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Tipps für Vorgehen mit PK-Geldern (Splitting - Auszahlung nach Deutschland)

  • DenIng7
  • 11. Januar 2024 um 12:44
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    • 11. Januar 2024 um 12:44
    • #1

    Hoi zsäme!

    Nach 13 Jahren Schweiz musste ich schweren Herzens im Oktober 2023 meine Kisten packen und wieder nach DE zurück. Erst jetzt merke ich, wieviel Schweiz bereits in mir verankert ist und wo in Deutschland so manche Vorgehensweisen herrschen, welche Kopfschütteln verursachen und die Frage nach der Entwicklung recht gross werden lässt (Arzttermine (Zweiklassengesellschaft), Verwaltungsaufwand (Schweiz=Sprint, Deutschland=Marathon), Strassenverkehr/Staus/Baustellen (ohne Worte)...). Aber dies werde ich versuchen, so anzunehmen. Ich habe ein sehr turbulentes Jahr hinter mir und die Beschäftigung mit Steuern und monetären Themen waren komplett hinten angestellt. Jetzt ist es dafür umso dringlicher. Sorry für die lange Einleitung. Aber die Frage dafür ganz simpel, welche wohl schon zigfach gestellt wurde: Was mache ich mit meinem PK-Guthaben? Mir wurde eine Frist von 6 Monaten gesetzt um selbst zu entscheiden, wo der Betrag hingeht bevor er sonst an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gezahlt wird und dort festliegt. Da ich das Geld in den nächsten zwanzig Jahren zumindest ein wenig arbeiten lassen möchte wird empfohlen, zwei verschiedene Konten hierfür zu eröffnen und das Geld darauf aufzuteilen und im besten Fall aus steuerlichen Gründen, dieses auf ein Konto im Kanton Schwyz anzulegen. Macht das Sinn? Wäre dort eine Aufteilung von obligatorischem und überobligatorischem Teil ratsam und könnte man dann jederzeit wieder über den freien Teil verfügen und sich diesen beispielsweise nach Deutschland auszahlen lassen? Oder wäre es sogar sinnvoller, diesen Teil direkt in Deutschland auf einem Festgeldkonto anzulegen um hier ggfs. mehr Zinsen zu erhalten? (Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nicht mein Wunsch, da ich das Geld schon gerne später als Rente nutzen möchte). Wie verhält es sich in dem Fall dann steuerlich? Oder gibt es eine Frist, bis wann diese Auszahlung hätte verlangt werden müssen? Ich bin da leider absolut unbewandert und die Recherchen im Internet werfen oft mehr Fragen auf, als eingangs gestellt . Ich hoffe, hier hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. einen Rat, was vielleicht ganz schlau wäre. Vielleicht gibt es aus einen direkten Ansprechpartner für solche Fälle, der hier genannt werden kann. Merci vielmals jedenfalls fürs durchlesen bis hierhin und eine ganz schöne Woche :sun:

  • Kutscher
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    • 11. Januar 2024 um 16:57
    • #2

    Eine Frage kan ich dir Beantworten. Das verlegen in den Kanton Schwyz muss nicht sein ,da Du sowieso die GANZE Quellensteuer bei Auszahlung zurückverlangen kannst.Ich hab mir letztes Jahr die Summe auszahlen lassen und versteuere hier nur mit der Fünftelregelung. Je länger du wartest mit der Auszahlung um so weniger Steuerfreibetrag hast Du.Diese Jahr sind es 16 % und nächstes Jahr dann 15 usw.Bei der Auszahlung bekommst du Automatisch ein schon vorgefertigtes Formular mit der Quellensteuerrückerstattung zu gesand.Braucht nur deine Bankverbindung und Bescheinigung vom Finanzamt und dann Unterschrieben zurücksenden.

  • DenIng7
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    • 11. Januar 2024 um 19:26
    • #3

    Vielen Dank Kutscher. Da muss ich mein Wissen hinsichtlich der ganzen Steuerthematik vertiefen. Weder weiss ich, welche Quellensteuer ansteht, welche Steuer in DE anfällt noch das ganze Procedere drumherum (Fünftelregelung?). Du merkst, ich bin da leider noch total am Anfang, sorry! :see_no_evil_monkey:

  • Kutscher
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    • 11. Januar 2024 um 20:17
    • #4

    Die Abfindung durch 5 dividiert und ein Fünftel wird dem restlichen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Für die Summe wird wiederum die Einkommensteuer nach dem Steuertarif berechnet. Zwischen beiden Steuerbeträgen wird die Differenz gebildet und diese mit 5 multipliziert.


    Am besten du nimmst dir einen Steuerberater, das hab ich auch gemacht und der hat mich darauf hingewiesen das es besser ist für mich.

  • lieberjott
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    • 11. Januar 2024 um 21:42
    • #5
    Zitat

    Da ich das Geld in den nächsten zwanzig Jahren zumindest ein wenig arbeiten lassen möchte wird empfohlen, zwei verschiedene Konten hierfür zu eröffnen und das Geld darauf aufzuteilen und im besten Fall aus steuerlichen Gründen, dieses auf ein Konto im Kanton Schwyz anzulegen. Macht das Sinn?

    Wenn du das Geld arbeiten lassen willst, kannst du es z.B. bei VIAC anlegen.

    Ein quellensteuergünstiger Kanton ist glaube ich nur von Relevanz, wenn man in der Schweiz lebt.

    Zitat

    Wäre dort eine Aufteilung von obligatorischem und überobligatorischem Teil ratsam und könnte man dann jederzeit wieder über den freien Teil verfügen und sich diesen beispielsweise nach Deutschland auszahlen lassen

    Bei Viac bleibt diese Aufteilung erhalten, so dass man beispielsweise in der Tat später eine Auszahlung vom einen oder anderen Guthaben anfragen kann.

    Zitat

    ? Oder wäre es sogar sinnvoller, diesen Teil direkt in Deutschland auf einem Festgeldkonto anzulegen um hier ggfs. mehr Zinsen zu erhalten?

    Die Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du die Auszahlung machst. Vermutlich dann schon in Deutschland?

    Beim Überobligatorium muss nur der Ertragsanteil (=Zinsen) versteuert werden, so weit ich weiss. Das ist also noch human.

    Das Obligatorium würde ich mir nicht auszahlen lassen, die Steuerlast (auch trotz Fünftelregelung) wäre immens, dein Vermögen für die spätere Rente würde also stark schrumpfen.

  • Kutscher
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    • 12. Januar 2024 um 09:14
    • #6

    Das Obligatorium würde ich mir nicht auszahlen lassen, die Steuerlast (auch trotz Fünftelregelung) wäre immens, dein Vermögen für die spätere Rente würde also stark schrumpfen.

    Jrgendwann ( spätestens mit 70 ) muss man sich das auszahlen lassen und die Steuer wird sicher nicht geringer??

  • lieberjott
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    • 12. Januar 2024 um 09:40
    • #7
    Zitat von Kutscher

    Jrgendwann ( spätestens mit 70 ) muss man sich das auszahlen lassen und die Steuer wird sicher nicht geringer??

    Man geht davon aus, dass im Alter die Einkünfte geringer sind und somit auch die Steuerlast. Aber das ist natürlich Spekulation. Es ist in meinen Augen eh ein Drama, dass man Guthaben auf FZ-Konten nicht einfach als Rente/Pension beziehen kann.

  • Kutscher
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    • 12. Januar 2024 um 09:55
    • #8
    Zitat von lieberjott

    Man geht davon aus, dass im Alter die Einkünfte geringer sind und somit auch die Steuerlast. Aber das ist natürlich Spekulation. Es ist in meinen Augen eh ein Drama, dass man Guthaben auf FZ-Konten nicht einfach als Rente/Pension beziehen kann.

    Finde ich auch eine Schweinerei das Renten überhaupt noch besteuert werden.

    Die Aussage: Ein quellensteuergünstiger Kanton ist glaube ich nur von Relevanz, wenn man in der Schweiz lebt ist nich ganz richtig.In der Schweiz wird man nach Wohnkanton besteuert ,auch wenn das PK Geld im Kanton Schwyz ist.Das transferieren macht nur Sinn mit Länder wo kein Doppelsteuerabkommen besteht.

    Bei mir machte es Sinn jetzt schon auszahlen zu lassen,da ich im gleichen Jahr auch sehr HOHE Ausgaben hatte ( gewollt) und so auch die Steuer massiv mindern konnte und das Geld hier mit guten Zinsen angelegd ist,besser als in der Schweiz.

    Ich Denke das die Summe Denlng7 auch nicht so hoch sein wird nach 13Jahre Schweiz Das si massiv Steuern bezahlen wird.Ein guter Steuerberater wird da bestimmt besser Auskunft geben können als WIR HIER IM FORUM.Ich wollte auch warten bis 70 mit der auszahlung ,aber hab mich dann nach einem Gespräch mit dem steuerberater umentschieden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kutscher (12. Januar 2024 um 10:36)

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    • 13. Januar 2024 um 20:26
    • #9

    Hey vielen Dank euch allen, dass Ihr so viele Ratschläge gebt. Ich werd mich da dann doch noch mal tiefer mit beschäftigen und ggfs. einen Steuerberater anheuern. Der überobligatorische Teil ist bei mir tatsächlich um einiges mehr, was demnach dann die Steuerbelastung nicht allzu hoch treiben würde, wenn es nur um die Versteuerung der Zinsen ginge, wenn ich euch richtig verstanden habe. Demnach könnte ich diesen Teil also auszahlen lassen und in Deutschland gut anlegen? Wäre es dann noch sinnvoll, den obligatorischen Teil einfach in der genannten Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu parken oder diesen Betrag auch in der Schweiz noch irgendwo anders einzahlen zu lassen, wo sich hinsichtlich Zinsen doch noch etwas tut? Sorry, wenn es vielleicht für euch naive Fragen sind, aber Themen Geld/Steuern sind für mich tatsächlich so komplex wie das Universum :see_no_evil_monkey:

  • lieberjott
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    • 13. Januar 2024 um 23:04
    • #10
    Zitat von DenIng7

    Wäre es dann noch sinnvoll, den obligatorischen Teil einfach in der genannten Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu parken oder diesen Betrag auch in der Schweiz noch irgendwo anders einzahlen zu lassen, wo sich hinsichtlich Zinsen doch noch etwas tut?

    Wie gesagt, du könntest eine etwas moderne Methode/Plattform wie "Viac" verwenden, welches einen Teil der Anlage, nach selbst gewählter Strategie in den Märkten (Aktien, Anleihen etc.) investiert.

    Mit Zinsen auf Freizügigkeitskonten ist derzeit noch nicht so viel zu holen, zumal diese oft auch noch Gebühren kosten.

    Aber der Hinweis von Kutscher ist schon richtig, ich hatte nicht bedacht, dass man das Geld auf einem Freizügigkeitskonto nicht als Rente auszahlen lassen kann, sondern halt irgendwann auch in einem Rutsch auszahlen lassen muss. Wobei ich nicht weiß, ob sich das steuermäßig anders verhält, wenn quasi zum regulären (Renten-)Zeitpunkt passiert.

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    • 13. Januar 2024 um 23:37
    • #11

    Wobei ich nicht weiß, ob sich das steuermäßig anders verhält, wenn quasi zum regulären (Renten-)Zeitpunkt passiert.

    Hat keinen Einfluss ausser das der Steuerfreibetrag jedes Jahr kleiner wird.

    Grundfreibetrag und Rente: So viel ist 2023 steuerfrei
    www.merkur.de

    bei der Auszahlung spielt das Alter keine Rolle,Ich bin auch noch nicht im Rentnalter gewesen bei der auszahlung und werde 2023 mit einem Freibetrag von 17% besteuert.


    Geld Anlegen in der Schweiz geht schon ,aber nicht vergessen bei Aktien ,Dividenden ist es kompliziert die Verrechnungssteuer zurückzuerstatten: Der Steuerbelg von der Schweiz wird nicht 1 zu 1 in Deutschland akzeptiert und man kommt um einen Steuerberater nicht rum. Kostet auch Geld!

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    • 14. Januar 2024 um 21:12
    • #12

    Es scheint, man muss tatsächlich auch in das für viele unliebsame Steuerthema eindringen um keine Verluste zu machen. Rente ist ja eh auf wackeligem Posten, insofern sind sämtliche Hinweise von grosser Bedeutung. VIAC werd ich mir mal anschauen. Hätte nicht gedacht, dass es so komplex werden könnte. Aber man lernt nie aus. Danke euch nochmals! :folded_hands_medium_skin_tone:

  • DenIng7
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    • 4. April 2024 um 12:06
    • #13

    Hallo zusammen, jetzt muss ich doch nochmals "nerven"...

    MIttlerweile habe ich eine Beratung erhalten, was ich mit dem obligatorischen Teil anfangen kann. Dort wurde mir eine Freizügigkeitslösung über 18 Jahre bei Allves benannt. Hat da jemand Erfahrung mit bzw. wo in der Schweiz würdet ihr den obligatorischen Teil anlegen um über diesen Zeitraum noch einen etwas grösseren Ertrag zu erhalten? VIAC wurde schon benannt, wie seriös und sicher ist das?

    Bin fast schon so verzweifelt, dass ich am liebsten gar nichts mehr machen möchte. Sämtliche Steuerberater (auch die hier bereits benannten) sind ausgelastet oder kennen sich nicht aus...

    Es geht um 80K (überobligatorisch)...diese Summe habe ich 2023 von meinem Ex-Mann im Zuge des Scheidungsverfahrens auf das PK-Konto erhalten.

    Wenn ich dieses Geld nun auf mein deutsches Konto auszahlen lasse, habe ich es aus euren vielfachen Erklärungen so verstanden, dass zunächst in CH Quellensteuer abgezogen wird. Diese kann ich dann nach Anmeldung in Deutschland aus der Schweiz zurückerhalten. Korrekt?

    Meine Frage: Was von diesen 80K wird denn genau versteuert? Und in welcher Höhe in CH/DE?

    Sorry, dass ich das ganze nochmals aufwärmen muss.

  • Maik
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    • 4. April 2024 um 12:12
    • #14

    Bei der VIAC bin ich selbst Kunde und kann nicht klagen. Alles sehr transparent und digital verwaltbar.

    Hinter der VIAC steckt die WIR Bank. Seriosität sollte damit also gegeben sein.

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

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  • DenIng7
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    • 4. April 2024 um 12:33
    • #15

    Ok, das klingt doch erstmal nicht so schlecht. Vielen Dank Maik. Würdest Du denn auch die VIAC als Lösung für den obligatorischen Teil empfehlen?

  • lieberjott
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    • 4. April 2024 um 15:04
    • #16

    Habe die Freizügigkeitsleistung meiner Frau auch Viac angelegt. Leider war der Einstiegszeitpunkt nicht ganz optimal und die Kurse zwischenzeitlich gefallen. Aber ich glaube, man kann mittlerweile sogar eine Anlagestrategie und ohne Wertpapiere (Akten, Obligationen) wählen.
    Und wie von Maik korrekt gesagt, steht die WIR Bank dahinter - wir haben daher bei einer Filiale vor Ort die nötige Identifikation durchführen können.


    Zitat

    Wenn ich dieses Geld nun auf mein deutsches Konto auszahlen lasse, habe ich es aus euren vielfachen Erklärungen so verstanden, dass zunächst in CH Quellensteuer abgezogen wird. Diese kann ich dann nach Anmeldung in Deutschland aus der Schweiz zurückerhalten. Korrekt?

    Das ist korrekt - es sei denn, es handelte sich um eine so genannte öffentlich-rechtliche Pensionskasse, weil man(n) beispielsweise im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.


    Zitat

    Meine Frage: Was von diesen 80K wird denn genau versteuert? Und in welcher Höhe in CH/DE?

    Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen...wenn du in Deutschland wohnst und es nur das Überobligatorium ist, dann wird nur der so genannte Ertragsanteil (also die Zinsen) in Deutschland wie ein Kapitalertrag besteuert.
    Die von der CH erhobene, erstattbare Quellensteuer hängt vom Kanton ab, in welchem die Vorsorgeeinrichtung, in welchem die Gelder liegen, ihren Sitz hat. Meist ein mittlerer einstelliger Prozentsatz.
    Wobei ich aber sagen muss, dass ich keine Ahnung habe, ob es irgendwelche Besonderheiten gibt, wenn man das Kapital durch einen Scheidungsausgleich erhalten hat und wie man dann den Ertragsanteil nachweisen könnte.

  • DenIng7
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    • 4. April 2024 um 16:50
    • #17

    Vielen Dank lieberjott. Betreffend VIAC geht es da bei Deiner Frau nur um den obligatorischen Teil?

    Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken und sollte einfach bei der PK die Auszahlung aufs deutsche Konto beantragen und warten, was passiert.

    So wie ich es hier vernommen habe, ist es sinnvoller, diesen Schritt zu machen, als den Gesamtbetrag auf irgendeinem Freizügigkeitskonto in der Schweiz ruhen zu lassen bis Tag X kommt...

  • lieberjott
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    • 4. April 2024 um 17:07
    • #18
    Zitat von DenIng7

    Vielen Dank lieberjott. Betreffend VIAC geht es da bei Deiner Frau nur um den obligatorischen Teil?

    Ursprünglich waren mal beide Teile drauf - das Überobligatorium haben wir auszahlen lassen, so dass nur noch das Obligatorium rumliegt.


    Zitat

    Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken und sollte einfach bei der PK die Auszahlung aufs deutsche Konto beantragen und warten, was passiert.

    So wie ich es hier vernommen habe, ist es sinnvoller, diesen Schritt zu machen, als den Gesamtbetrag auf irgendeinem Freizügigkeitskonto in der Schweiz ruhen zu lassen bis Tag X kommt...

    Ein nachvollziehbarer Gedanke, denn am Grundproblem ändert sich ja nichts. Im Gegenteil, es ist dann in einer fernen Zukunft vielleicht sogar noch schwieriger, die nötigen Unterlagen oder Berechnungen zu bekommen.
    Evtl. sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen, der sich damit auskennt. Gut möglich, dass das Finanzamt dann weniger genau hinguckt.

  • DenIng7
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    • 4. April 2024 um 17:27
    • #19

    Dann sollte ich VIAC vielleicht doch auch noch ins Auge fassen.

    Einen Steuerberater hätte ich gerne zu Rate gezogen, aber ich erhalte bislang nur Absagen, da alle ausgelastet sind. Bzw. bei einer Kanzlei wurde ein Stundensatz von 450 Euro benannt, was ich dann tatsächlich zu hoch finde.

    In der Kürze noch einen guten Berater mit Zeit und humanen Preisen zu finden, ist ja fast schwieriger, als ein Gewinn bei Euromillions.

  • lieberjott
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    • 4. April 2024 um 20:03
    • #20
    Zitat von DenIng7

    Bzw. bei einer Kanzlei wurde ein Stundensatz von 450 Euro benannt, was ich dann tatsächlich zu hoch finde.

    Okay, das ist wohl leider der "wir wollen/brauchen keine neuen Kunden"-Stundensatz.

    Im Zweifelsfall kann man ja vorher mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, die Situation schildern und fragen, welche Nachweise sie in welcher Form wollen.
    Wobei es natürlich sein kann, je nach dem wo du jetzt wohnst, dass der Sachbearbeiter sich nicht so gut mit dieser Thematik auskennt. Problematisch ist dann natürlich, dass der Sachverhalt prinzipiell schon bekannt ist.

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