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Tipps für Vorgehen mit PK-Geldern (Splitting - Auszahlung nach Deutschland)

  • DenIng7
  • 11. Januar 2024 um 12:44
  • Maik
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    • 5. April 2024 um 19:00
    • #21
    Zitat von DenIng7

    Ok, das klingt doch erstmal nicht so schlecht. Vielen Dank Maik. Würdest Du denn auch die VIAC als Lösung für den obligatorischen Teil empfehlen?

    Ich habe es für den obligatorischen und überobligatorischen Teil genutzt und bin zufrieden. Wird auch getrennt im Konto aufgeführt und behandelt.

    Bei mir war es ähnlich wie bei der Ehefrau von lieberjott. Ich bin zu einem ungünstigen Zeitpunkt rein und hab einen hohen Aktienanteil gewählt. Dafür kann VIAC aber nichts und im Vergleich zum Markt finde ich die Perfomance sogar noch gut. Da dies für mich langfristig gedacht ist, spielt mir die Momentaufnahme zum Glück keine Rolle und im Moment stimmt die Richtig wieder.

    Die Anlagestrategie und den Aktienanteil kann man aber jederzeit wechseln.

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  • mile
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    • 6. April 2024 um 11:56
    • #22

    Hallo

    Ich habe hier interessiert mitgelesen - danke vielmals für die Infos!

    Da hier VIAC als Anlageinstrument empfohlen wurde, hätte ich diesbezüglich eine Frage:

    Ich bin kürzlich aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Mein Säule 3a-Guthaben ist über VIAC investiert. Sehe ich das richtig, dass solange ich das Guthaben nicht auszahlen lasse, keine Deklarations- und Steuerpflicht für das Guthaben besteht (für die Steuererklärung in DE)? Dividenden und Zinsen werden ja stets "innerhalb VIAC" re-invesiert. Bei Auszahlung würden diese dann als Ertragsanteil besteuert werden.

    Danke euch für eure Rückmeldungen!

  • Kutscher
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    • 6. April 2024 um 15:38
    • #23
    Zitat von mile

    Hallo

    Ich habe hier interessiert mitgelesen - danke vielmals für die Infos!

    Da hier VIAC als Anlageinstrument empfohlen wurde, hätte ich diesbezüglich eine Frage:

    Ich bin kürzlich aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Mein Säule 3a-Guthaben ist über VIAC investiert. Sehe ich das richtig, dass solange ich das Guthaben nicht auszahlen lasse, keine Deklarations- und Steuerpflicht für das Guthaben besteht (für die Steuererklärung in DE)? Dividenden und Zinsen werden ja stets "innerhalb VIAC" re-invesiert. Bei Auszahlung würden diese dann als Ertragsanteil besteuert werden.

    Danke euch für eure Rückmeldungen!

    Jepp Richtig

    Ist bei mir immer noch so und bin nun schon 8 Jahre in Deutschland.Dieses Jahr wird die 3Säule Altersbeding fällig,dann werden die aufgelaufenen Zinsen zu 25% besteuert,die Qullensteuer aus der CH hole ich mir dann ,innerhalb der 3 jahresfrist.

  • DenIng7
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    • 8. April 2024 um 10:50
    • #24

    Demnach ist euch aber Allves nicht als Unternehmen für Freizügigkeitslösungen bekannt?

    Wann ist VIAC am sinnvollsten? Bei Wohnsitz in DE trotzdem beides auf VIAC (Ü und O) oder ist es sinnvoller, so oder so das Überobligatorium nach DE auszahlen zu lassen und nach dem ganzen Steuerzeux es in DE sinnvolll anzulegen (z.B. Festgeldkonto)? Ihr lebt ja glücklicherweise noch in der Schweiz, wenn ich es richtig sehe, darum hätte ich dann evtl. auch so gewählt.

    Und noch eine wichtige Frage: muss man ein "Finanzspezialist" für VIAC sein. Ich bin nicht der Typ, der sich auf dem Anlagenmarkt auskennt und weiss, was gut und weniger gut ist. Brauch ich dafür besonderes Wissen und ratet ihr in dem Fall ab, wenn man dieses nicht hat?

  • lieberjott
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    • 8. April 2024 um 10:59
    • #25

    Ich habe von Allves nur mal als Versicherungsvermittler gehört. D.h. die vermitteln dir vermutlich nur irgendein Produkt und kassieren dafür Provision.

    Zitat

    Wann ist VIAC am sinnvollsten? Bei Wohnsitz in DE trotzdem beides auf VIAC (Ü und O) oder ist es sinnvoller, so oder so das Überobligatorium nach DE auszahlen zu lassen und nach dem ganzen Steuerzeux es in DE sinnvolll anzulegen (z.B. Festgeldkonto)?

    Da weiß ich ehrlich gesagt nicht so richtig, was ich dir raten soll.
    Hängt halt auch davon ab, welchen Anteil das Überobligatorium ausmacht.

    Wie gesagt, den Aufwand hat man so oder so. Sobald das Geld in Deutschland ist, ist die Steuerfrage ja dann anschliessend einfacher und du profitierst bei zukünftigen Erträgen vom jährlichen Freibetrag auf Kapitalerträge.

    Zitat

    Und noch eine wichtige Frage: muss man ein "Finanzspezialist" für VIAC sein. Ich bin nicht der Typ, der sich auf dem Anlagenmarkt auskennt und weiss, was gut und weniger gut ist.

    Ich denke, es ist ziemlich gut erklärt. Es gibt auch eine Art Assistenten, der dir helfen soll, die richtigen Strategie zu wählen. Die Idee ist ja eh, dass du dich nicht um die Investments kümmerst, sondern Viac das für dich übernimmt. Du wählst eigentlich nur aus, welcher Anteil vom Kapital in die Märkte investiert werden soll (0 bis X % Prozent, je nach Risikiprofil) und welcher einfach nur normal verzinst werden soll.

  • DenIng7
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    • 8. April 2024 um 11:26
    • #26

    Vielen Dank lieberjott! Ich tendiere auch eher zum Auszahlen Ü nach DE und anlegen O bei VIAC o.ä.

  • lieberjott
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    • 8. April 2024 um 12:07
    • #27

    Ja, so würde ich es wohl auch machen :smiling_face:

  • DenIng7
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    • 15. April 2024 um 19:22
    • #28

    Mittlerweile habe ich die Auszahlung des Überobligatoriums nach DE beantragt. Mal sehen, was da noch so steuerlich auf mich zu kommt.

    Hinsichtlich des Obligatoriums, welches im Bereich ca. 50k liegt, hänge ich jetzt zwischen einem Angebot bei der Liberty und der VIAC. Hier sind für mich noch die Unterschiede der laufenden Kosten und zusätzlichen einmaligen Vermittlungsgebühren für die Empfehlung der Liberty ein Thema. Hat hier jemand Erfahrung mit Liberty?

    Gleichzeitig hab ich noch den Hinweis auf finpension erhalten. Da wird eben noch die Quellensteuerthematik angesprochen und den Vorteil vom Sitz der finpension im Kanton Schwyz.

    Gibt es hier auch Leute, die in Deutschland wohnen und dort auch voraussichtlich bleiben und finpension oder gar Liberty fürs Obligatorium nutzen?

    Mich verunsichern diese unterschiedlichen Meinungen.

  • lieberjott
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    • 15. April 2024 um 20:07
    • #29
    Zitat von DenIng7

    Gleichzeitig hab ich noch den Hinweis auf finpension erhalten. Da wird eben noch die Quellensteuerthematik angesprochen und den Vorteil vom Sitz der finpension im Kanton Schwyz.

    Das spielt mit Wohnsitz in Deutschland m.E. keine Rolle.

    Nachdem du in Deutschland die Auszahlung versteuert hast, holst du dir die schweizerische Quellensteuer zurück - da ist's dann quasi egal, wie hoch sie war.

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    • 16. April 2024 um 10:46
    • #30
    Zitat von lieberjott

    Das spielt mit Wohnsitz in Deutschland m.E. keine Rolle.

    Nachdem du in Deutschland die Auszahlung versteuert hast, holst du dir die schweizerische Quellensteuer zurück - da ist's dann quasi egal, wie hoch sie war.

    Richtig!!

    ich hab auch 2023 auszahlen lassen,jetzt noch Steuererklärung machen und erst danach Quellensteuer rückfordern.Wenn man das vor der Steuererklärung macht ,dann kommt sofort das Finanzamt und will eine Grössere Vorauszahlng haben.

    Quellensteuerrückforderung hat mn 3 jahre Zeit.

  • DenIng7
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    • 17. April 2024 um 11:21
    • #31

    Vielen Dank euch beiden. Werde diese Reihenfolge dann einhalten. Werde eh noch einen Steuerberater beiziehen, sofern denn mal einer Zeit hat und keine horrenden Stundensätze verlangt....VIAC werd ich jetzt auch ausprobieren.

    In diesem Sinne nochmals lieben Dank euch allen für die vielen Tipps und Ratschläge. :smiling_face:

  • DenIng7
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    • 23. April 2024 um 17:43
    • #32

    Hello again, ich mal wieder :see_no_evil_monkey:

    So langsam ist alles abgewickelt. Aber jetzt eine kleine Verständnisfrage hins. Abzug Quellensteuer CH. Soweit ich das hier alles so verstanden habe und auch andernorts gelesen habe, sollte die Quellensteuer abgezogen werden, bevor die Auszahlung auf mein deutsches Konto erfolgt. Richtig? Und die Steuer bezieht sich auch nur beim Überobligatorium auf das Zinsguthaben? Erhalte ich dann vom Steueramt oder der PK hierüber einen Bescheid?

    Ich frage deshalb, weil ich meiner Meinung nach den gesamten Betrag ohne Abzug erhalten habe.

    Kann es daran liegen, dass die Summe erst im letzten Jahr aufgrund Scheidung eingezahlt wurde und keine Zinsen über eine längere Zeit entstanden sind und dadurch auch keine Besteuerung stattfindet? Ich steh wieder auf dem Schlauch, sorry!

    Und wie ist es jetzt hier in Deutschland mit der AWV-Meldepflicht, habt Ihr dort auch Bescheid geben müssen. Ich hatte im Rahmen der Scheidung und des Rückzugs zweimal dort angerufen, und beide Male war die Meldung nicht erforderlich. Und betr. Besteuerung in Deutschland - erhält das Finanzamt jetzt automatisch was aus der Schweiz oder erfährt das Finanzamt erst davon, wenn ich nächstes Jahr die Steuer 2024 mache? Ich weiss, klingt alles so als hätte ich grad erst das Licht der Welt erblickt, aber mein Wissen ist da tatsächlich minimal und jetzt noch mit zweierlei Ländern komplett überlastet...

  • Kutscher
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    • 23. April 2024 um 19:01
    • #33

    AWV-Meldepflicht musst du keine machen ,solange vom deinem CH Konto auf dein Konto in Deutschland überwiesen wird.

    Ich überweise Regelmässig höhere Beträge von meinem CH Konto auf mein Konto hier in Deutschland und muss keine Meldung machen.Habe es abgeklärt.


    Reine Kontoüberträge sind nach § 67 ff. AWV von der AWV-Meldepflicht ausgenommen.


    Welche Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es?Bestimmte Zahlungen sind von AWV-Meldepflicht ausgenommen. Wenn Sie beispielsweise eine Kontoübertragung von Ihrem inländischen auf Ihr ausländisches Konto veranlassen, müssen Sie dies nicht melden.

    AWV-Meldepflicht beachten: Alles, was Sie wissen müssen!

  • lieberjott
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    • 23. April 2024 um 21:48
    • #34
    Zitat

    Soweit ich das hier alles so verstanden habe und auch andernorts gelesen habe, sollte die Quellensteuer abgezogen werden, bevor die Auszahlung auf mein deutsches Konto erfolgt.

    Ja, eigentlich schon.

    Zitat

    Und die Steuer bezieht sich auch nur beim Überobligatorium auf das Zinsguthaben? Erhalte ich dann vom Steueramt oder der PK hierüber einen Bescheid?

    Bei der CH-Quellensteuer bezieht sich das meines Wissens auf das gesamte Kapital.
    Für die Besteuerung in Deutschland ist beim ÜO hingegen, wie du schon richtig gesagt hast, in der Regel nur der Zinsertrag relevant.

    Eigentlich sollte bei Abrechnung der Quellensteuerabzug drauf sein. Und auch gleich das Formular für die Quellensteuerrückerstattung.

    Zitat

    Kann es daran liegen, dass die Summe erst im letzten Jahr aufgrund Scheidung eingezahlt wurde und keine Zinsen über eine längere Zeit entstanden sind und dadurch auch keine Besteuerung stattfindet? Ich steh wieder auf dem Schlauch, sorry!

    Das steh' ich auch auf dem Schlauch. Man könnte vorsichtig bei der auszahlenden Vorsorge- bzw. Freizgügigkeitseinrichtung nachhaken.

    Zitat

    Und betr. Besteuerung in Deutschland - erhält das Finanzamt jetzt automatisch was aus der Schweiz oder erfährt das Finanzamt erst davon, wenn ich nächstes Jahr die Steuer 2024 mache?

    Nach meiner Recherche umfasst der Automatische Informationsaustausch keine Vorsorgegelder, d.h. das Finanzamt erfährt nichts automatisch. In der Regel läuft es so: Für die Quellensteuerrückerstattung (die ja bei dir gar nicht abgezogen wurde), musst du einen entsprechenden "Wisch" vom deutschen Finanzamt einreichen - spätestens auf die Art bekommt das deutsche Finanzamt das mit. Sonst halt erst bei der Steuererklärung.

  • DenIng7
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    • 23. April 2024 um 23:12
    • #35

    Okee, vielen Dank euch beiden. Angeben werd ich es auf jeden Fall, das ist mir sonst zu heikel..

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