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  4. Steuern

Steuerjahresausgleich mit NOV als Wochenaufenthalter möglich? (nachträglich ordentliche Veranlagung)

  • ZernowAlex
  • 16. März 2024 um 13:31
  • ZernowAlex
    2
    ZernowAlex
    Beiträge
    1
    • 16. März 2024 um 13:31
    • #1

    Hallo.

    Zu der NOV bin ich auf Fragen gestoßen, welche ich ohne Hilfe nicht beantworten kann.

    Ich habe 2023 für 6 Monate als Wochenaufenthalter im Kanton Bern gearbeitet und jeweils monatlich Quellensteuer gezahlt.

    Mein Ziel ist es, durch die NOV ein steuerlichen Jahresausgleich zu erreichen, finde jedoch keine Informationen dazu.

    Der Lohn im gesamten Jahr beträgt 20.000 CHF und würde bei ordentlicher Veranlagung auf Jahreslohnbasis laut Steuerrechner der Steuerverwaltung zu einer Steuererstattung führen.

    Nun ist die Frage ob durch eine NOV die Steuer tatsächlich auf Basis des Jahreslohns berechnet werden würde und dadurch ein Steuerjahresausgleich erreicht wird.

    Desweiteren stellt sich mir noch die Frage ob als Wochenaufenthalter das Vermögen in Deutschland für die Vermögenssteuer relevant ist, ob eine Rückkehr zur Quellensteuer in 2024 möglich ist und ob weitere Nachteile eintreten könnten.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • M.E.
    7
    M.E.
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    23
    Beiträge
    50
    • 17. März 2024 um 10:21
    • #2

    Zumindest der unterere Teil deiner Fragestellung ergibt sich bereits aus den Hinweisen auf der Inetrnetseiten des Steueramtes bern:

    ==> Sie sind im Kanton Bern quellenbesteuert, erhalten jedoch nun von der Steuerverwaltung eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie als quellenbesteuerte Person (qsP) vorübergehend oder auf Dauer sogenannt «nachträglich ordentlich veranlagt». Das heisst: Sie müssen wie die übrigen steuerpflichtigen natürlichen Personen im Kanton Bern eine Steuererklärung ausfüllen. In Ihrer Steuererklärung deklarieren Sie sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögen.

    Sprich ja sämtliche vermögenswerte sind relevant

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