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Motorrad in Deutschland kaufen

  • Guru
  • 7. Januar 2024 um 19:12
  • Guru
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    Guru
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    • 7. Januar 2024 um 19:12
    • #1

    Wohne seid 2 Jahren in der Schweiz mit L Bewiligung die jede par Monate verlängert wird. Habe ein Auto in die Schweiz beim Umzug aus Deutschland mitgenommen.

    Habe jetzt ein Motorrad (Africa Twin aus 1991 für 5kEUR) gefunden und möchte es kaufen und in die Schweiz mitnehmen. Was sollte ich dabei beachten? Welche kosten kommen auf mich zu? Welche Dokumente und wo muss ich dabei einreichen?

    Oder doch eins in der Schweiz kaufen und Aufwand sparen?

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 7. Januar 2024 um 23:00
    • #2

    Ich habe meine R 1100 GS aus 1998 beim Umzug mitgenommen und musste da eine Bestätigung vom Importeur beibringen, dass sie mit der 1998 in der Schweiz zugelassenen Maschinen übereinstimmt. Dazu habe ich rund 200 CHF bebäzahlt und musste sie in Regendorf beim BMW Importeur vorstellen und der hat alle wichtigen Teilenummern verglichen (Motor, Auspuff etc.) weil es zu de Zeit noch keine COC gab. Dann mit der Bescheinigung vom Importeur beim Strassenverkehrsamt abnehmen lassen.

    Bei dir kommt noch der Einfuhrzoll und die Mwst dazu.

    Zoll ist ein wenig aufwändig, wenn man es selber macht. Ich hab es mit einem S-Pedelec mal gemacht und ich war der Verzweiflung sehr nahe. Aber es gibt auch Zoll Agenturen und Speditionen dafür, die sowas übernehmen.

    Bei einer Gebrauchten mit dem Alter würde ich eher die Finger davon lassen und in der CH kaufen. Im schlimmsten Fall kommst du beim StVA nicht durch. 🥴

    Viel Erfolg!

    Beste Grüsse

    tobi

  • Guru
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    • 8. Januar 2024 um 10:28
    • #3

    heisseisen

    danke für den Bericht! Ich fasse Zusammen:

    - Bestätigung vom Importeur / COC
    - Einfuhrzoll
    - Mehrwertsteuer

    Kann man irgendwie prüfen ob das StVA diese zulässt?


    Ein Freund von mir ist aus London nach Zürich umgezogen und konnte tatsächlich sein Motorrad nicht anmelden und musste es zurück nach England fahren :smiling_face:

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 8. Januar 2024 um 10:42
    • #4
    Zitat von Guru

    Kann man irgendwie prüfen ob das StVA diese zulässt?

    Wenn das Modell in dem Baujahr baugleich in der Schweiz angeboten wurde, wird es voraussichtlich funktionieren, sonst eher nicht. Um das aber herauszubekommen wirst Du den Importeur fragen müssen.

    PS: auf die Abgasbestimmungen aus dem Baujahr wurde auch geschaut.

  • RaboCo
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    • 15. Januar 2024 um 14:42
    • #5

    Für (fast) alle Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit es zuzulassen ich habe einen Oldtimer (eine VeloSolex) mitgebracht Ok, ist ein Mofa aber in dem Zusammenhang und wegen der PKW`s habe ich danach geschaut. Es ist leider eine Frage des Geldes. Man kann wie gesagt fast alles in der Schweiz zulassen was in Europa schon mal eine Zulassung hatte. Bei manchen benötigt man eine Generalabnahme o.s.ä. bei Spezialmodellen wie seltenen Wohnmobilien, Eigenbauten usw. Aber das kostet auf jeden Fall dann relativ viel und lohnt dann oft nicht mehr.

    Und zudem die Frage, L-Bewilligung. Wie lange bleibst Du. Denn das ist relativ aufwendig. Mit einer L-Bewilligung darf man soweit ich weiss eh mit einem deutschen Kennzeichen fahren (sorry Kontrollschild natürlich:grinning_face_with_smiling_eyes:)

  • CathayPacific
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    • 15. Januar 2024 um 15:22
    • #6

    Man darf - ganz gleich ob L, B oder C - ein Fahrzeug, an dem man bereits bei der Übersiedelung in die Schweiz Teil das Eigentum hält, ein Jahr ab Übersiedlung mit ausländischen Kontrollschildern in der Schweiz weiternutzen.

    Falls eine L-Bewilligung verlängert wird, so verlängert sich diese Frist dadurch nicht. Das Datum der Übersiedelung bleibt nach wie vor Referenzpunkt.

    Ebenso ist diese Regelung auf die Fahrzeuge beschränkt, die man bereits zum Zeitpunkt der Übersiedelung beim Zoll anmeldet. Später erworbene Fahrzeuge fallen nicht hierunter.

    Zudem dürfte es schwierig sein, ohne Wohnsitz in Deutschland von einem deutschen Straßenverkehrsamt etwas anderes als ein Ausfuhrkennzeichen erteilt zu bekommen.

    Die Zulassung auf Freunde/Verwandte wäre in Deutschland zwar möglich, jedoch dürfen in der Schweiz ansässige Personen ohne Bewilligung der Zollbehörden in der Schweiz keine im Ausland eingelösten Fahrzeuge führen - selbst dann nicht, wenn Freunde/Verwandte mit dem eigenen Auto kurz zu Besuch sind und dieses aus irgendeinem Grund nicht selbst lenken wollen oder können.

    So weit die Rechtslage. Ob man das Risiko der Entdeckung eingehen möchte, bleibt natürlich jeder/jedem selbst überlassen.

  • RaboCo
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    • 15. Januar 2024 um 16:00
    • #7

    Wow, super, vielen Dank. Super erklärt. Als Umzugsgut müsste das Motorrad vor dem Umzug dann min. ein halbes Jahr auf einen zugelassen sein muss oder zumindest genutzt worden sein. z.B. als. Fahrzeug von den Eltern die das bestätigen. Ansonsten ist es zu verzollen.

    Von der Idee es auf die Eltern oder so anzumelden, würde ich abraten das gibt ärger mit der Versicherung. Die sind da sehr sensibel im Falle eines Schadens

    Ob sich die Einfuhr dann lohnt? Ich denke dann wird es zu teuer.

  • Kutscher
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    • 15. Januar 2024 um 16:15
    • #8

    Das mit den Eltern würde ich nicht Riskieren wird so auch LEGAL nicht durchgehen.

  • Hannoveraner
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    • 15. Januar 2024 um 19:08
    • #9

    Immer wieder kommt die Aussage, dass man ein Jahr mit dem eingeführten Fahrzeug fahren darf. Das stimmt allerdings nur halb. Die Schweiz lässt es zu. Entscheidend ist aber, ob die deutsche Kfz-Versicherung das so lange mitmacht. Das ist hier im Forum auch schon oft thematisiert worden.

    Bei meiner Versicherung waren es z.B. nur drei Monate. Also lieber nachfragen, bevor man ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt.

  • RaboCo
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    • 16. Januar 2024 um 11:00
    • #10
    Zitat von Hannoveraner

    Immer wieder kommt die Aussage, dass man ein Jahr mit dem eingeführten Fahrzeug fahren darf. Das stimmt allerdings nur halb. Die Schweiz lässt es zu. Entscheidend ist aber, ob die deutsche Kfz-Versicherung das so lange mitmacht. Das ist hier im Forum auch schon oft thematisiert worden.

    Bei meiner Versicherung waren es z.B. nur drei Monate. Also lieber nachfragen, bevor man ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fährt.

    Stimmt absolut. Hier kommt es darauf an, ob man in dieser Zeit noch einen Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn ja ist die deutsche Versicherung oft grosszügig. Ansonsten eher nein. Und es gibt da verschiedene Haltungen der Versicherungen. Besser nachfragen.

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