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Checkliste fürs Auswandern zum Teilen

  • Gulasch2.0
  • 24. März 2024 um 13:38
  • Gulasch2.0
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    Gulasch2.0
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    • 24. März 2024 um 13:38
    • #1

    Die Checklisten, die ich vor Auswanderung genutzt hatte, habe ich im Nachhinein alle als ziemlich schlecht befunden, deshalb habe ich eine eigene Checkliste erstellt:

    Checkliste Auswandern von Deutschland in die Schweiz

    Feedback könnt Ihr gern hier und auf github teilen, füge gern etwas hinzu und arbeite Verbesserungsvorschläge ein. (Checkboxen kann man nur mit github nutzen, da sonst kein Status gespeichert werden kann).

    Ansonsten könnt Ihr die Liste teilen, falls Ihr jemand kennt, der diese vielleicht in Zukunft gebrauchen könnte.

  • AnjaB
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    AnjaB
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    • 25. März 2024 um 11:49
    • #2

    Gulasch2.0 Deine Checkliste ist sehr informativ.

    Als Ergänzungen hätte ich folgende Vorschläge aus eigener Erfahrung einzubringen:

    • ÖV Abo Einige Gemeinden in der Schweiz bieten Tageskarten an für ca. 45 Franken pro Tag kann man die ganze Schweiz mit Bus, Bahn oder Schiff durchqueren. Manche Gemeinden bieten auch Last Minute Tageskarten zum halben Preis an. Wenn die 2 bis 3 Karten, welche die Gemeinde zur Verfügung hat, an einem bestimmten Tag nicht verkauft werden. Ein absolutes Schnäppchen, finde ich, auch wenn man Besuch hat und dem die Schweiz zeigen möchte :winking_face: Ich persönlich habe das Halb-Tax Abo, zahle einen Jahresbeitrag von 168.- CHF und bekomme damit eine Ermässigung von 50%, auf Billette in der Schweiz. Ähnlich wie die Bahncard in Deutschland.
    • Krankenkasse Ich bin von Anfang an bei der SWICA versichert. Inzwischen mit der höchsten Franchise und nur noch in der Grundversicherung beträgt meine monatliche "Prämienzahlung" 364.00 CHF. Tatsächlich ist das mein Solidarbeitrag, für diejenigen, welche wirklich krank sind! So habe ich es dem Mitarbeiter letztes Jahr beim Telefonat erklärt, als ich zuvor um einen "Sondertarif" gebeten habe, weil ich so gut auf mich selbst acht geben kann! Auch in Gesundheitsangelegenheiten und der Natur ihren Lauf lasse... Der Mitarbeiter hat sich bei mir fürs Gespräch bedankt und gemeint, so freundlich wie ich wären nicht viele seiner Kunden :winking_face: Ich hatte eben ZEIT, um mich mit der Gesundheitspolitik auseinander zu setzen und kenne mittlerweile 3 solcher Systeme...
    • Bankkonto Von Anfang an bei der UBS! Eher aus Bequemlichkeit, nehme ich Kontoführungs- und eventuelle Kurswechsel-Gebühren in Kauf.
    • Lohnrechner und Haushaltsbuch Dieser hat mir sehr geholfen in den ersten Jahren in der Schweiz und zuvor bei der Stellensuche von Deutschland aus. Gerade im Bezug auf die Quellensteuer, hatte ich fast genau den Überblick, was ich an Nettoeinkommen haben werde, wenn ich in die Schweiz auswandere bzw. eine neue Stelle suche in der Schweiz! Seit ich Alleinunterhalterin bin und bis heute, habe ich mir angewöhnt ein Haushaltsbuch zu führen. Auch als ich den 5 Wochen Überlebenstest in Norwegen gemacht habe, das war im Jahr 2014! Ich vergleiche keine Preise mehr mit Deutschland, sondern kaufe bewusst in der Schweiz ein! Beispiel: Im Coop 4 Geflügel-Keulen für 5 Franken, daraus kann ich für mich in 3 Varianten 4 oder 5 Mahlzeiten, zaubern! Preiswerter geht nicht!
    • Miete und Nebenkosten Trotz Mieterhöhung ab April 2024 um 67.- CHF auf 1467.- CHF ist meine 2.5 Zimmer Wohnung für mich bezahlbar geblieben! Die Nebenkosten sind zwar gestiegen und dennoch habe ich nicht wesentlich mehr bezahlt. Weil ich in erster Linie den Wasserverbrauch reduziert / meine Duschgewohnheiten verändert habe :winking_face:
    • Handy, Internet und TV Handy von der 1. Stunde an bei Yallo (29.95 CHF monatlich), Internet und TV bei Swisscom (74.00 CHF monatlich). Ich brauche kein schnelleres Internet und mehr TV Programme, so habe ich es letztens dem Swisscom Mitarbeiter am Telefon erklärt. Mein Handy brauche ich nur, um nach Hause (Deutschland) zu telefonieren, zum fotografieren oder mir Bilder anzusehen von meinen Enkelkindern! Ansonsten habe ich mein Handy in letzter Zeit nur noch im Flugmodus!
    • Steuern Auch hier gilt das Solidarprinzip! In der Schweiz leistet man als Steuerzahler/in einen wichtigen Beitrag zum Wohl und der Zukunft des jeweiligen Kantons! Das sind Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Strassen und ins Gesundheitswesen! So geschrieben steht es in einem Schreiben von Dr. Markus Dieth Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen - Landammann Kanton Aargau! ZITAT: "Dank soliden Kantonsfinanzen können wir darüber hinaus aber auch in diesem schwierigen Umfeld zukunftsweisende Vorhaben für den Aargau und seine Menschen anpacken - etwa in den Bereichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung von Fachkräften oder steuerlicher Attraktivität." Meine Gemeinde hat im Jahr 2023 aufgrund von Mindereinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, schlecht abgeschlossen... Obwohl ich meine Steuererklärung bereits am 1. Februar 2024 abgeben habe, habe ich noch keinen endgültigen Steuerbescheid bekommen. Dafür aber schon die provisorische Steuererklärung für 2024, aus der hervor geht, dass ich in diesem Jahr 100 Franken mehr Steuern zahlen werde als im Jahr 2023. Obwohl ich zu der Gruppe von Einwohnern und Fachkräften gehöre, die zum schlechten Abschluss des letzten Jahres beigetragen hat :winking_face: Ich bin dran, das zu ändern! Soviel dazu.
  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 25. März 2024 um 15:37
    • #3

    So eine Liste ist sicherlich immer hilfreich. Hier habe ich beim ersten Überfliegen eher problematische Aussagen entdeckt, die vielleicht für den erlebten Einzelfall korrekt waren, als generelle Aussage so aber nicht stimmen:

    Zitat

    Steuerrechtlich macht es keinen Unterschied, da zählt nur die Aufenthaltsdauer zur Feststellung des Lebensmittelpunkts. Diese Aussage habe ich sowohl von einer Steuerberaterin als auch vom Finanzamt bekommen.

    Nein. NEIN. Das ist grob falsch. Und darüber gibt es ganz sicher keine schriftliche oder gar verbindliche Auskunft des FA. Die Feststellung des Lebensmittelpunktes ist u.U. ein komplizierter Prozess mit mehreren sich streitenden Behörden. Wochenaufenthalter wären über diese Regelung sicher sehr froh. Und gerade die Beibehaltung eine "Meldeadresse" ist in den meisten Fällen eher schädlich. (Nebenbei zielen manche Steuergesetze auf Wohnstätten ab, die haben eine noch geringere Höhe als Meldeadressen. Eine Meldeadresse ohne gleichzeitig Wonstätte zu sein geht in der Logik dann nicht. Das kann teuer werden.) Will man bestimmte Probleme vermeiden, sollte man Stunts mit den eher gefakten Meldeadressen vermeiden und insbesondere nicht empfehlen. (Im Bereich Mobilfunkvertrag gibt es z.B. Auslegungen zur missbräuchlichen Vertragsnutzung. Alles Ärger den man sich grundsätzlich vom Hals halten sollte.) Wer "auswandern" möchte, sollte das konsequent tun. Ohne Tricks und pseudo-smarte Kniffe.

    Zitat

    Auf Nachfrage beim schweizer Zoll und bei Bevölkerungsdiensten braucht Ihr für Einreise und Anmeldung in der Schweiz keine Abmeldung in Deutschland, also die Schweizer Behörden interessiert es nicht ob ihr in Deutschland noch gemeldet seit.

    Ein Blick in die Gesetzgebung verrät, dass ein Grenzbeamter bei der Beurteilung sehr weitreichende Rechte hat, weitere Nachweise z.B. für einen Zuzug einzufordern. Das kann auch eine Abmeldebestätigung sein. Diese Einschätzung trifft der Beamte in der Situation vor Ort, das kann nicht durch ein "der andere Zöllner hat aber was anderes gesagt" aufgelöst werden. Insofern ist dieser Tipp irreführend (weil er sich auf Einreise und Anmeldung bezieht) und kann dann beim Zügelgut zu erheblichen Problemen führen.

    Der aufgeführte Link unter 6. zum Bundesamt für Zoll führt das sogar explizit auf:

    Zitat

    Zuziehende aus den EU-Staaten (EU-27, 01.02.2020) sowie aus den EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Sie weisen die Wohnsitzverlegung mit anderen Mitteln nach (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland).

  • Heinz
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    • 26. März 2024 um 02:47
    • #4
    Zitat von Markus Schulz

    Wer "auswandern" möchte, sollte das konsequent tun. Ohne Tricks und pseudo-smarte Kniffe.

    Nicht bei jedem, der in die Schweiz kommt, weil er dort ein attraktives Jobangebot hat, steht das "Auswandern" im Vordergrund. Und auch nicht jeder, der in die Schweiz zum Arbeiten kommt, weiß von vorn herein, ob er wirklich dauerhaft dort bleiben wird. Der Sinn der entsprechenden Freizügigkeitsabkommen ist ja auch in erster Linie, die berufliche Mobilität zu verbessern, und nicht, die dauerhafte "Auswanderung" zu fördern.

    Zitat

    Ein Blick in die Gesetzgebung verrät, dass ein Grenzbeamter bei der Beurteilung sehr weitreichende Rechte hat, weitere Nachweise z.B. für einen Zuzug einzufordern.

    Die Rechte der Grenzbeamten sind bei Zuziehenden aus EU-Staaten relativ begrenzt.

    Zitat

    Zuziehende aus den EU-Staaten (EU-27, 01.02.2020) sowie aus den EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Sie weisen die Wohnsitzverlegung mit anderen Mitteln nach (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland).

    Das bedeutet aber nicht, dass man alles von dieser Liste haben muss. Wenn man z.B. sowohl einen Arbeitsvertrag und einen Mietvertrag hat, wird es beim Zoll in der Praxis nicht an einer fehlenden Abmeldebestätigung scheitern (bei der Anmeldung mag es in manchen Gemeinden anders aussehen, aber auch nicht überall).

  • Heinz
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    • 26. März 2024 um 03:28
    • #5
    Zitat

    VORSICHT, achtet vor Vertragsabschluss auf die Mindestmietdauer, die beträgt bei vielen Wohnungen gerne 6 Monate oder sogar mehr. Ich schätze dies als hohes finanzielles Risiko ein, da Ihr bei Kündigung vor Probezeitende dann evtl. diese Monate in der Schweiz noch Miete bezahlen müsst.

    Es ist aber normalerweise möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn man selbst einen zumutbaren Nachmieter findet.

    Zitat

    Alternativ könnt Ihr vielleicht auch einen Tag oder eine Woche Roaming für die Schweiz buchen und schließt dann schnellstmöglich einen Mobilvertrag in der Schweiz ab (siehe dazu Punkt 14).

    Alternativ zu einem Vertrag reicht für den Anfang auch erst einmal eine Prepaid-Karte - die kann man auch kaufen, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben.

    Zitat

    Der "Revolutkurs" entspricht zwar nicht Forexkursen, aber ist definitiv fairer als VISA und gewöhnlichen Banken.

    VISA und Mastercard haben eigentlich ziemlich "faire" Umrechnungskurse. Man muss nur darauf achten, eine Karte zu verwenden, bei der kein Fremdwährungsaufschlag oder Auslandseinsatzentgelt anfällt (solche Karten gibt es z.B. bei der DKB oder gebuhrenfrei.com).

    Zitat

    Ihr könnt eure deutsche Krankenversicherung mit Hinweis auf Umzug kündigen

    Wenn man in Deutschland private Zusatzversicherungen hat (z.B. für Zähne, Zweibettzimmer im Krankenhaus, etc.) und es für möglich hält, im späteren Leben noch einmal nach Deutschland zurückzuziehen, sollte man prüfen, ob man diese behalten bzw. ggf. ruhend stellen kann.

    Zitat

    Steuerrechtlich macht es keinen Unterschied, da zählt nur die Aufenthaltsdauer zur Feststellung des Lebensmittelpunkts. Diese Aussage habe ich sowohl von einer Steuerberaterin als auch vom Finanzamt bekommen.

    So einfach ist es nicht. Aber das wurde ja weiter oben auch schon erläutert.

    Zitat

    Günstiger ist es evtl. sich vorher ein Transporter zu kaufen und direkt nach dem Umzug wieder zu verkaufen

    Dann müsste man ihn aber beim Grenzübertritt kostenpflichtig verzollen. Kostenlos wäre es nur, wenn man ihn schon mindestens 6 Monate vor dem Umzug gekauft hätte.

    Zitat

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine Ablehnung von Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse, nicht die Ablehnung bei anderen Versicherern bedeutet

    Oft wird man aber im Antrag gefragt, ob man schon einmal bei einer anderen Versicherung abgelehnt worden ist. Das sollte man unbedingt wahrheitsgemäß beantworten.

    Zitat

    Wenn Ihr eure Aufenthaltsgenehmigung habt, könnt Ihr ein schweizer Konto eröffnen.

    Bei YUH kann auch ohne Aufenthaltsgenehmigung von Deutschland aus schon ein relativ vollwertiges CHF-Konto eröffnen. Das kann man zumindest am Anfang auch als Gehaltskonto verwenden und hat dann in Ruhe Zeit, sich zusätzlich eine Bank vor Ort zu suchen (wenn man das möchte).

    Zitat

    Ihr habt 1 Jahr euren deutschen Führerschein gegen einen schweizer Führerschein umzutauschen, danach verfällt eure Fahrerlaubnis des deutschen Führerscheins in der Schweiz und Ihr müsstet die Führerscheinprüfung in der Schweiz nochmal machen [11].

    Man darf zwar nach einem Jahr nicht mehr mit dem deutschen Führerschein in der Schweiz fahren, eine Kontrollfahrt ist aber erst nach mehr als 5 Jahren notwendig (und auch dann nur, wenn man keine Fahrpraxis nachweisen kann).

    Zitat

    Da wir uns bei Grenzübergang aber im Schengenraum befinden, weise ich darauf hin, dass das Risiko bei Einfuhr von höherem Warenwert erwischt zu werden ziemlich gering ist

    Ich bin schon zweimal an der Grenze gefragt worden, ob ich etwas zu verzollen habe (ich hatte nichts; aber wenn man größere Schachteln im Auto transportiert, wird da möglicherweise schon genauer hingeschaut).

  • Maik 26. März 2024 um 09:27

    Hat das Thema mit der Begründung „WERBUNG“ in den Papierkorb verschoben.
  • Maik 26. März 2024 um 09:27

    Hat das Thema wiederhergestellt.
  • Gulasch2.0
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    Gulasch2.0
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    • 6. April 2024 um 14:57
    • #6

    AnjaB

    Zitat von AnjaB

    ÖV Abo Einige Gemeinden in der Schweiz bieten Tageskarten an für ca. 45 Franken pro Tag kann man die ganze Schweiz mit Bus, Bahn oder Schiff durchqueren. ... Ich persönlich habe das Halb-Tax Abo

    Habe ich bin reingenommen, auch Halbtax habe ich hinzugefügt, das mit den "Schnäppchen"-Tickets finde ich etwas zu unspezifisch für eine Checkliste, da diese sich ja ehr auf Information beziehen sollte, die vor Umzug "sinnvoll" sind.

    Zitat von AnjaB

    Krankenkasse Ich bin von Anfang an bei der SWICA versichert. Inzwischen mit der höchsten Franchise und nur noch in der Grundversicherung beträgt meine monatliche "Prämienzahlung" 364.00 CHF.

    Mhh... Die Prämie ist halt sehr individuell von Franchise, Modell und Alter abhängig, macht meiner Ansicht nach keinen Sinn da Beitragsbeispiele zu nennen. Ich finde deinen Solidaransprich ja sehr gut :slightly_smiling_face:, aber die Versicherung ist immer noch ein kapitalistisches Unternehmen und die Krankenhäuser und Ärzte werden nach Katalog bezahlt, also meiner Logik nach sind die einzigen die durch höhere Prämien mehr haben, die Chefs und angestellten von Swica... Aber vielleicht liege ich falsch?

    Zitat von AnjaB

    Lohnrechner und Haushaltsbuch

    Die Liste war wirklich für die Auswanderung gedacht, Lohn/Arbeit/Haushaltsführung gehört ehr zu vor und nachdem Umzug, evtl. kann man eine weitere Infoseite erstellen, aber das sind schon Fragen vor dem Umzug.

    Zitat von AnjaB

    Handy, Internet und TV Handy von der 1. Stunde an bei Yallo (29.95 CHF monatlich), Internet und TV bei Swisscom (74.00 CHF monatlich).

    Mhh... Ich denke du könntest mehr an Internet/Telefon sparen als am Wasser z.B. nur über Handy Internet beziehen, du kannst ja dein Handyinternet auch am PC/Mac nutzen. :winking_face:

    Zitat von AnjaB

    Ich bin dran, das zu ändern! Soviel dazu.

    Viel Erfolg wünsche ich dir! :slightly_smiling_face:

  • Freedom2022
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    Freedom2022
    Gast
    • 8. April 2024 um 21:27
    • #7

    Falls man kein kostengünstiges oder freies Roaming mit dem deutschen Handyvertrag in der Schweiz hat, wäre der Kauf einer Schweizer Prepaid Karte als erste Aktion nach der Grenze sinnvoll. Da sehr vieles online erledigt werden kann oder muss, braucht man schnellstmöglichst einen Internetzugang.

    In dem Zusammenhang gleich die TWINT App herunterladen, da dies eine gängige Zahlungsmöglichkeit bei Händlern und Parkplätzen ist.

    Unsere Erfahrung ist, das bei Banken, Versicherungen und Handy/ Internetanbietern oft vor der erteilten B-Bewilligung ein Konto bzw. Vertrag abgeschlossen werden kann. Am Besten vorher kurz per Email oder bei einem Vor Ort Termin anfragen. Hier im Gebiet hat überall ausgereicht, dass wir in der Schweiz gemeldet sind und die B Bewilligung in Bearbeitung ist. Bei Versicherungen und Handy Verträgen konnten wir dann erst einmal Zahlung per deutsche Kreditkarte hinterlegen.

    Bei deutschen Versicherung wie z.B. Haftpflicht nachfragen, ob direkt gekündigt werden muss bei Umzug. Unsere hat uns mitgeteilt, dass diese weiterhin bei einem Auslandsaufenhalt iin Europa gilt. In der Regel sind die Beiträge der deutschen Versicherung niedriger, zudem die deutschen Versicherungen auch Tarife ohne Selbstbehalt haben (haben wir in der Schweiz noch nicht gesehen).

    KK: Luzerner Hinterland. Man sollte überlegen (wenn die Beitragshöhe wesentliches Kriterium und der Beitragsunterschied nicht zu hoch ist), ob nicht die 2., 3. oder 4. günstigere KK besser ist. Denn aufgrund der jährlichen Wechsel ist die günstigste KK dann auch mal sehr schnell mit zuvielen Neukunden "überlaufen", gerade wenn diese etwas kleiner ist. Bei der KK auf die Bewertungen und Verwaltungskosten achten. Unter https://www.priminfo.admin.ch/de/praemien ist ein neutraler Prämienrechner des BAG hinterlegt.

    Bank: Raiffeisen (Mitglied, mit entsprechenden Vergünstigungen). Hier muss der Kunde seiner Sorgfaltpflicht nachgekommen sein bei durch Phishing/ Hacking entstandenen Kosten. Daher NIE Links anklicken, selbst wenn man vermeintlich meint, den Absender zu kennen, da hier ein Trojaner versteckt sein kann. Oder sensible Daten auf einer dann dadurch geöffneten Internetseite angeben. Denn DAS ist eine Verletzung der Sorgfaltpflicht des Kunden (aber auch in D nach meinen Kenntnissen).

    Handy+Internet: GoMo. Aufgrund der Netzprobleme hier in der Gegend jedoch dann zu Quickline gewechselt, diese hatten zu Black Friday eine Aktion (2 Jahre kostenfrei). Wir nutzen seit Einwanderung einen 3. Handyvertrag als Internet zu Hause, da günstiger.

    Bei einem ÖPV Halbtax Abo kann man noch sparen, wenn man z.B. bei hellofamily.ch (von Coop, kostenfrei) Mitglied ist (in dem Fall 20%). Generell ist zu empfehlen, für günstigere Einkäufe bei z.B. Migros und Coop eine kostenfreie Kundenkarte zu beantragen.

    Bei Transporter Miete in D auf unbegrenzte Kilometer im Vertrag achten, sonst kann es schnell teuer werden. Und diese haben in der Regel keine Schweizer Mautvignette (hier auf Autobahnen Pflicht), daher ab Schweizer Grenze die mautfreien Routen fahren. Wissen die meisten, aber manche leider nicht.

    Bei Lieferungen nach D fragen wir bei dem Unternehmen nach dem Versanddienstleister und lassen es zum jweiligen Paketshop (DHL, Hermes, DPD, GLS) liefern.

    Was die 300 CHF und Schweizer Zoll betrifft: Hier genau umrechnen und nicht davon täuschen lassen, dass an der Grenze niemand kontrolliert. Wir waren vorgestern schon nach der Grenze rund 10 min gefahren und kamen dann erst vor der Autobahn Auffahrt in eine Kontrolle. Und es wird wirklich ganz genau geschaut und es wurden genug erwischt, trotz wenig Verkehr. Das kann auch einen Eintrag in das Schweizer Strafregister zur Folge haben und wenn man diesen aus beruflichen Gründen vorlegen muss, wird es schwierig. Auch bezüglich Feuerwerkskauf in D für Silvester darauf achten, dass die Einfuhr sehr streng in der Schweiz reguliert ist.

    5 Mal editiert, zuletzt von Freedom2022 (8. April 2024 um 23:11)

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 8. April 2024 um 22:46
    • #8
    Zitat von Freedom2022

    Bei Transporter Miete in D auf unbegrenzte Kilometer im Vertrag achten, sonst kann es schnell teuer werden. Und diese haben in der Regel keine Schweizer Mautvignette (hier auf Autobahnen Pflicht), daher ab Schweizer Grenze die mautfreien Routen fahren. Wissen die meisten, aber manche leider nicht.

    Ist der Transporter etwas grösser/schwerer hilft nicht mehr die Vignette sondern die Schwerlastabgabe wird fällig. Kann man an der Grenze am Automaten lösen, man sollte aber den Vermieter fragen, ob das Fahrzeug schon mal registriert war.

    Und das Nacht- und Wochenende-Fahrverbot ist bei grösseren LKW auch zu beachten.

  • Freedom2022
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    Freedom2022
    Gast
    • 8. April 2024 um 23:30
    • #9

    "heisseisen: Danke für die wichtige Ergänzung bzgl. Grösse/ Gewicht. :thumbs_up_light_skin_tone:

    (Ich bin nur von unserem Sprinter damals ausgegangen).

  • Gulasch2.0
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    Gulasch2.0
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    • 10. Mai 2024 um 00:35
    • #10
    Zitat von Markus Schulz

    Nein. NEIN. Das ist grob falsch. Und darüber gibt es ganz sicher keine schriftliche oder gar verbindliche Auskunft des FA. Die Feststellung des Lebensmittelpunktes ist u.U. ein komplizierter Prozess mit mehreren sich streitenden Behörden.

    SR 0.672.913.62 => Art. 4 (2) a) => Die Person gilt als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

    SR 0.672.913.62 => Art. 15 (2) => Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn a) der Empfänger sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält, ...

    Fedlex

    Du hast für das "NEIN" bestimmt gute Referenzen oder?! Zufälligerweise einen besseres Argument als DAS ABKOMMEN nach dem besteuert wird?!

    Die Gesetzgebung ist ziemlich eindeutig: Ich muss alleine deshalb nicht in DE Steuern zahlen, da ich mehr als 183 Tage in der Schweiz bin. Das steht im Doppelbesteuerungsabkommen, das ist die Aussage vom Finanzamt und von einer Steuerberaterin direkt an der Grenze.

    Ich mein, ich habe für die Aussagen die ich erhalten habe, klare Nachweise gefunden, du hast KEINE Referenzen/Nachweise/Quellen für deine Aussage, von daher bleibe ich gerne bei meiner Ansicht.

    Natürlich, wird nicht jedes Finanzamt in DE danach "besteuern", aber dagegen kann man dann Widerspruch einlegen evtl. einen Anwalt anschalten, viele "Spezialfälle" müssen dann eh von einem Gericht bewertet werden, aber solche Spezialfälle sehe ich bei vielen (ohne Einkünfte aus DE) eh nicht.

    Zitat von Markus Schulz

    Nebenbei zielen manche Steuergesetze auf Wohnstätten ab

    Siehe Zitat OBEN, es zählt der "Mittelpunkt der Lebensinteressen", also kann man schön in DE gemeldet bleiben ohne Probleme (sofern man die 183 Tage-Regel einhält).

    Zitat von Markus Schulz

    Im Bereich Mobilfunkvertrag gibt es z.B. Auslegungen zur missbräuchlichen Vertragsnutzung.

    Ja klar, Telekom wird mir sofort ne Strafanzeige per Anwalt stellen! Ist ja nicht so, dass das Schweiz-Roaming seit 1,5 Jahren ohne Probleme funktioniert.
    Wenn Telekom damit ein Problem hat, hätten die mich schon längst kündigen können. Bis dahin behalte ich gerne meine deutsche Nummer...

    Zitat von Markus Schulz

    Das kann auch eine Abmeldebestätigung sein. Insofern ist dieser Tipp irreführend ... Der aufgeführte Link unter 6. zum Bundesamt für Zoll führt das sogar explizit auf:

    Das von dir angebrachte Zitat sagt NICHT aus, dass die Abmeldung NOTWENDIG für die Einreise ist, sondern eben nur dass dies EIN Mittel des Nachweises sein kann (1/4). Daher finde ich meine Aussage, das die Abmeldung NICHT gebraucht wird, als richtig. Wenn ich mit Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Umzugsgut beim Zoll stehe, ist das schon ziemlich überzeugend. Der Zöllner kann die Einreise sicherlich auch damit ablehnen, dass er die Dokumente für Fälschungen hält. Ich halte beides für gleich unrealistisch.

    Ich passe dort aber die Ausdrucksweise noch an, damit "brauchen" nicht falsch verstanden wird.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 8. Juli 2024 um 03:27
    • #11
    Zitat von Gulasch2.0

    Die Gesetzgebung ist ziemlich eindeutig: Ich muss alleine deshalb nicht in DE Steuern zahlen, da ich mehr als 183 Tage in der Schweiz bin. Das steht im Doppelbesteuerungsabkommen

    Nein, das steht dort so nicht. In dem Abschnitt geht es nur um "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit". Ob du auf andere Einkünften (wie z.B. Zinsen, Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne) in DE Steuern zahlen musst, wird in dem zitierten Abschnitt nicht geregelt.

    Zitat

    Siehe Zitat OBEN, es zählt der "Mittelpunkt der Lebensinteressen", also kann man schön in DE gemeldet bleiben ohne Probleme (sofern man die 183 Tage-Regel einhält).

    In dem "Zitat OBEN" wird nicht festgelegt, dass der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" nicht in Deutschland sein kann, wenn man 183 Tage in der Schweiz ist. "Mittelpunkt der Lebensinteressen" steht in Artikel 4, "183 Tage" dagegen in Artikel 15; es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den beiden.

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