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Aktien- & ETF-Sparplan in DE mit Aufenthaltsbewilligung B (Quellensteuerpflichtig)

  • IMarkusI
  • 15. Mai 2024 um 21:54
  • IMarkusI
    2
    IMarkusI
    Beiträge
    1
    • 15. Mai 2024 um 21:54
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich wohne nun seit einem Jahre mit einer Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz und habe keinen deutschen Wohnsitz mehr. In Deutschland besitze ich noch ein Depot bei meiner „alten“ Bank … diese wurde über meine neue Wohnadresse informiert. Das Depot habe ich in der Vergangenheit vorübergehen für Aktien- und ETF-Sparpläne genutzt, welche ich nach meinem Umzug in die Schweiz jedoch pausiert habe.

    Gerne würde ich wieder mit der Einzahlung in die Sparpläne fortfahren, bin mir jedoch unsicher, ob ich dies als quellensteuerpflichtige Person in der Schweiz machen kann, ohne eine ordentliche Steuererklärung abgeben zu müssen. Bei den Aktien & ETFs handelt es sich sowohl um ausschüttende (Dividende) und nicht-ausschüttende Wertpapiere/Indexfonds.

    Ist die Fortführung der Sparpläne problemlos möglich oder muss man als Folge eine Steuererklärung abgeben?

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann. :smiling_face_with_smiling_eyes:

    LG Markus

  • fillg1
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    fillg1
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    • 16. Mai 2024 um 08:13
    • #2

    Hallo Markus

    Ich mache das schon so seitdem ich ich der Schweiz bin, also seit 2020. Ich benutze mein ehemaliges deutsches Gehaltskonto als "Hub" um die Sparpläne weiter zu bedienen, bei günstigem Wechselkurs fülle ich dieses Konto 2-3mal im Jahr mit grösseren Beträgen über Wise etc. auf, man sollte auf jeden Fall vermeiden direkt vom Schweizer Gehaltskonto die Sparpläne auszuführen, das kostet viel zu viel Gebühren.
    Ein Depot zählt aber aus Sicht der Schweiz als Vermögen und du musst das bei der Schweizer Steuererklärung angeben, es kann sein, dass es da eine Untergrenze gibt. Im Gegensatz zur deutschen Steuererklärung ist das in der Schweiz aber schnell erledigt, auch für Personen mit Quellensteuer. Online-Formular ausfüllen, Lohnausweis und die Steuer-Abrechnungen von den Banken hochladen, fertig (und in Zürich dann 3 Jahre warten :winking_face:).

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 22. Mai 2024 um 10:35
    • #3

    Ob Du einer ordentlichen Veranlagung unterworfen wirst hängt in erster Linie vom Depotwert ab. Jeder Kanton hat eigene Grenz- und Freibeträge, ab deren eine NOV notwendig wird. Durch ein Telefonat mit dem zuständigen Steueramt kann man vorab klären, ob man weiter der Quellensteuer unterstellt bleibt.

    Unabhängig ob der Sparplan weitergeführt wird oder nicht, muss der Depotwert spätestens ab Überschreitung des Freibetrages für Vermögen bei der Steuer deklariert werden (bei Quellensteuerpflicht über einer NOV).

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