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Mieterhöhung anfechten

  • MotU
  • 12. Januar 2024 um 18:48
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    • 12. Januar 2024 um 18:48
    • #1

    Liebe Foren-Mitglieder,

    ebenso wie meine Arbeitskollegen haben wir im letzten Jahr zwei Ankündigungen zur Erhöhung unserer Miete erhalten, da der Referenzzinssatz durch die SNB angehoben wurde.

    Ich habe die "bittere Pille" geschluckt und den Dauerauftrag dementsprechend angepasst. Nun begegnete ich unseren Schweizer Nachbarn, der meinte, dass ich die Erhöhung anfechten könne, da unsere Verwaltung in den Vorjahren die Reduzierung nicht weitergegeben hat und wir diese nicht beantragt haben.

    In der NZZ habe ich einen Artikel gefunden (https://www.nzz.ch/finanzen/hoehe…zent-ld.1768341), der das ähnlich formuliert:

    Zitat

    In den vergangenen zehn Jahren war in dieser Hinsicht bei vielen Wohnungen die Miete rückläufig, wenn die Mietenden in der gleichen Wohnung geblieben sind. «Viele Vermieter erhöhen nun solche Bestandsmieten», sagt Weinert. Etwas mehr Zurückhaltung sei bei Neubaumieten und in urbanen Räumen zu beobachten. Altmieter, die in den vergangenen Jahren keine Reduktionen der Miete bekommen haben, müssen nun auch keine Erhöhungen fürchten.

    Habt ihr damit Erfahrung? Könntet Ihr mehr genauere Informationen dazu geben, was die genauen Vorraussetzungen dafür sind? Wir sind bei einem Leitzinssatz von 1.5% eingezogen. Danach wurde er auf 1.25% gesenkt, die Miete aber nicht angepasst...

    Bin sehr gespannt, was ihr dazu meint :winking_face:

  • CathayPacific
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    CathayPacific
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    • 13. Januar 2024 um 00:39
    • #2

    Dieser Artikel hat Antworten zum entsprechenden Themenkomplex:

    Wenn die Mietzinsanpassung formal korrekt auf dem amtlichen Formular des Kantons Zürich mitgeteilt wurde, dann ist sie nach Ablauf der 30-tägigen Anfechtungsfrist wirksam - auch dann, wenn sie fehlerhaft berechnet wurde.

  • MotU
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    • 15. Januar 2024 um 09:15
    • #3

    Ja, aber scheinbar gibt es eine Klausel für "langjährige" Mieter, wenn die Miet-Reduzierung nicht weitergegeben/ beantragt wurde, dann darf sie auch jetzt nicht erhöht werden, á la "das gleicht sich dann aus". Ich finde aber nichts konkreteres dazu, ausser diesen Nebensätzen in Artikeln und Hörensagen von Schweizer Nachbarn...

    Auch in Deinem Link wird so etwas angedeutet, hier der letzt Satz:

    Zitat

    "Ganz wichtig: Wenn Sie die Frist von 30 Tagen verstreichen lassen, gibt es nichts mehr an der Miete zu rütteln. Sie gilt als akzeptiert. Auch wenn die Erhöhung missbräuchlich ist, auch wenn frühere Senkungen nicht weitergegeben wurden."

    Die 30 Tage sind jetzt eh schon rum bei uns, aber ich werde in Zukunft definitiv eine Minderung beantragen, sobald der Referenzzinssatz wieder sinken sollte! :money_bag::dollar_banknote::money_bag:

  • Maik
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    • 15. Januar 2024 um 10:33
    • #4

    Hallo MotU

    Entscheidend ist aber auch, welcher Referenzzinssatz in deinen Mietvertrag steht. Sofern dieser höher oder gleich ist, kann die Miete wegen der Referenzzinssatzerhöhung, aus meiner Sicht nicht erhöht werden. Ausgenommen es geht nur um die Teuerung oder Aufwertungen der Wohnung. Was ich dir sehr ans Herz legen kann, hohl dir Hilfe beim Mieterverband: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/hilfe-von-fachleuten.html. Die Beratungen sind sehr gut und haben uns bereits einmal sehr gut geholfen. Die Jahresmitgliedschaft beträgt 70 Franken und hast du, im Erfolgsfall, schnell wieder rein.

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  • MotU
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    • 15. Januar 2024 um 13:01
    • #5

    Danke für den Vorschlag Maik. Von meinem Verständnis wären wir eigentlich genau dieser Sonderfall: Bei Abschluss des Vertrages waren wir bei 1.5%. 1-2 Jahre später fiel er auf 1.25%, wovon wir aber nichts gehört/ gekriegt haben. Jetzt ist er auf 1.75%, was natürlich direkt an uns weiter gereicht wurde...

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    • 15. Januar 2024 um 14:27
    • #6

    Leider ist es so: Um Mietsenkungen muss man sich selber kümmern, um Mieterhöhungen kümmert sich der Vermieter.

    Es gibt dafür Formulare zur Mietsenkung und es ist sogar so, dass der Vermieter das annehmen muss. Aber eben leider bezogen auf den Rf Zins und der ist wie DU selber schon gesehen hast nun bei 1,75%

  • CathayPacific
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    • 15. Januar 2024 um 15:04
    • #7
    Zitat von MotU

    Ja, aber scheinbar gibt es eine Klausel für "langjährige" Mieter, wenn die Miet-Reduzierung nicht weitergegeben/ beantragt wurde, dann darf sie auch jetzt nicht erhöht werden, á la "das gleicht sich dann aus".

    Korrekt. Der Mietzins hätte wegen der Referenzzinssatz-Änderung von 1.25% auf 1.5% nicht erhöht werden dürfen, wenn euer Mietvertrag bereits auf dem Zinssatz von 1.5% beruhte.

    Dies hättet ihr dem Vermieter (bzw. formal korrekt: der Schlichtungsstelle) binnen 30 Tagen ab Erhalt des amtlichen Formulars zur Mietzinsanpassung mitteilen müssen.

    Habt ihr dies nicht getan, so beruhte euer Mietvertrag ab dem der Mitteilung folgenden Kündigungstermin dann noch immer auf einem Referenzzinssatz von 1.5% (jedoch auf dem mitgeteilten, neuen Mietzins) und durfte nun entsprechend auf den abermals gestiegenen Referenzzinssatz von 1.75% angepasst werden.

    Ein Vorschlag wäre, dass von der Verwaltung versandte erste "amtliche Formular" hier hochzuladen (meinetwegen mit geschwärzten persönlichen Daten), um prüfen zu können, ob es offensichtliche Formfehler aufweist, wodurch es wirkungslos wäre. Solche Fehler sollten bei professionellen Verwaltungen aber eigentlich nicht vorkommen.

    Ein anderer radikaler Vorschlag wäre, die Verwaltung zu kontaktieren und auf die fehlerhafte Berechnung der ersten Mietzinserhöhung hinzuweisen.

    Ebenfalls solltest du darauf achten, die Einsprachefrist der zweiten Erhöhung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, da hier dasselbe gilt: Wird nicht die Schlichtungsstelle angerufen, so gilt der neue Mietzins 30 Tage nach Erhalt des amtlichen Formulars als akzeptiert und wird ab dem nächsten Kündigungstermin wirksam.

  • MotU
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    • 15. Januar 2024 um 17:27
    • #8

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wie gesagt ist zu spät sogar die zweite Erhöhung anzufechten. Da war die Verwaltung recht schnell :winking_face:

    Aber wie oben bereits ausgeführt werde ich bei der nächsten Senkung ebenso schnell eine Reduzierung beantragen. Leider sehen alle Prognosen ausschliesslich Erhöhungen bis auf 2.5% bei 2027.... :loudly_crying_face:

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