Hallo zusammen
Ich wohne nun seit einem Jahre mit einer Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz und habe keinen deutschen Wohnsitz mehr. In Deutschland besitze ich noch ein Depot bei meiner „alten“ Bank … diese wurde über meine neue Wohnadresse informiert. Das Depot habe ich in der Vergangenheit vorübergehen für Aktien- und ETF-Sparpläne genutzt, welche ich nach meinem Umzug in die Schweiz jedoch pausiert habe.
Gerne würde ich wieder mit der Einzahlung in die Sparpläne fortfahren, bin mir jedoch unsicher, ob ich dies als quellensteuerpflichtige Person in der Schweiz machen kann, ohne eine ordentliche Steuererklärung abgeben zu müssen. Bei den Aktien & ETFs handelt es sich sowohl um ausschüttende (Dividende) und nicht-ausschüttende Wertpapiere/Indexfonds.
Ist die Fortführung der Sparpläne problemlos möglich oder muss man als Folge eine Steuererklärung abgeben?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann.
LG Markus