1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Arbeit, Ausbildung und Selbstständigkeit

Allgemeine Fragen zur Arbeitslosigkeit in der Schweiz mit B-Bewilligung

  • John
  • 23. November 2023 um 18:57
  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 23. November 2023 um 18:57
    • #1

    Hallo Community,

    Ich bin zu Beginn des letzten Jahres in die Schweiz gezogen, um hier zu arbeiten. Meine Stelle war jedoch befristet und endet nun diesen Monat. Da meine Partnerin mit mir in die Schweiz gezogen ist und inzwischen auch hier arbeitet und es uns hier sehr gut gefällt, möchten wir noch länger in der Schweiz bleiben. Daher bin ich hier aktuell auf Stellensuche; leider bisher ohne Erfolg. Nun stellen sich zwei Fragen: Zum einen habe ich die Arbeitsbewilligung B erhalten, die für 5 Jahre gilt und somit jetzt noch etwas über 3 Jahre. Im Internet liest man jedoch teilweise, dass man nur 6 Monate Zeit hat, eine neue Arbeit zu finden. An anderer Stelle heißt es wiederum, dass die Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf der 5 Jahre nur um ein Jahr verlängert wird, wenn man arbeitslos ist. Was gilt hier als deutscher Staatsangehöriger? Die zweite Frage betrifft die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs. Erhalte ich nur 6 Monate Arbeitslosengeld oder 18 Monate, da ich hier fast 2 Jahre gearbeitet habe? Auch hier scheinen mir die Informationen nicht ganz eindeutig.

    Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich würde mich sehr freuen :smiling_face:

  • CathayPacific
    7
    CathayPacific
    Reaktionen
    39
    Beiträge
    43
    • 27. November 2023 um 01:44
    • #2

    In deinem Fall hast du ein Aufenthaltsrecht bis mindestens 6 Monate nach Bezug aller dir zustehenden Taggelder, also für 400 Arbeitstage (entspricht ca. 18 Monaten) + 6 Monate = zwei Jahre.

    Solange du keine Sozialhilfe beantragst (welche dir für diese 18+6 Monate zustehen würde, falls du sie benötigtest), wird jedoch kein Migrationsamt die B-Bewilligung vor dem regulären Ablauf nach 5 Jahren widerrufen - auch wenn es dies theoretisch dürfte.

    Solltest du zum Zeitpunkt des regulären Ablaufes der B-Bewilligung nach 5 Jahren jedoch bereits länger als 1 Jahr arbeitslos sein, so kann das Migrationsamt diese im Anschluss nur um ein Jahr verlängern, anstatt diese - wie bei Deutschen sonst üblich - in eine C-Bewilligung umzuwandeln.

    Es kann jedoch ebenso gut eine C-Bewilligung ausstellen, wenn der Sachbearbeiter gut gelaunt ist. Ein sechsstelliger Kontostand des Gesuchstellers, der nicht mit der Ziffer 1 beginnt, sorgt regelmässig für gute Laune. Ebenso der unbefristete oder überjährige Arbeitsvertrag der Ehegattin.

    Falls der Kontostand und der Ehering keine Optionen sind, sei daran erinnert, dass bereits eine unbefristete Anstellung im 40-Prozent-Pensum ausreicht, um die Kriterien für die Umwandlung der B-Bewilligung in eine C-Bewilligung zu erfüllen. Zur Not braucht es "nur" 20'000 Fr. Eigenkapital, um eine Schweizer GmbH zu gründen, für die du im Anschluss auf 40%-Basis als Arbeitnehmer tätig sein kannst.

    Einmal editiert, zuletzt von CathayPacific (27. November 2023 um 02:39)

  • AnjaB
    21
    AnjaB
    Reaktionen
    298
    Beiträge
    441
    Blog-Artikel
    1
    Wohnort
    Rüfenach AG
    In der Schweiz seit
    Mai 2016
    Herkunft
    Halle/Saale - Deutschland
    • 27. November 2023 um 10:19
    • #3
    Zitat von CathayPacific

    Es kann jedoch ebenso gut eine C-Bewilligung ausstellen, wenn der Sachbearbeiter gut gelaunt ist. Ein sechsstelliger Kontostand des Gesuchstellers, der nicht mit der Ziffer 1 beginnt, sorgt regelmässig für gute Laune. Ebenso der unbefristete oder überjährige Arbeitsvertrag der Ehegattin.

    Falls der Kontostand und der Ehering keine Optionen sind, sei daran erinnert, dass bereits eine unbefristete Anstellung im 40-Prozent-Pensum ausreicht, um die Kriterien für die Umwandlung der B-Bewilligung in eine C-Bewilligung zu erfüllen. Zur Not braucht es "nur" 20'000 Fr. Eigenkapital, um eine Schweizer GmbH zu gründen, für die du im Anschluss auf 40%-Basis als Arbeitnehmer tätig sein kannst.

    CathayPacific diese Fakten kannte ich noch nicht, gut zu wissen.

    Das mit der GmbH Gründung meine ich :winking_face: Eventuell für ein soziales Projekt bei mir im Dorf mit Unterstützung vom Kanton.

    Als Ergänzung zu den Taggeldern möchte ich noch hinzufügen, dass diese nicht nur von den Beitragszeiten abhängig sind, sondern auch vom Alter und der Unterhaltspflicht (bei der Anmeldung beim RAV wird das bei der "Aufnahmeprüfung" erklärt):

    260 Taggelder - 12 bis weniger als 18 Monate Beitragszeit - ab 25 oder mit Unterhaltspflicht

    400 Taggelder - 18 bis 24 Monate Beitragszeit - ab 25 oder mit Unterhaltspflicht

    520 Taggelder - 22 bis 24 Monate Beitragszeit- ab 55

    520 Taggelder - 22 bis 24 Monate Beitragszeit ab 25 oder mit Unterhaltspflicht

    (Quelle: Faktenblatt die Arbeitslosenversicherung SECO)

    John

    Als kleiner Tipp am Rande, es ist von Vorteil sich schon ca. 3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages um eine andere Stelle zu bemühen. Das auch zu dokumentieren. Dafür kannst Du Dir den Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen der Arbeitslosenversicherung herunterladen.

    Als Arbeitnehmer bist Du dazu verpflichtet und solltest davor auch keine Scheu haben, Dich bis spätestens 1 Tag vor der eintreffenden Arbeitslosigkeit beim RAV anzumelden. Zumal Du ja Arbeitswillig bist :smiling_face_with_halo:

    Egal ob man die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat ( ist immer eine Sache der Auslegung der 2 Parteien und dem Entscheid der Arbeitslosenkasse) oder wie in Deinem Fall ein befristetes Arbeitsverhältnis endet und es mit einer neuen Stelle noch nicht geklappt hat.

    Ausserdem ist während der Arbeitslosigkeit und Anmeldung beim RAV ein Zwischenverdienst von Vorteil. Dieser wird mit den Taggeldern verrechnet und somit das Taggeldkonto etwas geschont.

    Mein aktuelles Beispiel, seit September 2023 bekomme ich Entschädigungsberechtigte Taggelder, die meinen Restanspruch an Taggeldern während der Rahmenfrist (2 Jahre) nicht beeinflussen.

    Ich habe mich zwar viel zu spät beim RAV angemeldet (erst im Juni 2023), 20% Pensum im Stundenlohn als Zwischenverdienst angemeldet, bis dahin von meinem Ersparten gelebt. Im Wissen, dass ich nicht Schuld bin am Stellenverlust, habe ich alles richtig gemacht :winking_face:

    Ich habe keine Sozialhilfe beantragt, keine Krankenkassen - Prämienermässigung und konnte sogar meine Steuern auf Ende Oktober zahlen (C-Bewilligung), damit mein Arbeitslosengeld finanziert ist oder das der anderen... :smiling_face_with_halo:

  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 27. November 2023 um 16:26
    • #4

    Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten! Das hilft mir sehr und bestimmt auch irgendwann mal anderen hier im Forum.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™