Hallo ins Forum,
ich habe eine Frage zur Versteuerung wie oben im Titel beschrieben. Das Ganze vor dem Hintergrund von 2 Szenarien:
1:
Ein Deutscher Staatsbürger siedelt in die Schweiz um, um dort bei einem Schweizer Unternehmen als Angestellter zu arbeiten. Nach der Umsiedelung verkauft er Anteile an einer deutschen GmbH. Wie und wo werden diese Anteilsverkäufe nun besteuert?
2:
Der Deutscher Staatsbürger siedelt in die Schweiz um und lebt von seinen Kapitalerträgen, dh. er hat ein großes Aktien- ETF-Portfolio, von dem er monatlich kleinere Anteile verkauft. Wie und wo wird das besteuert? Und: gibt es einen Unterschied bei der Versteuerung von Dividenden und Kursgewinnen?
Ich habe die Regeln, wann jemand in der Schweiz als privater Kapitalanleger gilt, gelesen:
- Sie halten die Mindesthaltedauer von sechs Monaten bei Wertpapieren ein.
- Die Einkünfte aus Kapitalerträgen machen weniger als 50 Prozent des eigenen Nettoeinkommens aus.
- Das Transaktionsvolumen (Käufe und Verkäufe) ist nicht größer als das Fünffache des eigenen Vermögens.
- Es werden keine Derivate, außer zur eigenen Risikoabsicherung, genutzt.
- Sie legen nur das eigene Geld an, nicht etwa Finanzierungen über Kredite
Davon würde im Szenario 2 ja nur die Regel Nr. 2 verletzt, dh die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden den Großteil des Nettoeinkommens ausmachen. Reicht das, um als professioneller Anleger klassifiziert zu werden und damit die 35% Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen?