Hoi zäme,
Ich bin seit einigen Jahren bereits Grenzgänger in der Schweiz. Mein Erstwohnsitz ist in Deutschland und ich habe eine Zweitwohnung in CH, weil mein Hauptwohnsitz in DE zu weit weg ist für eine tägliche Rückkehr. Ich bin also internationaler Wochenaufenthalter.
Nun ist meine Wohnung in CH in einem anderen Kanton als der Sitz meines Arbeitgebers. Mein AG hat scheinbar die Quellensteuer für den AG-Sitz berechnet, wodurch scheinbar zu wenig Quellensteuer abgeführt wurden. Aufgefallen ist mir die mögliche Diskrepanz dadurch, dass ich in einem Jahr in meinem AG-Kanton einen Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer gestellt habe und dort nachdem meine Unterlagen gesichtet wurden die Rückmeldung bekam, dass der Antrag in meinen Wohnsitzkanton weitergeleitet wurde, weil ich dort eine Zweitwohnung habe. Zu dem Zeitpunkt war mir noch nicht klar, was das für mich bedeutet.
Nach langem Warten habe ich dann von meinem Wohnsitz-Kanton eine Berechnung bekommen indem auch tatsächlich eine Nachforderung drin stand mit der Begründung, dass die Quellensteuer im falschen Kanton abgeführt wurde. In dem Schreiben stand drin, die Rechnung erfolge separat. Das ist mehrere Monate her, bisher kam noch keine Rechnung.
Nachdem ich initial die Rückmeldung vom AG-Kanton weitergeleitet wurde, habe ich erst mal die Füße still gehalten und gewartet was kommt. Für die darauffolgenden Jahre habe ich (weil keine Verpflichtung und zu wenig zusätzliche Kosten, hauptsächlich wegen Corona) keine weiteren Anträge auf Neuveranlagung eingereicht.
Nun die Frage: Was erwartet mich hier noch: Wird mein Wohnsitzkanton für die darauffolgenden Jahre von mir die Differenz der Quellensteuer verlangen, oder wird das vielleicht sogar von meinem AG verlangt? Verjähren diese Forderungen und wenn ja, wann? Ich arbeite nicht mehr bei diesem AG, kann also nicht sagen, ob die angekündigte Rechnung vielleicht sogar an den AG versendet wurde, weil dieser die korrekte Abführung der Quellensteuer versäumt hat?
Ich habe ein bisschen online recherchiert in der Vergangenheit und bin unschlüssig, ob es hier eine Gesetzesänderung gab, dass bis vor Kurzem tatsächlich die Abrechnung im AG-Kanton legitim war? Ich habe gelesen, dass es 2021 wohl eine Reform gab, siehe z.B. hier: https://www.pwc.ch/de/insights/qu…rbeiter-zu.html
Mein (ehemaliger) AG hatte mir, vielleicht aufgrund dieser Reform, auch irgendwann ein Blatt zum ausfüllen gegeben, bei dem ich angeben musste, wo mein Zweitwohnsitz innerhalb der Schweiz ist. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war dem AG auch klar gewesen, in welchem Kanton die Quellensteuer abzuführen ist. Geändert hatte sich allerdings nichts.