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Erfahrungen/Tipps: Deutscher Vater in Schweiz - Mutter und Kind im Deutschland

  • 8straight90
  • 7. Februar 2024 um 10:15
  • 8straight90
    5
    8straight90
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    • 7. Februar 2024 um 10:15
    • #1

    Hallo zusammen,


    meine deutsche Freundin und ich (deutsch)überlegen uns aktuell ob wir eine Familie gründen in naher Zukunft. WirWir möchten dabei mehrere Szenarien betrachten und daher auch folgende Konstellation . eventuell hat hier jemand schon Erfahrungen oder Tipps der im gleichen Szenario war;

    Sie ist aktuell wohnhaft in Deutschland und arbeitet auch in Deutschland. Ich aktuell wohnhaft und arbeite in Schweiz. Szenarios: Kind mit Frau in Deutschland - ich weiterhin arbeite in der Schweiz.


    Wie würde es generell mit Kindergeld aussehen? Elternzeit würde sie dann nach deutschem Recht bekommen und ich nach Schweizer Recht - korrekt?

    Krankenversicherung würden das Kind und sie in Deutschland versichert sein? Wird das Kind steuerrechtlich in der Schweiz für mich auch anerkannt auch wenn es nicht bei mir lebt?


    Gibt es sonst noch Tipps oder Sachen die man in dieser Konstellation beachten müsste?


    Danke euch vielmals!

  • johnny_bottrop
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    johnny_bottrop
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    • 22. Februar 2024 um 19:34
    • #2

    Hallo.


    Das Thema fände ich auch sehr interessant. GIbt es hier niemanden, der etwas dazu sagen kann?

  • 8straight90
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    8straight90
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    • 1. Mai 2024 um 12:06
    • #3

    Schade:( aber vielleicht ist das Thema zu speziell

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 3. Mai 2024 um 21:05
    • #4

    In dieser Konstellation würde ich als Finanzamt eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland vermuten. Damit stellen sich einige steuerliche Fragen anders. Auch bei der KV wird das Kind nicht automatisch bei der Frau "familienversichert". Wir mussten damals in D noch recht viele Frage zu meiner SV-Pflichtigen Beschäftigung in Luxemburg und meinem Gewerbe in D beantworten.

    Nebenbei...die "Elternzeit" des "anderen Elterenteils" beschränkt sich auf zwei Wochen Ferien, da würde ich die Erwartungen mal nicht zu hoch schrauben.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 4. Mai 2024 um 22:24
    • #5
    Zitat von Markus Schulz

    In dieser Konstellation würde ich als Finanzamt eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland vermuten.

    Zu welchem Zeitpunkt würde diese Verlagerung stattfinden? Zum Zeitpunkt der Hochzeit? Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes?

  • dball
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    dball
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    • 16. Mai 2024 um 22:34
    • #6

    Bei mir ist das Szenario ähnlich. Allerdings habe ich mein Kind auch in der Schweiz gemeldet. Für Deutschland ist das nur der 2. Wohnsitz.
    Auskunft heute der Krankenversicherungs Überprüfung Stelle in der Schweiz:

    Da das Kind in Ch gemeldet ist braucht es eine Schweizer Krankenversicherung. Gibt kaum Ausnahmen.

    „Versicherungspflicht von Kindern bei Erwerbstätigkeit der Eltern in verschiedenen Staaten:
    Die Versicherungspflicht der Kinder leitet sich von der Versicherung der Eltern ab. Der Anspruch des Wohnstaates ist vorrangig zu betrachten. Arbeitet ein Elternteil im Wohnstaat, sind die Kinder im Wohnstaat versicherungspflichtig.“

    Das Kind ist aber auch bereits über die Mutter in der deutschen Familienversicherung. Frage mich ob es einfach 2 KVs dann hat? Ist sowas erlaubt?

  • 8straight90
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    8straight90
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    • 30. Oktober 2024 um 00:22
    • #7

    Hallo zusammen,


    meine deutsche Freundin und ich (deutsch)überlegen uns aktuell ob wir eine Familie gründen in naher Zukunft. WirWir möchten dabei mehrere Szenarien betrachten und daher auch folgende Konstellation . eventuell hat hier jemand schon Erfahrungen oder Tipps der im gleichen Szenario war;

    Sie ist aktuell wohnhaft in Deutschland und arbeitet auch in Deutschland. Ich aktuell wohnhaft und arbeite in Schweiz. Szenarios: Kind mit Frau in Deutschland - ich weiterhin arbeite in der Schweiz.


    Wie würde es generell mit Kindergeld aussehen? Elternzeit würde sie dann nach deutschem Recht bekommen und ich nach Schweizer Recht - korrekt?

    Krankenversicherung würden das Kind und sie in Deutschland versichert sein? Wird das Kind steuerrechtlich in der Schweiz für mich auch anerkannt auch wenn es nicht bei mir lebt?


    Gibt es sonst noch Tipps oder Sachen die man in dieser Konstellation beachten müsste?

  • Maik
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    • 30. Oktober 2024 um 10:22
    • #8

    Ob du in deinem Szenario ausschliesslich in der Schweiz besteuert wirst, bezweifle ich stark. Besteuert wirst du vor allem dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da Frau und Kind in Deutschland wohnen, wird dies wohl als dein Lebensmittelpunkt festgelegt werden. Meiner Ansicht nach, würdest du in der Schweiz Quellensteuer zahlen, welche bei der deutschen Steuererklärung anrechnet wird. Ein Steuerberater wird dir dabei verlässliche Auskünfte erteilen können.

    Elternzeit bzw. Vaterschaftsurlaub, Elternzeit gibt es in der Schweiz nicht, hängt vom Arbeitsort ab. Sehe ich also genauso wie von dir beschrieben. Sozialversicherung wird für Frau und Kind in Deutschland sein und für dich in der Schweiz. Da ihr beide, meiner Meinung nach in Deutschland versteuert werdet, solltet ihr auch Kindergeld bekommen.

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  • Heinz
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    Heinz
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    • 31. Oktober 2024 um 03:21
    • #9
    Zitat von Maik

    Besteuert wirst du vor allem dort wo dein Lebensmittelpunkt ist. Da Frau und Kind in Deutschland wohnen, wird dies wohl als dein Lebensmittelpunkt festgelegt werden.

    Das dürfte stark von den Details des Einzelfalls abhängen. Dabei dürfte unter anderem eine Rolle spielen, wie lange er schon in der Schweiz ist, ob er in Deutschland einen Wohnsitz hat und ob er Frau und Kind regelmäßig in Deutschland besucht oder z.B. er sich ausschließlich in der Schweiz aufhält und umgekehrt Frau und Kind ihn regelmäßig in der Schweiz besuchen.

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