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  4. Steuern

Komplexe Steuersituation nach Erbfall eines landwirtschaftlichen Betriebs in Deutschland

  • johanna_jolla
  • 7. April 2024 um 07:18
  • johanna_jolla
    4
    johanna_jolla
    Beiträge
    11
    • 7. April 2024 um 07:18
    • #1

    Hallo liebe Community

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen oder mich an eine Person mit der entsprechenden Expertise vermitteln.

    Zu meiner Situation:

    1, Ich habe in Deutschland ein Grundstück geerbt, das bisher als landwirtschaftlicher Kleinbetrieb geführt wurde. Sind 3 ha Land, mein verstorbener Onkel hatte im Sommer immer ein bisschen Vieh draussen, das zum Winter wieder verkauft / geschlachtet wurde. Kann / soll ich das als Landwirtschaft weiter führen? Wie? Und mit welchen (steuerrechtlichen/finanziellen) Konsequenzen?

    2, Wenn ich das Haus dort drauf vermiete, wir ja Einkommenssteuer in D fällig, ich bin dann dort als beschränke steuerpflichtig. Werden die Einnahmen in D meinem Schweizer Gehalt dazu addiert, oder wie läuft das?

    3, Muss ich für diesen Besitz hier in der Schweiz dann noch zusätzlich Steuern zahlen? Vermögenssteuer oder sowas? Vom Nachlassgericht wurde der Wert (zu meinem Glück) mit etwa 200.000 recht niedrig angesetzt. Wäre das dann auch die Summe, für die ich Vermögenssteuer zahlen müsste?

    Was gilt es noch alles zu bedenken?

    Für den Verweis auf die entsprechenden Quellen wäre ich ausgesprochen dankbar.

    Liebe Grüße

    Johanna

  • home of the heart
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    home of the heart
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    Juni 2022
    • 7. April 2024 um 09:06
    • #2

    Hallo Johanna

    ich schätze, für den Vorgang würde dir wirklich ein Experte gut tun - da wäre ein Steuerberater gut, der selbst in die Schweiz eingewandert ist und in beiden Ländern beraten kann: Online-Suche.

    Mich würde der Fall interessieren: Wie verhält es sich generell mit Erbschaften in Deutschland für C-Aufenthalter oder eingebürgerte? Meine Eltern haben auch einen Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland...

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 8. April 2024 um 16:48
    • #3

    1. In D wird Erbschaftssteuer fällig - hier in der Klasse II, also 15 - 43% Steuersatz bei einem Freibetrag von lediglich 20.000 € (zzgl. Hausrat / bewegliche Gegenstände 12.000 €.)

    Die Ausnahme kann land- und forstwirtschaftliches Vermögen sein, das nach 13a und 13b ErbStG zu 85 von der Steuer befreit ist. Entscheidend ist da die Feststellung, inwiefern es sich tatsächlich um einen Betrieb gehandelt hat, der BFH hat die Befreiung vor einiger Zeit deutlich eingeschränkt. Du brauchst da in jedem Fall einen Experten in D, bevor es teuer wird.

    2. Die Mieteinnahmen in D werden dort versteuert, beschränkte Steuerpflicht ist das richtige Stichwort. In der Schweiz wird dieses Einkommen zur Satzbestimmung herangezogen (in D wird das Progressionsvorbehalt genannt).

    3. Ja, der Besitz muss in Deinem Wertschriftenverzeichnis aufgeführt sein, den Wert der Steuerverwaltung aus D kann man da sicherlich nehmen ohne dass es zu grossen Rückfragen kommt. (Ausser die Einnahmen aus der Vermietung passen hinten und vorne nicht dazu :winking_face:) Falls Du der Quellensteuer unterworfen bist, muss mit dem Kanton geklärt werden, ob das so bleibt und mit der NOV gearbeitet wird oder Du direkt in die ordentliche Besteuerung wechselst. Dafür solltest Du einen Treuhänder in der Schweiz konsultieren (und den das machen lassen...).


    home of the heart Insofern es sich bei Deinen Eltern um Deutsche handelt, ist jegliche Erbschaft / Schenkung nach §2 ErbStG der Steuer unterworfen. Staatsbürgerschaft & Aufenthalt des Erwerbers ist dabei egal.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 8. April 2024 um 17:14
    • #4
    Zitat von Markus Schulz

    Insofern es sich bei Deinen Eltern um Deutsche handelt, ist jegliche Erbschaft / Schenkung nach §2 ErbStG der Steuer unterworfen. Staatsbürgerschaft & Aufenthalt des Erwerbers ist dabei egal

    Stimme voll zu.

    Kenne so einen Fall in der Schweiz.

    Erben sind Doppelbürger wohnen in der Schweiz ,Eltern Deutsche wohnen in Deutschland.

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