Moin Zusammen
Ich habe mir gerade ein Auto gekauft in einer Garage bei Winterthur. Ich habe eine Probefahrt gemacht und mir das Auto genauestens angesehen und mich entschieden es zu kaufen.
Jetzt muss das Auto noch zur MFK vorgeführt werden, dies wird von der Garage erledigt.
Vom Chef der Garage habe ich jetzt nur die Kopie des Fahrausweis erhalten, mit Unterschrift und Stempel der Werkstatt. Datum und die Höhe der Anzahlung waren ebenfalls vermerkt.
Nun bin ich unsicher, ob dass denn reicht. Wir haben keinen richtigen Kaufvertrag unterschrieben. Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt man mache das hier so und das zählt quasi als Kaufvertrag. Mündlich wurde mir versichert, dass ich bei nicht bestehen der MFK meine Anzahlung zurück erhalte.
Ich weiss, das war meine eigene Dummheit und Naivität. Ich muss dazu sagen, das letzte und erste Mal als ich ein Auto gekauft habe war das in Neuseeland, da läuft das eh anders und viel lockerer per Handschlag. Dort gab es auch keinen Kaufvertrag. Ich habe mich auch etwas von meiner Vorfreude leiten lassen, da ich schon sehr lange auf der Suche nach diesem Fahrzeug war und Preis und Zustand des Fahrzeugs einfach Top waren.
Ein anderer Junger Mann, der heute sein gekauftes Auto dort abgeholt hat, hat mir erzählt bei ihm lief es auch so.
Würde dieser Zettel, den ich bekommen habe, denn im schlimmsten Fall ausreichen, um meine Anzahlung zurück verlangen zu können? Hat da jemand schon Erfahrungen in der Schweiz gemacht?
Danke und schönes WE
Alex