1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auto und Führerschein

Vespa mit Beiwagen in die Schweiz bringen

  • Garagenbox
  • 3. Mai 2024 um 15:26
  • Garagenbox
    2
    Garagenbox
    Beiträge
    3
    • 3. Mai 2024 um 15:26
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich bin auf der Suche nach einer Person, die im laufe dieses Jahr plant von Deutschland in den Kanton Zürich zu ziehen.

    und die für mich einen Vespa mit Beiwagen als so genantes "Umzugsgut" mit bringen würde.

    Bitte meldet euch doch einfach, falls ihr jemanden kennen würdet.

    Besten Grüsse D. alias Garagenbox :motor_scooter::motor_scooter::motor_scooter:

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    62
    Beiträge
    210
    • 5. Mai 2024 um 18:40
    • #2

    Was soll hiermit bezweckt werden? Zollfrei wäre es als Umzugsgut nur, wenn es vor dem Umzug bereits mindestens 6 Monate auf den Umziehenden zugelassen war. Ansonsten ist die Vespa regulär zu verzollen und dafür brauchst du keine Person, die umzieht.

  • Maik 6. Mai 2024 um 12:01

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Auto und Führerschein verschoben.
  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 6. Mai 2024 um 15:49
    • #3

    Da hat Heinz absolut recht. Bei mir waren sie wegen einer VeloSolex sehr genau. Sie wollten Kaufvertrag, Versicherungsnachweise oder Papiere mit meinem Namen. Was es ja bei einem Mofa so nicht gibt. Also habe ich den aktuellen Versicherungsnachweis und den vom Vorjahr mit meinem Namen und der Fahrgestellnummer mitgenommen. Das haben sie sogar am Mofa kontrolliert. Also ich denke, das wird Nix.

    Einen Kaufvertrag würde ich auf keinen Fall faken. Das kann so richtig Ärger geben. Beim Zoll haben sie sehr viel Erfahrung mit solchen Tatbeständen. Spätestens bei der technischen Abnahme und der Zulassung, ist die Chance riesig das das auffliegt.

  • Garagenbox
    2
    Garagenbox
    Beiträge
    3
    • 7. Mai 2024 um 18:11
    • #4

    Hallo zusammen

    Vielen lieben Dank für euer Feedback.

    Es geht aber nicht um die Verzollung, sondern nur um die Zulassung in unserer lieben Schweiz.Finde ich eine Person,die eine Vespa mit Beiwagen als sogenantes Umzugsgut von Deutschland in die Schweiz mitnehmen würde, bekommt man mit einem einzigen Papier diese Zulassung für die Schweiz für ein solches Fahrzeug problemlos, wo es so nicht gibt. Wenn ich als Besitzer das Fahrzeug selber in die Schweiz direkt einlösen würde, würde um eine Einzelabnahme , die leider sehr kostspielig sein würde nicht herumkommen. Somit ist mein Aufruf immer noch der selbe. Falls jemand in diesem Jahr plant, von Deutschland in die Schweiz zu ziehen und mir dabei helfen würde, mit meinem Traum in der CH herumzukurven, soll er sich bitte einfach mal unverbindlich bei mir melden. Mein oberstes Ziel ist es natürlich, dass dem Helfer oder Helferin praktisch einen Aufwand entstehen würde.

    Möglicher Ablauf

    Person meldet sich

    Ich nehme mit den Händler in Deutschland Kontakt auf, damit dieser das Fahrzeug für den Export inklusive Zoll zu einem lokalen und offiziellen Vesphändler in der Schweiz liefern würde

    Der Mechaniker würde dann die Verspa im örtlichen Strassenverkehrstamt vorführen und dafür schauen, dass das Fahrzeug einglöst wird

    Umschreibung an mich

    Beste Grüsse Dani 🛵🛵🛵

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    62
    Beiträge
    210
    • 8. Mai 2024 um 01:23
    • #5
    Zitat von Garagenbox

    als sogenantes Umzugsgut

    Ein "sogenantes Umzugsgut" ist es doch aber nur, wenn es vor dem Umzug schon mindestens 6 Monate vom Umziehenden persönlich gebraucht worden ist und auch nach dem Umzug weiter genutzt wird. Wenn das nicht der Fall ist, wirst du doch wohl auch dein gewünschtes "Papier" nicht bekommen.

  • MotU
    28
    MotU
    Reaktionen
    443
    Beiträge
    835
    Wohnort
    Zürich
    Herkunft
    Deutschland
    • 8. Mai 2024 um 08:16
    • #6

    Also ich schliesse mich den kritischen Stimmen hier an: Es als Umzugsgut zu deklarieren, obwohl es einem nicht gehört klingt gewaltig illegal, Grauzone im besten Fall. Wenn das am Ende rauskommt geht es nicht Dir, sondern der Person, die das gemacht hat, an den Kragen mit einem netten Strafverfahren... toller Start in die Schweiz!

    Bezüglich der 6 Monate, so meine ich, dass das nur für die zollfreie Einfuhr gilt. Unter 6 Monate muss man halt die Abgaben bezahlen. Sicher bin ich mir da aber nicht, ob dann nicht doch eine Einzelprüfung ansteht...

  • Garagenbox
    2
    Garagenbox
    Beiträge
    3
    • 9. Mai 2024 um 07:17
    • #7

    Ich bedanke mich einmal mehr für eure Feedback.

    Ein Punkt ist mit ganz wichtig und möchte ich klar stellen.

    Ich würde als "Bünzli":beaming_face_with_smiling_eyes: nie, aber auf gar keinen Fall was illegales, verbotenes geschweige jemanden anstiften ob er anschliessend Probleme bekommt ! ! !

    Es geht nicht darum, dass ich irgendwelche Gebühren nicht bezahlen möchte.Sondern um den Punkt, dass unser Strassenverkehrsamt, wo die Zulassung für Fahrzeuge erteilt (TÜV), eine solche Vespa mit Beiwagen nicht Katalogmässig kennt. Deshalb haben die Schweizer das Gefühl, sie sollten eine Einzelabnahme vornehmen, wenn ich als Besitzer das Fahrzeug einführen würde. Was sehr kostspielig wäre.

    Wenn jetzt aber ein Zuwandere als Besitzer eine solche Vespa beim Umzug mitbringen würde,und mir dann das Fahrzeug hier später verkauft, dann sehen es die CH Behörden, anders und erteilen die Zulassung problemlos.Dieses Vorgehen ist absolut legal und bereits anscheinend von einem lokalen Vespahändler so abgewickelt.

    Und noch als letztes. Wenn euer Staat euch vorschreibt, wann und wie lange ihre ein Fahrzeug besitzen müsst, bevor ihr es dann wieder verkauft, dann kann ich nachvollziehen, dass mann mit dem Gedanken spielt aus seinem Heimatland auszuwandern.

    Beste Grüsse eure Garagenbox :motor_scooter::motor_scooter::motor_scooter:

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    62
    Beiträge
    210
    • 9. Mai 2024 um 17:08
    • #8
    Zitat von Garagenbox

    Wenn euer Staat euch vorschreibt, wann und wie lange ihre ein Fahrzeug besitzen müsst, bevor ihr es dann wieder verkauft, dann kann ich nachvollziehen, dass mann mit dem Gedanken spielt aus seinem Heimatland auszuwandern.

    Der Staat, der derartige Vorschriften in Bezug auf "sogenantes Umzugsgut" macht, ist die Schweiz :thinking_face: Spielst demnach schon mit dem Gedanken von dort auszuwandern? Wohin?

    Zitat

    Wenn jetzt aber ein Zuwandere als Besitzer eine solche Vespa beim Umzug mitbringen würde,und mir dann das Fahrzeug hier später verkauft, dann sehen es die CH Behörden, anders und erteilen die Zulassung problemlos.

    Nein. Nur, wenn er es vor dem Umzug bereits 6 Monate verwendet hat und plant, es weiterhin zu benutzen.

    Zitat

    Dieses Vorgehen ist absolut legal und bereits anscheinend von einem lokalen Vespahändler so abgewickelt.

    Dass es von einem lokalen Vespahändler bereits so abgewickelt wurde, belegt natürlich eindeutig die Legalität :thinking_face:

    Wenn du hier anderer Ansicht bist, müsstest du schon eine belastbare Beurteilung eines Juristen oder einer offiziellen Stelle vorlegen. Ansonsten wird hier sicher niemand ein derartiges Risiko eingehen, nur um dir Gebühren zu sparen.

    Es stellt sich ohnehin die Frage, wie das ganze praktisch umgesetzt werden soll. Wenn du die Vespa dem Umziehenden schenkst, wie willst du ihn dazu verpflichten, dass er sie danach nicht einfach selbst behält? Wenn der Umziehende die Vespa zuerst auf eigene Kosten kaufen soll, wie kann er sich dann sicher sein, dass du sie ihm danach tatsächlich abkaufst?

    Zitat

    Es geht nicht darum, dass ich irgendwelche Gebühren nicht bezahlen möchte.

    Zitat

    Was sehr kostspielig wäre.

    Die beiden Aussagen widersprechen sich irgendwie...

  • MotU
    28
    MotU
    Reaktionen
    443
    Beiträge
    835
    Wohnort
    Zürich
    Herkunft
    Deutschland
    • 10. Mai 2024 um 09:31
    • #9

    Ich stimme Heinz zu. Nur weil das ein Händler mal probiert hat und das geklappt hat, hat nichts zu bedeuten.

    Zitat von Garagenbox

    Wenn euer Staat euch vorschreibt, wann und wie lange ihre ein Fahrzeug besitzen müsst, bevor ihr es dann wieder verkauft, dann kann ich nachvollziehen, dass mann mit dem Gedanken spielt aus seinem Heimatland auszuwandern.

    Das sind nun mal geltende Gesetze an die man sich halten sollte/ muss. Diese Regeln gelten übrigens nicht nur in der Schweiz. Wenn ich nun wieder nach Deutschland zurückziehen wollen würde kämen auch wieder die 6 Monate zur Geltung.

    Ich gebe nun zum ersten mal hier eine offizielle Quelle an und zitiere die relevante Stelle:

    Zitat

    Als Übersiedlungsgut gelten Fahrzeuge von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- oder Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt wurden und die zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind.

    Quelle: https://www.sg.ch/content/dam/sg…f%C3%BChren.pdf

    oder auch hier:

    Umzug (Übersiedlungsgut)
    Wenn Sie in die Schweiz umziehen möchten und Fragen zum Zoll haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
    www.bazg.admin.ch
  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    119
    Beiträge
    376
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 10. Mai 2024 um 18:47
    • #10

    Umzugsgut darf man nicht sofort verkaufen hat eine Sperrfrist von einem 1 Jahr bevor es vekauft werden darf

  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 13. Mai 2024 um 08:43
    • #11

    Wir können doch froh sein, dass man sein Umzugsgut ohne Zoll einführen darf. Und das technische Abnahme und Ummeldung Geldkosten ist auch normal. Das ein Staat mit komplett unterschiedlichen Marktpreisen schützt ist doch auch logisch. Bei Dir geht es um einen Roller beim nächsten um ein Wohnmobil oder einen Lambo usw. Wenn es möglich wäre wie Du schreibst würden die Leute Umzugsgut in Mio. mitbringen und hier verkaufen.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™