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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Amt will mir Niederlassungsbewilligung L ausstellen, trotz Berechtigung auf B

  • C.L.
  • 9. März 2024 um 13:22
  • C.L.
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    C.L.
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    • 9. März 2024 um 13:22
    • #1

    Hey zusammen,

    ich bin Ende Oktober 2023 als Deutscher aus Deutschland in die Schweiz gezogen, dort lebe ich in einer WG und bin finanziel stabil durch meinen Job bei einem Branchenleader.

    Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, allerdings im Stundenlohn, und mein Vorgesetzter ist super überzeugt von mir. Auch werde ich weiter ausgebildet, in der Arbeit die ich momentan mache, und möchte später dort meine Ausbildung in einem anderen Bereich machen.

    Nach langem hin und her mit dem Migrationsamt, ich habe alles zeitgemäß eingereicht, sollte ich nach 3 Monaten (jetzt knapp 5 Monaten) meine Niederlassungsbewilligung haben. Nämlich die Niederlassungsbewilligung B. So habe ich zumindest gedacht.
    Jetzt hat sich das Amt für Migration entschieden ich eigne mich nur für die Niederlassungsbewilligung L, diese geht nur ein Jahr. Dies ist nicht nur im Bürokratischen ein richtiger Rattenschwanz, sondern behindert mich auch an einigen Stellen im normalen Leben.

    Meine eigentliche Frage ist, wie gehe ich vor..?
    Einfach eine nette Mail zurückschreiben, dass ich dagegen Einspreche und sie sich das doch nochmal anschauen sollen? Anwalt?

    Ich eigne mich doch für die Niederlassungsbewilligung B oder etwa nicht?

    Hoffentlich könnt Ihr mir etwas Klarheit geben, da ich selbst in diesem Forum oder sonstwo keinen vergleichbaren Fall finden konnte.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 9. März 2024 um 15:51
    • #2

    Anwalt kommt sicher nicht gut.Du bist nicht in Deutschland wo man sofort mit Anwalt daher kommt.

    NETTE Anfrage ist sicher nicht Falsch,die sind am längerem Hebel.

  • C.L.
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    C.L.
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    • 9. März 2024 um 16:13
    • #3

    Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, deswegen dachte ich vielleicht wäre es besser jemanden einzuschalten der sich auskennt und das über Ihn zu regeln.

    Natürlich möchte ich nicht alle Chancen verspielen, deswegen wäre ein Austausch mit jemanden der Erfahrung mit sowas hat aufjedenfall nicht schlecht.
    Wenn es eine Stelle gibt, wo man sich beraten lassen kann, dann würde ich mich natürlich dort hin wenden. Leider ist mir in die Richtung, außer der direkte Kontakt zum Amt, nichts ins Auge gefallen.

    Übrigens bin ich in den Kanton Basel-Land gezogen, das hab ich im ersten Post vergessen zu erwähnen.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 10. März 2024 um 03:24
    • #4
    Zitat von Kutscher

    Anwalt kommt sicher nicht gut.

    Man kann sich beim Anwalt auch erst einmal nur beraten lassen. Davon bekäme das Migrationsamt überhaupt nichts mit.

  • Kerstin
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    Kerstin
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    • 10. März 2024 um 16:00
    • #5

    C.L. Warum ist für dich die Bewilligung L schädlich? Es gibt immer nur ein gewisses Kontingent an B - du musst diverse Anforderungen erfüllen.

    Wir haben im ersten Jahr auch mit einer L Bewilligung hier gelebt - das ist doch eigentlich egal. Du hast eine Unterkunft, einen Job und jetzt ein Jahr Zeit alles auszubauen, damit hast du doch schon viel erreicht.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 10. März 2024 um 23:48
    • #6
    Zitat von Kerstin

    Es gibt immer nur ein gewisses Kontingent an B

    Das gilt aber nur für Bürger aus Drittstaaten (d.h. nicht-EU) oder für EU-Bürger, die von einem Unternehmen mit Sitz in der EU für mehr als 90 Tage in die Schweiz entsandt werden.

    EU-Bürger (derzeit mit Ausnahme von Kroatien), die ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber in der Schweiz haben, profitieren von der vollen Personenfreizügigkeit und benötigen kein Kontingent.

  • C.L.
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    C.L.
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    • 11. März 2024 um 05:21
    • #7

    Mir ist diese ganze Sache eben nicht egal. Ob L oder B ist doch ein Unterschied. Und mal ganz davon abgesehen, dass die einzige Anforderung sei, einen unbefristeten Arbeitsvertrag (oder >365 Tage) zu haben, sich selbst finanzieren zu können, was ich übrigens mehr als kann, und sich ordnungsgerecht bei der Gemeinde anzumelden, sowie eine Krankenversicherung zu haben.

    All das habe ich fristgerecht aufgetrieben und nun fühle ich mich, dumm gesagt, benachteiligt.

    Ich werde nun erstmal eine E-Mail zurück an das Amt schicken und sie darum bitten, mir zu erklären warum es nur für die Aufenthaltsgenehmigung L gereicht hat.
    Es wäre mir dennoch lieber, mich von jemanden in der Hinsicht beraten zu lassen.

  • MotU
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    • 11. März 2024 um 10:49
    • #8

    Hoi,

    ein interessanter Fall. Nur aus Neugierde würde ich gerne wissen, welche Nachteile Du mit der L-Bewilligung (vorsicht keine Niederlassungsbewilligung, die kommt erst mit dem C-Ausweis) hast? So aus dem Kopf fällt mir nur ein, dass die Zeit für die Einbürgerung nicht mitgerechnet wird. Aber ich kann sicherlich etwas übersehen/ vergessen.

    Wenn ich Deinen ersten Post richtig verstehe, befindest Du Dich noch in der Ausbildung. Damit erhältst eine Bewilligung, die nur auf ein Jahr befristet ist. Aber auch diese sollte in Deinem Fall eigentlich eine B-Bewilligung sein (siehe hier den letzten Punkt: https://www.baselland.ch/politik-und-be…sweis-b-eu-efta). Könnte sein, dass hier aufgrund der Dauer etwas durcheinander gekommen ist.
    ODER von Amtsseite her birgt Dein Stundenlohn zu viel Unsicherheit und deshalb geben sie Dir erstmal nur einen L-Ausweis.

    Was es am Ende ist können aber nur die sagen. Ich würde an Deiner Stelle da nett und höflich anrufen und nachfragen. In der Regel sind Schweizer Behörden/ Beamte sehr freundlich und hilfsbereit, nicht wie in Deutschland.

  • C.L.
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    C.L.
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    • 11. März 2024 um 12:05
    • #9

    Was mir in diesem Falle ein Dorn im Auge ist, dass diese Zeit mitunter nicht angerechnet wird.

    Nach einem Jahr wird es dann wieder bürokratisch mit Nachweisen, neuen Ausweisformularen und natürlich Geld umhergehen.

    Ich empfinde den Mehraufwand, für etwas was mir eigentlich zusteht, doch sehr lästig.


    Eine Ausbildung mache ich momentan nicht, werde aber in meinem Betrieb dauernd weitergeschult und möchte später in einem ähnlichen Feld eine Ausbildung machen.
    Mein Stundenlohn reicht mir zum Leben und noch viel weiter darüber hinaus.


    Ich habe heute Morgen eine Antwort auf meine Anfrage bekommen:

    "Die Praxis des Kantons Basel-Landschaft fusst grundsätzlich auf folgenden Eckpunkten:


    - Die FZA-Bewilligungen sind rein deklaratorischer Natur. Der jeweilige Ausweis bestätigt, dass die betroffene Person die Voraussetzungen des FZA tatsächlich erfüllt. Er attestiert das Anwesenheitsrecht im konkreten Fall.

    - Grundsätzlich wird unterschieden zwischen überjährigen (B-Bewilligung) und unterjährigen (L-Bewilligung) Arbeitsverhältnissen.

    - Ergänzt wird die Praxis durch Rechtsprechung (unter anderem BGE 131 II 339), aus welcher hervorgeht, dass speziell bei der Einreise auf die wirtschaftliche Integration zu achten ist.


    Da bei Arbeitsverträgen auf Stundenlohnbasis ohne fixes Pensum (gemäss Arbeitsvertrag haben Sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung) eine gewisse wirtschaftliche Unsicherheit besteht, wird bei der erstmaligen Erteilung einer Bewilligung eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt, welche spätestens bei der erstmaligen Verlängerung und des Fortbestands des unbefristeten Arbeitsverhältnisses in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt wird."

    War das jetzt das letzte Wort in der Angelegenheit?

  • Heinz
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    Heinz
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    • 11. März 2024 um 14:05
    • #10
    Zitat von C.L.

    Nach einem Jahr wird es dann wieder bürokratisch mit Nachweisen, neuen Ausweisformularen und natürlich Geld umhergehen.

    Ein Anwalt wird aber vermutlich nicht billiger sein (und es ist zudem unklar, ob er hier etwas erreichen kann).

    Zitat

    Ich empfinde den Mehraufwand,

    Einen Mehraufwand hast du doch aber jetzt so oder so.

    Zitat

    für etwas was mir eigentlich zusteht

    Auf welcher Grundlage bist du dir da so sicher?

  • MotU
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    • 11. März 2024 um 14:52
    • #11

    Eii, also meine zweite Vermutung. Da hast Du recht schlechte Aussichten, ausser es gibt eine Statusänderung indem Dein Arbeitgeber den Vertrag mit einem festem Pensum aktualisiert.

    Im Aargau habe ich auch schon von solchen Richtlinien gehört, daher mein Verdacht. Ehrlich gesagt, würde ich jetzt die bittere Pille schlucken und das eine Jahr mit L aussitzen und mich dann umso mehr nächstes Jahr über den B-Ausweis freuen. Alles andere wird Dich nur viel Geld, Stress und Zeit kosten!

  • Hannoveraner
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    • 11. März 2024 um 15:35
    • #12
    Zitat von C.L.

    ... Ich empfinde den Mehraufwand, für etwas was mir eigentlich zusteht, doch sehr lästig...

    Dieses deutsche Anspruchsdenken würde ich mir in der Schweiz ganz schnell abgewöhnen. Man kann da hier nämlich genauso schnell ziemlich anecken.

    Wenn im Baselbiet so die Bestimmungen sind für deine Konstellation, ist es halt so. Wichtig ist doch erstmal, dass du überhaupt in der Schweiz bist. Kerstin hat ja schon geschrieben, dass es bei ihr und ihrem Mann auch so war. In einem Jahr sieht es wieder anders aus. Alles Gute weiterhin.

  • Kutscher
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    • 11. März 2024 um 16:45
    • #13

    Dieses deutsche Anspruchsdenken würde ich mir in der Schweiz ganz schnell abgewöhnen. Man kann da hier nämlich genauso schnell ziemlich anecken.

    Unterstütze ich VOLL deine Aussage!

    Einfach mal machen lassen ,wenn es so ist ist es halt so.

    Bei uns in der Firma wurde einem Deutschen genau wegen diesem Anspruchsdenken gekündigt.

  • Gut Gut
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    • 12. März 2024 um 08:44
    • #14

    Es ist eine Aufenthaltsbewilligung, die Dir für Deinen Zweck ausgestellt wurde und dafür ausreicht. Die Begründung hast Du nun, sie klingt plausibel. Deine Annahmen waren eben falsch.

  • lieberjott
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    • 26. März 2024 um 09:32
    • #15

    Um den Thread noch mal etwas aufzuwärmen bezüglich folgender Aussage:

    "Dies ist nicht nur im Bürokratischen ein richtiger Rattenschwanz, sondern behindert mich auch an einigen Stellen im normalen Leben."

    Diese Feststellung ist leider teilweise korrekt, bei manchen Versicherungen bzw. Versicherern kann man beispielsweise mit L- oder G-Bewilligung keine Offerten bekommen oder Verträge abschliessen.

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