuerplichtig.Nochmals Kläre UNBEDINGT dein Aufenthaltsstatus ,es gibt keine 2 !!!!

  • Heinz
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    • 22. September 2023 um 00:04
    • #16
    Zitat von Matze93

    Bisher ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen

    Eigentlich hat es CathayPacific ja schon deutlich geschrieben, aber das Kind ist leider bereits in den Brunnen gefallen. Denn du hast wohl seit zwei Jahren Steuern hinterzogen. Du solltest schnellstmöglich mit einem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen, denn sonst kann es ziemlich unangenehm werden.

  • Matze93
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    • 22. September 2023 um 04:59
    • #17

    Ich zahle in Deutschland Steuern, wo liegt das Problem...?

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    • 22. September 2023 um 08:22
    • #18
    Zitat von Matze93

    Ich zahle in Deutschland Steuern, wo liegt das Problem...?

    Du hast geschreiben, dass du in der Schweiz arbeitest. Zahlst du dafür in der Schweiz oder in Deutschland Steuern?

  • Matze93
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    • 22. September 2023 um 08:47
    • #19
    Zitat von fillg1

    Du hast geschreiben, dass du in der Schweiz arbeitest. Zahlst du dafür in der Schweiz oder in Deutschland Steuern?

    Ich zahle Quellensteuer und mein Steuerberater guckt sich meine Lohn Abrechnungen an. Das passt meines Erachtens soweit.

    Nur um es klarzustellen.

    Den einfachen Weg kann ja jeder gehen, doch was spricht dagegen vom seinen Rechten Gebrauch zu machen. Besonders was den Lebensmittelpunkt betrifft. Doch das diskutiere ich mit dem Zoll aus :winking_face:

  • fillg1
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    • 22. September 2023 um 14:20
    • #20

    Auch wenn ich es dann ungewöhnlich finde dass du dann eine B-Bewilligung hast, nach meiner Meinung bleibt dann wirklich nur noch das "Zollvergehen" mit dem Auto übrig. aber ich glaube wie die Mitschreiber hier, dass du mit einer B-Bewilligung kein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren darfst

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