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Autokauf

  • AlexSt
  • 2. März 2024 um 12:31
  • AlexSt
    6
    AlexSt
    Beiträge
    24
    • 2. März 2024 um 12:31
    • #1

    Moin Zusammen :smiling_face:

    Ich habe mir gerade ein Auto gekauft in einer Garage bei Winterthur. Ich habe eine Probefahrt gemacht und mir das Auto genauestens angesehen und mich entschieden es zu kaufen.

    Jetzt muss das Auto noch zur MFK vorgeführt werden, dies wird von der Garage erledigt.

    Vom Chef der Garage habe ich jetzt nur die Kopie des Fahrausweis erhalten, mit Unterschrift und Stempel der Werkstatt. Datum und die Höhe der Anzahlung waren ebenfalls vermerkt.

    Nun bin ich unsicher, ob dass denn reicht. Wir haben keinen richtigen Kaufvertrag unterschrieben. Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt man mache das hier so und das zählt quasi als Kaufvertrag. Mündlich wurde mir versichert, dass ich bei nicht bestehen der MFK meine Anzahlung zurück erhalte.


    Ich weiss, das war meine eigene Dummheit und Naivität. Ich muss dazu sagen, das letzte und erste Mal als ich ein Auto gekauft habe war das in Neuseeland, da läuft das eh anders und viel lockerer per Handschlag. Dort gab es auch keinen Kaufvertrag. Ich habe mich auch etwas von meiner Vorfreude leiten lassen, da ich schon sehr lange auf der Suche nach diesem Fahrzeug war und Preis und Zustand des Fahrzeugs einfach Top waren.

    Ein anderer Junger Mann, der heute sein gekauftes Auto dort abgeholt hat, hat mir erzählt bei ihm lief es auch so.


    Würde dieser Zettel, den ich bekommen habe, denn im schlimmsten Fall ausreichen, um meine Anzahlung zurück verlangen zu können? Hat da jemand schon Erfahrungen in der Schweiz gemacht?


    Danke und schönes WE
    Alex

  • Heinz
    15
    Heinz
    Reaktionen
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    Beiträge
    240
    • 3. März 2024 um 19:44
    • #2
    Zitat von AlexSt

    Würde dieser Zettel, den ich bekommen habe, denn im schlimmsten Fall ausreichen, um meine Anzahlung zurück verlangen zu können?

    Im schlimmsten Fall würde das vor Gericht landen und dann dürfte es darauf ankommen, was auf dem Zettel genau steht und ob du glaubwürdige Zeugen für die mündlichen Vereinbarungen hast.

    Zitat

    Hat da jemand schon Erfahrungen in der Schweiz gemacht?

    Unwahrscheinlich, dass hier schon mal jemand mit genau so einem Zettel vor Gericht war. Und solange es nicht vor Gericht landet, wird es stark vom individuellen Verkäufer abhängen, wie er reagiert und wenig mit der Schweiz zu tun haben.

  • AlexSt
    6
    AlexSt
    Beiträge
    24
    • 4. März 2024 um 10:35
    • #3

    Hey,


    Danke für deine Antwort.


    Ich meinte auch, ob schon jmd Erfahrungen mit dem Autokauf gemacht hat, wo es ähnlich lief. Ob das üblich so ist oder ob das komplett unüblich ist, das Ganze so abzuwickeln.

  • MotU
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    • 4. März 2024 um 10:45
    • #4

    Hoi,

    ob das so üblich ist, ist schwer zu sagen, da man ja nicht regelmässig neue Autos kauft :winking_face:

    Bei unserem Autokauf lief es jedenfalls NICHT so ab. Es war auch ein kleiner privater Händler, aber wir haben einen offiziellen Vertrag und Quittung über die Anzahlung erhalten...

    Ich denke mal, dass es da einfach auf den Verkäufer ankommt?

  • Maik
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    • 5. März 2024 um 13:35
    • #5

    Als üblich würde ich es in der heutigen Zeit auch nicht sehen. Rechtlich möglich, sicher und grundsätzlich nichts dagegen zu sagen. Bei mündlichen Absprachen ist im Streitfall einfach schwierig die Absprachen durchzusetzen.

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