1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auto und Führerschein

Auto von der Mutter importieren (kein Umzugsgut)

  • sunseekerzh
  • 7. April 2024 um 17:48
  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 7. April 2024 um 17:48
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich wohne bereits 10 Jahre in der Schweiz und möchte gerne das Auto meiner Mutter importieren. Zu diesem konkreten Fall habe ich leider auf der Hauptseite und im Forum nichts gefunden:

    • es handelt sich um einen Gebrauchtwagen, den meine Mutter in Deutschland geleased hat
    • ich würde ihn für sie aus ihrem Leasing rauskaufen
    • und anschliessend in die Schweiz importieren

    Wie wird dieser Fall beim Import vom Schweizer Zoll behandelt? Ist das Vorgehen gleich wie bei der Neufahrzeugeinfürung?

    Ich frage mich auch, welchen Wert der Schweizer Zoll für die Mehrwertsteuer ansetzt? Und ob beim Gebrauchtwagen auch die Automobilsteuer hinzu kommt.

    Danke für eure Hilfe + liebe Grüsse

    sunny

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
    Reaktionen
    890
    Beiträge
    1.987
    Wohnort
    Luzern
    In der Schweiz seit
    August 2011
    Herkunft
    Dresden
    • 8. April 2024 um 09:04
    • #2

    Hallo Sunny

    In dem von dir genannten Fall kommt, aus meiner Sicht, ein regulärer Import zustande. Da, dass Auto lang genug zugelassen war, sollte die Umweltsteuer wegfallen. Ansonsten ist der Ablauf ähnlich zum Neuwagenimport.

    Beim Wert werden sie sich vermutlich nach dem Zeitwert richten. Da würde ich aber vorher zur Sicherheit nachfragen. Als Kosten fallen 8.1 % Mehrwertsteuer und 4% Automobilsteuer an. Plus diverse Bearbeitungsgebühren, MFK, Schweizer Fahrzeugausweis und Schweizer Kontrollschilder.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

    • Umzugsunternehmen finden
    • Krankenversicherung
    • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Motorrad- und Autoversicherung
    • Persönliche Vorsorge (Säule 3a/3b)

    Unterhaltsame Videos zum Thema Schweiz

    :flag_Switzerland: >>> About Swiss auf YouTube <<< :flag_Switzerland:

  • MotU
    28
    MotU
    Reaktionen
    443
    Beiträge
    835
    Wohnort
    Zürich
    Herkunft
    Deutschland
    • 8. April 2024 um 09:19
    • #3

    Hi,

    ich stimme Maik zu. Schaue mal in die Schwacke-Liste, dann hast Du eine grobe Einschätzung vom Zeitwert. Alternativ kannst Du auch das machen, was ich von Hörensagen gehört habe, was die Zollbeamten machen: Autoscout24.ch nach Modell und Jahrgang suchen und grob den Mittelwert nehmen.

  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 9. April 2024 um 20:56
    • #4

    Vielen Dank!

    Es ist jetzt so, dass zunächst meine Mutter das Auto aus dem Leasing rauskaufen muss. Anschliessend kann ich mit ihr einen Kaufvertrag machen. Dann könnten die Zollbeamten ja die Mehrwertsteuer und die Automobilsteuer anhand dem Kaufwert im Kaufvertrag festlegen, oder liege ich da falsch?

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    65
    Beiträge
    211
    • 9. April 2024 um 21:10
    • #5
    Zitat von sunseekerzh

    Vielen Dank!

    Es ist jetzt so, dass zunächst meine Mutter das Auto aus dem Leasing rauskaufen muss. Anschliessend kann ich mit ihr einen Kaufvertrag machen. Dann könnten die Zollbeamten ja die Mehrwertsteuer und die Automobilsteuer anhand dem Kaufwert im Kaufvertrag festlegen, oder liege ich da falsch?

    Der Wert im Kaufvertrag müsste dafür aber schon halbwegs realistisch sein. Wenn deine Mutter dir das Auto für 2,95 € verkauft, wirst du damit beim Zoll wohl eher nicht durchkommen :winking_face:

  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 10. April 2024 um 20:12
    • #6
    Zitat von Heinz

    Der Wert im Kaufvertrag müsste dafür aber schon halbwegs realistisch sein. Wenn deine Mutter dir das Auto für 2,95 € verkauft, wirst du damit beim Zoll wohl eher nicht durchkommen :winking_face:

    Das ist kein Thema, da ich meiner Mutter das Auto zum normalen Marktwert abkaufe (ist also kein Geschenk...:grinning_face:)

    An der Grenze werde ich also den Kaufvertrag vorzeigen, welche weiteren Dokumente benötige ich?

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    65
    Beiträge
    211
    • 11. April 2024 um 00:46
    • #7

    https://www.sg.ch/content/dam/sgch/verkehr/strassenverkehr/fahrzeug/Merkblatt%20Zoll%20Fahrzeuge%20%C3%BCberf%C3%BChren.pdf


    Evtl. könnte es auch hilfreich sein, einen Nachweis, dass der Kaufpreis tatsächlich dem normalen Marktwert entspricht, dabeizuhaben.

  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 11. April 2024 um 08:01
    • #8
    Zitat von Heinz

    https://www.sg.ch/content/dam/sg…f%C3%BChren.pdf


    Evtl. könnte es auch hilfreich sein, einen Nachweis, dass der Kaufpreis tatsächlich dem normalen Marktwert entspricht, dabeizuhaben.

    vielen Dank! Das Merkblatt ist perfekt, genau die Informationen habe ich gesucht.

    Im Merkblatt wird auch erwähnt, dass wenn eine "Präferenzbehandlung beantragt wird", es einen "Ursprungsnachweis" braucht. Ich vermute, dabei geht es um die zollfreie Veranlagung. Dafür muss das EUR.1 + Formular A von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes beglaubigt werden. Hat das schonmal jemand gemacht? Kann ich da z.B. in Thayngen an der Grenze einfach zum deutschen Zoll gehen und die beiden Formulare beglaubigen lassen?

  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 8. Mai 2024 um 12:25
    • #9

    Mein Nachbar hatte das Thema mit einem Auto aus Holland. Auch Leasing. Da Leasingfahrzeuge in der Regel nicht alt sind ist der Wert eher hoch und der Zoll bestimmt den Wert nicht der Kaufvertrag zwischen Mutter und Dir. Am Ende hat es sich nicht wirklich gelohnt. Das lohnt sich nur wenn der Leasingabkauf ein wirklich,wirklich guter Preis ist. Was nach meiner bescheidenen Erfahrung, fast nie der Fall ist. Schau Dir an was das Auto im Vergleich in der Schweiz wert ist bzw. was Du zahlen müsstest. Rechne Deinen Zeitaufwand zu den Kosten der Überführung und entscheide. Mein Nachbar hat sich für einen Autokauf. in der Schweiz entschieden. Ich glaube, das lohnt nur bei ganz besonderen Fahrzeugen wie z.B. Oldtimern oder Wohnmobilien usw. Aber ich bin gespannt wie das bei Dir aussieht. Würde mich über einen Post dazu freuen wenn es erledigt ist.

  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 9. Mai 2024 um 18:06
    • #10

    Ich denke schon, dass sich der Zoll zumindest am Kaufvertrags-Wert orientieren muss. Klar darf der nicht komplett unrealistisch sein (also z.B. 5'000 EUR bei einem Auto, das in der Schweiz aktuell mit 20'000 CHF gehandelt wird). Aber wenn es ein einigermassen reeler Wert ist, sollte das kein Thema sein.

    Hat jemand Erfahrung, wie der Ausfuhr-Prozess in Deutschland funktioniert? Muss ich das Fahrzeug zunächst beim deutschen Zoll zur Ausfuhr anmelden, bevor ich es beim Schweizer Zoll zur Einfuhr anmelde?

  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 13. Mai 2024 um 08:36
    • #11

    Ja, ich habe Erfahrung und deshalb habe ich ja auch geschrieben. Und Nein, das muss der Zoll ganz und gar nicht, er bestimmt den Wert. mit einer schweizer Preisvorstellung. Vielleicht macht er das wie Du möchtest, wenn er einen netten Tag hat. Aber auf keinen Fall kannst Du das voraussetzten Der Kaufvertrag dient nur dem Nachweis das es gekauft wurde.

    Nein, Du muss das Auto nicht erst zum deutschen Zoll bringen. Wenn Du es in die Schweiz eingeführt hast kannst Du es ausführen.

    Denn erst wenn es mit der Schweiz klappt lohnt sich das wegen der MwSt.

    Einmal editiert, zuletzt von RaboCo (13. Mai 2024 um 08:51)

  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 13. Mai 2024 um 13:47
    • #12

    Ich nehme alles zurück, Du hast Recht, da die Regeln seit 01.01. geändert wurden.

    Da ich mich gerade damit beschäftige auch ein "besonderes" Fahrzeug in die Schweiz zu importieren dass kein Umzugsgut mehr ist, habe ich es noch mal nachgelesen. Es wird in der Regel der Anschaffungspreis (Marktwert) genommen. Und tatsächlich der ausländische Marktpreis. Also der Preis den man tatsächlich bezahlt hat bei z.B. 20`000 CHF + 8.1 % MwSt also 1.620CHF + die 4% Automobilsteuer also hinzu 800,-

    Seit 01.01.2024 entfällt der Zoll für Industriegüter also auch auf KFZ von daher hast Du seit dem 01.01 recht, denn es gibt ja keinen Zoll mehr denn dieser wurde anders ermittelt. Eben nicht vom Kaufpreis.

    Leider kann man bei Privatkauf die Mwst nicht zurück fordern. Von wem denn auch. Geht nur bei Händlern. Somit fällt das leider weg. Die Ausfuhr muss man dann beim deutschen Zoll anmelden wie schon geschrieben.


    Hier noch die wenigen Ausnahmen bei denen die Automobilsteuer wegfällt.

    Übersicht über die Steuerbefreiungen Für die Automobile gemäss nachfolgender Aufstellung bestehen Steuerbefreiungen bei der Einfuhr:

    a Automobile, die als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut zollfrei veranlagt werden (Art. 14 - 16 ZV);

    b Automobile, die im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen zollfrei veranlagt werden (Art. 6 ZV);

    c Automobile für Invalide, die zollfrei veranlagt werden (Art. 18 ZV);

    d Automobile, die als Kriegsmaterial des Bundes zollfrei veranlagt werden (Art. 29 ZV);

    e Automobile, die als inländische Rückwaren zollfrei veranlagt werden (Art. 10 ZG);

    f Motorkarren;

    g Automobile, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen; h nach vorübergehender Ausfuhr wieder eingeführte Automobile; i vorübergehend eingeführte Automobile

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (14. Mai 2024 um 11:40) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von RaboCo mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • sunseekerzh
    4
    sunseekerzh
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    12
    • 18. Mai 2024 um 22:16
    • #13

    Ja, korrekt, der Zoll fällt nicht mehr an und somit braucht es auch kein EUR1 Dokument mehr.

    Wegen dem Wert: Da hast Du absolut Recht, der KV ist für den Zoll nicht bindend wenn es um die Wert-Bemessung geht. Es ist sicher von Vorteil, wenn man eine aktuelle Schätzung des Auto-Werts am Zoll dabei hat, also z.B. eine Eurotax-Bewertung.

    Da es sich um einen Kauf von Privat handelt, erhalte ich auch keine MwSt. zurück. Trotzdem muss ich das Auto zwingend beim deutschen Zoll ausführen, der Schweizer Zoll verlangt hierfür einen Nachweis.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™