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Selbständig in Deutschland oder der Schweiz?

  • uber
  • 5. Januar 2024 um 03:02
  • uber
    2
    uber
    Beiträge
    1
    • 5. Januar 2024 um 03:02
    • #1

    Ich lebe derzeit in Deutschland, direkt an der Grenze zur Schweiz. Ich beabsichtige in naher Zukunft, mich selbstständig zu machen und eine Agentur zu gründen, die sich auf Webseiten und ähnliche digitale Dienstleistungen für kleine bis mittelständische Unternehmen spezialisiert (ausschließlich Geschäftskunden) – sowohl in Deutschland, aber vorallem auch in der Schweiz. Die Frage ist, ob es sinnvoller ist, die Selbstständigkeit in Deutschland oder in der Schweiz anzustreben. Ist es praktikabel, beide Länder zu bedienen, oder wird es zu kompliziert, insbesondere hinsichtlich unterschiedlicher Umsatzsteuersätze, etc.? Falls die Kunden hauptsächlich aus der Schweiz kommen, stellt sich die Frage, ob sie bereit wären, mit einem deutschen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Ich frage mich insbesondere, weil sie – sofern ich das richtig verstehe – Rechnungen ohne Umsatzsteuer erhalten, aber sich dann selbst um die Steuerabwicklung kümmern müssen. Dies könnte speziell für kleinere Schweizer Kunden bei meinen geplanten monatlichen Abo-Modellen viel zu umständlich sein. Was sind eure Meinungen dazu?

  • CathayPacific
    7
    CathayPacific
    Reaktionen
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    Beiträge
    43
    • 6. Januar 2024 um 00:16
    • #2
    Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Ausland? Das musst du wissen.
    Bezieht deine Firma Dienstleistungen aus dem Ausland? Hier erfährst du, ob und wie du diese in der MWST-Abrechnung deklarierst.
    www.klara.ch

    Dieser Artikel schildert die MWST-Situation aus der Sicht deiner Schweizer Kundschaft. Da die Schweiz vom Ausland umzingelt ist, dürfte es nur wenige Schweizer Unternehmen geben, die weder Waren noch Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen und sich somit das erste mal mit der steuerlichen Handhabung beschäftigen müssten.

    Die im Artikel erwähnte Bezugssteuer ist das schweizerische Äquivalent zur deutschen Einfuhrumsatzsteuer.

    Die im letzten Absatz erwähnte Saldosteuersatz-Methode gibt es meines Wissens nach in Deutschland nicht. Bei dieser Abrechnungsmethode erfolgt keine detaillierte Aufrechnung von Mehrwertsteuer und Vorsteuer - stattdessen wird auf den Absatz ein branchenüblicher "Netto-MWST-Satz" gezahlt, der bereits die durchschnittlichen branchenüblichen Vorsteuererstattungen berücksichtigt. Für diese Unternehmen ist der Import von Dienstleistungen dann um 8.1% teurer als der inländische Bezug zum gleichen Nettopreis.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 6. Januar 2024 um 07:28
    • #3

    Ergänzend noch, dass der "Bohei" um die MWSt. insbesondere in D gemacht wird.

    Bei einer Tätigkeit als Selbsterwerbender in der Schweiz sei noch auf die nachlaufende Besteuerung aus D verwiesen. Diese gilt ab der Auswanderung für 5 Jahre auf Einkommen aus D. Befreiend wirkt nur die Auswanderung zur Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, an dem man keine wesentliche wirtschaftliche Berechtigung hat.

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