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Exportiertes Auto mit deutscher Zulassung in Deutschland noch fahrbar?

  • petermeter
  • 27. Mai 2024 um 22:10
  • petermeter
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    • 27. Mai 2024 um 22:10
    • #1

    Hallo Kollegen,

    heute habe ich den absoluten Edge Case der KFZ Verzollung zwischen Deutschland und Schweiz erlebt.

    Ich wohne jetzt seit 3 Monaten in der Schweiz, und bin heute durch den Zoll von D nach S gefahren.

    Ich wurde angehalten und der Zollbeamte meinte, dass ich als Schweizer (B Bewilligung) mit dem deutschem Nummernschild an meinem PKW gar nicht mehr in Deutschland fahren dürfte. Ich hatte das Auto vor 3 Monaten als Umzugsgut nach S eingeführt, es hat aber aktuell noch deutsche Schilder, da ich ja noch 9 Monate Zeit für die Ummeldung habe. Er meinte er drückt heute noch mal ein Auge zu.

    Hat er recht oder nicht?

    So weit ich bisher recherchieren konnte, darf ich als Schweizer ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland fahren. Meins ist zwar noch in D zugelassen, aber jetzt in der Schweiz verzollt. Was gilt jetzt beim fahren in Deutschland?

    Bonus Frage: Darf meine in Deutschland wohnende Freundin das Fahrzeug in Deutschland noch fahren?

  • Heinz
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    Heinz
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    • 27. Mai 2024 um 22:58
    • #2

    War das ein Schweizer oder ein deutscher Zollbeamter?

  • fellohr
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    • 28. Mai 2024 um 17:34
    • #3

    Hatte der Zollbeamte sich das Formular 13.20 A angeschaut? Da ist rechts unten auf der Vorderseite ein Zollstempel und ab diesem Datum zählt das Jahr.

    Da bist du richtig informiert.

  • petermeter
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    • 28. Mai 2024 um 20:21
    • #4

    Es war ein deutscher Zollbeamter.

    Vorgezeigt habe ich lediglich meinen Ausländerausweis aus der Schweiz.

    Denn aktuell ist mein Auto ja in D zugelassen aber in S verzollt. Wenn ich jetzt in D fahre dann wäre das ja theoretisch unverzollt....?

    Die 12 Monats frist gilt ja für die Schweiz, aber gilt sie auch in Deutschland?

  • fellohr
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    • 28. Mai 2024 um 20:44
    • #5

    Also ich bin mir nicht sicher aber du hast ja in Deutschland Steuern und Versicherung dafür bezahlt. Also ist dein Auto noch regulär in Deutschland angemeldet. Den deutschen Zollbeamten geht das für die den 12 Monate eigentlich gar nichts an wann du dein Auto anmeldest da du deinen Teil mit Steuer usw. erledigt hast.


    Mach dir keine Sorgen. Die können dir da nichts. Hauptsache du meldest es innerhalb der 12 Monate um.

  • Hannoveraner
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    • 28. Mai 2024 um 20:50
    • #6

    Hauptsache die Versicherung spielt mit. So einfach ist es eben doch nicht.

  • MotU
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    • 29. Mai 2024 um 08:26
    • #7
    Zitat von Hannoveraner

    Hauptsache die Versicherung spielt mit. So einfach ist es eben doch nicht.

    DAS, wir haben im Forum noch von keiner Versicherung gehört, die das KFZ 12 Monate im Ausland deckt!!! Meistens nur 3-4Monate.

    Danach fährst Du UNVERSICHERT und damit illegal in der Schweiz UND Deutschland.

  • Heinz
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    • 29. Mai 2024 um 22:17
    • #8
    Zitat von MotU

    DAS, wir haben im Forum noch von keiner Versicherung gehört, die das KFZ 12 Monate im Ausland deckt!!! Meistens nur 3-4Monate.

    Kannst du mal einen Link zu den Versicherungsbedingungen einer Versicherung schicken, aus denen hervorgeht, dass der Versicherungsschutz nach einer bestimmten Zeit automatisch erlischt? Ich habe noch keine derartigen Bedingungen gesehen.

    Der Versicherer mag im Fall eines Umzugs ins Ausland vielleicht ein Sonderkündigungsrecht haben, solange er davon aber keinen Gebrauch gemacht hat, gilt die Versicherung weiter.

    Wenn der Versicherer nicht über den Umzug informiert worden ist, kann er möglicherweise eine Vertragsstrafe erheben (sofern dies vereinbart ist). Denkbar wäre vielleicht auch noch eine Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung, diese wäre aber gemäß KfzPflVV auf 5000€ beschränkt; darüber hinaus wäre die Versicherung zur Leistung verpflichtet.

    Zitat

    Danach fährst Du UNVERSICHERT und damit illegal in der Schweiz UND Deutschland.

    Das ist eine steile Behauptung, für die ein geeigneter Beleg angebracht wäre.

  • MotU
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    • 31. Mai 2024 um 08:47
    • #9

    Sorry, aber ich habe besseres zu tun, als jetzt Deutsche Versicherungsbedingungen zu lesen... Aber sobald Du dieses Forum durchsuchst, wirst Du mehrere Beiträge finden, in denen Mitglieder ihre KFZ-Versicherung angeschrieben/ angerufen haben und genau das als Antwort erhalten haben. Diese Suche mache ich jetzt aber auch nicht selber, sondern überlasse es Dir. Einfach oben rechts auf die Lupe klicken...

  • MotU
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    • 31. Mai 2024 um 09:03
    • #10

    Hier noch kurz die Gesetzestexte zur Versicherungspflicht in der Schweiz:

    Fedlex

    und

    Fedlex

  • Heinz
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    • 31. Mai 2024 um 14:06
    • #11
    Zitat von MotU

    Sorry, aber ich habe besseres zu tun, als jetzt Deutsche Versicherungsbedingungen zu lesen... Aber sobald Du dieses Forum durchsuchst, wirst Du mehrere Beiträge finden, in denen Mitglieder ihre KFZ-Versicherung angeschrieben/ angerufen haben und genau das als Antwort erhalten haben. Diese Suche mache ich jetzt aber auch nicht selber, sondern überlasse es Dir. Einfach oben rechts auf die Lupe klicken...

    Maßgebend sind die Versicherungsbedingungen und die sind in Bezug auf KFZ-Haftpflichtversicherungen in Deutschland stark reguliert. Eine bezahlte Haftpflichtversicherung erlischt nicht einfach so komplett.

    Nur wenn in einem Forum jemand mal etwas geschrieben hat und es danach von anderen ständig wiederholt wird, wird es dadurch nicht automatisch irgendwann richtig. Ich habe es schon in mehreren Foren erlebt, dass sich dort durch ständige Wiederholung hartnäckig Überzeugungen halten, die außerhalb des Forum unbekannt sind.

    Was die Antworten der Versicherungen angeht, können die teilweise auch stark davon abhängen, was tatsächlich konkret gefragt wurde. Möglicherweise ging es in manchen Anfragen z.B. nicht nur um die Haftpflichtversicherung, sondern auch um die Kasko-Versicherung. Und in Bezug auf Haftpflichtversicherungen war die Antwort vielleicht auch nicht: "die Versicherung erlischt in 3 Monaten", sondern "wir kündigen Ihre Versicherung zum x.x.

  • Heinz
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    • 31. Mai 2024 um 14:44
    • #12
    Zitat von MotU

    Hier noch kurz die Gesetzestexte zur Versicherungspflicht in der Schweiz:

    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/1271_1321_1317/de

    und

    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/679_705_685/de

    Ich kann darin nichts finden, wonach eine ausländische Versicherung nach 3-4 Monaten in der Schweiz erlischt. Könntest du genauer erläutern, worauf du dich darin beziehst?

  • MotU
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    • 31. Mai 2024 um 15:19
    • #13

    Die "steile Aussage, die einen Beleg benötigt" war nicht klar, ob sich das auf das Beenden der Versicherungen bezieht oder die Illegalität ohne gültige Versicherung zu fahren, daher die beiden Texte, da die recht einfach zu finden waren.

    Welche Art von Versicherung war ((Teil-) Kasko oder Haft) es in den Beiträgen war weiss ich nicht. Dafür müsstest Du wie gesagt selber mal im Forum stöbern. Und ich stimme Dir nicht voll zu. Wenn mehrere Leute hier, unabhängig von einander bei unterschiedlichen Versicherungen über mehrere Jahre hinweg dasselbe berichten, gehe ich schon davon aus, dass es so sein wird.
    Vielleicht hast Du auch recht und es besteht dafür keine Rechtsgrundlage, ABER das musst Du dann erstmal mit denen und deren Anwälten rechtlich klären...

    Generell muss man der Versicherung melden, wenn das Auto dauerhaft seinen Standort ändert, auch innerhalb Deutschlands. Da die Schweiz nicht einmal EU ist, ist das ein völlig anderer Rechtsraum, in der die Versicherungen nur eingeschränkt operieren kann, deswegen macht das durchaus auch Sinn für mich, dass sie das KFZ nicht x beliebig decken. Und klar wird die Versicherung nicht einfach erlöschen. Aber wenn ein Versicherungsfall eintritt, das Auto 7 Monate schon in der Schweiz ist, wird die sicherlich sagen "Vertragsklausel gebrochen, weshalb die Haftpflicht nicht eintritt..." Bumm und dann geht es los...

  • Heinz
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    • 31. Mai 2024 um 23:14
    • #14
    Zitat von MotU

    Die "steile Aussage, die einen Beleg benötigt" war nicht klar, ob sich das auf das Beenden der Versicherungen bezieht oder die Illegalität ohne gültige Versicherung zu fahren, daher die beiden Texte, da die recht einfach zu finden waren.

    Der gewünschte Beleg bezog sich offensichtlich auf "Danach fährst Du UNVERSICHERT". Dass ohne Versicherung zu fahren nicht erlaubt ist, ist unstrittig. Der Streitpunkt ist das angebliche automatische Erlöschen des Versicherungsschutzes nach einer bestimmten Zeit, auch ohne dass eine explizite Kündigung erfolgt ist.

    Zitat

    Generell muss man der Versicherung melden, wenn das Auto dauerhaft seinen Standort ändert, auch innerhalb Deutschlands.

    Und was im schlimmsten Fall in Bezug auf die Haftpflichtversicherung passieren kann, wenn man diese Obliegenheit verletzt, habe ich ja bereits weiter oben beschrieben.

    Zitat

    Da die Schweiz nicht einmal EU ist, ist das ein völlig anderer Rechtsraum, in der die Versicherungen nur eingeschränkt operieren kann

    Gerade im KFZ-Bereich gibt es hier unzählige internationale Abkommen, die genau regeln, wie die Versicherungen hier operieren.

    Zitat

    Aber wenn ein Versicherungsfall eintritt, das Auto 7 Monate schon in der Schweiz ist, wird die sicherlich sagen "Vertragsklausel gebrochen, weshalb die Haftpflicht nicht eintritt..."

    Und nach genau einer solchen Vertragsklausel habe ich ja gefragt, bisher konnte mir aber niemand eine zeigen. Um die Suche zu vereinfachen: hier sind beispielhaft die Vertragsbedingungen der Allianz-Versicherung: https://goa-eportale.allianz.de/PKR/B-4/PKRB-4…df.download.pdf

    Relevant sind insbesondere folgende Abschnitte:

    Zitat

    1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
    (1) Versicherungsschutz in Europa und in der EU
    Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
    • den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei),

    Zitat

    Welche Mitteilungspflichten haben Sie hinsichtlich der Merkmale zur Beitragsberechnung?

    Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.

    Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust des Versicherungsschutzes, berechtigen uns aber zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags. Bei vorsätzlicher Verletzung haben wir das Recht zur Erhebung einer Vertragsstrafe.

    Zitat

    Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn durch die Änderung vorhandener Umstände der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.

    [...]

    Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Absatz 3 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den
    mitversicherten Personen gegenüber auf höchstens je 5.000 EUR beschränkt.

  • Heinz
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    • 1. Juni 2024 um 03:25
    • #15
    Zitat von MotU

    Welche Art von Versicherung war ((Teil-) Kasko oder Haft) es in den Beiträgen war weiss ich nicht. Dafür müsstest Du wie gesagt selber mal im Forum stöbern.

    Das habe ich jetzt mal getan. Im Forum findet man zwar viele Behauptungen wie "Vermutlich hat Dein Fahrzeug bereits jetzt keinen Versicherungsschutz mehr" von verschiedenen Mitgliedern (häufig denselben), aber kaum wirklich belastbares. Gefunden habe ich dann aber folgenden Beitrag:

    Zitat

    Also rief ich bei der Versicherung und beim KBA an. Bei der Versicherung erfuhr ich dann von 2 Mitarbeitern, daß ich das Fahrzeug auch nach Abmeldung vom Wohnsitz fahren kann, daß es nur wichtig wäre, daß die Versicherungsbeiträge bezahlt wären und daß ich die Ummeldung durchführe. Die Haftpflicht bleibt so lange unberührt, nur die Kasko würde nach 3 Monaten ab Umzug aufhören, zu leisten.

    [...]

    Also keinen Stress machen mit der Sache und nochmal bei der Versicherung nachfragen, nicht beim Vertreter sondern direkt in der einschlägigen Abteilung in der Versicherung selbst und klären, wie das die eigene Versicherung sieht.

    Und das belegt eigentlich genau das, was ich geschrieben habe. Und es widerlegt

    Zitat

    wir haben im Forum noch von keiner Versicherung gehört, die das KFZ 12 Monate im Ausland deckt!!!

    Und den Beitrag solltest du eigentlich kennen, da du dich an jenem Thread auch beteiligt hast.

  • petermeter
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    petermeter
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    • 1. Juni 2024 um 12:02
    • #16

    Schön den Thread für deutsche Angst (Versicherung) Hijacked :face_with_rolling_eyes:

    In meinen AVBs steht auch nichts von einer Bindung der Versicherung an den Wohnsitz und im worst case zahlt man die 5000€. Da bleibe ich erst mal entspannt.


    Wegen meiner initialen Frage habe ich mich jetzt direkt an den zoll gewand!

  • Freedom2022
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    Freedom2022
    Gast
    • 5. Juni 2024 um 15:50
    • #17

    Hallo Petermeter,

    1. Der deutsche Zollbeamte hatte Unrecht. Es gelten die 12 Monate nach Einführung. Ich wurde ähnliches mal bei Kontrolle in D von deutschem Grenzbeamten gefragt (warum haben sie noch deutsches Kennzeichen? Ihm erklärt, das angemeldetes Umzugsgut und die 12 Monate noch nicht erreicht. Damit war gut).

    2. Bezüglich Versicherung kann dir NUR deine Versicherung die richtige Auskunft geben. Bei unserer KFZ Haftpflicht UND Vollkasko war Europa mit abgedeckt (zeitlich unbegrenzt), solange Fahrzeug natürlich in Deutschland gemeldet war (Versicherung wgv. In den Versicherungsbedingungen beschrieben, zudem auch Aussage bei Nachfrage). Wichtig war der Versicherung damals nur die Angabe ein Empfängsbevollmächtigter in Deutschland, der Unterlagen für uns annehmen durfte.

    (Wir haben bei gleicher Versicherung immer noch die deutsche Haftpflicht, da unser Modell einen unbregrenzten Aufenthalt in der Schweiz mit abdeckt). Und die Versicherung war bzw. ist schriftlich über Wohnort in Schweiz informiert.


    PS: Zur Bonusfrage: Nach meinem Kenntnisstand : Unter bestimmten Auflagen

    Der Wagen ist zwar noch nicht in der Schweiz immatrikuliert, aber in der Schweiz verzollt (Umzugsgut). NUR deswegen darfst du es analog mit Schweizer Wohnsitz in der Schweiz fahren.

    Von daher würde ich von folgenem Passus ausgehen (da es sich um Zollrecht bzw. Zollvergehen handelt): Nutzt ein deutscher Steuerbürger das Schweizer Auto in Deutschland, dann muss sich der Schweizer Halter zu diesem Zeitpunkt in der EU aufhalten. Neu ist, dass nicht jede Benutzung durch den deutschen Fahrer toleriert wird, sondern nur eine Fahrt mit konkretem Auftrag, der für den Schweizer Halter ausgeführt wird.

    https://aso-deutschland.de/themen-details…0allen%20Folgen.


    Nachtrag:

    "Wir haben bei gleicher Versicherung immer noch die deutsche Haftpflicht, da unser Modell einen unbregrenzten Aufenthalt in der Schweiz mit abdeckt). Und die Versicherung war bzw. ist schriftlich über Wohnort in Schweiz informiert."¨¨

    Hier meinte ich die deutsche Privathaftplichtversicherung

    4 Mal editiert, zuletzt von Maik (7. Juni 2024 um 10:17) aus folgendem Grund: 2 Beiträge von Freedom2022 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 7. Juni 2024 um 02:05
    • #18
    Zitat von Freedom2022

    Es gelten die 12 Monate nach Einführung. Ich wurde ähnliches mal bei Kontrolle in D von deutschem Grenzbeamten gefragt (warum haben sie noch deutsches Kennzeichen? Ihm erklärt, das angemeldetes Umzugsgut und die 12 Monate noch nicht erreicht. Damit war gut).

    Die 12 Monate sind doch eine Bestimmung aus dem Schweizer Recht, die festlegt, dass nach Ablauf dieser Zeit ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht mehr in der Schweiz gefahren werden darf.

    Über welchen Umweg führt denn diese Schweizer Bestimmung dazu, dass das Fahrzeug nach Ablauf der 12 Monate auch in Deutschland nicht mehr verwendet werden darf?

    Zitat

    Von daher würde ich von folgenem Passus ausgehen (da es sich um Zollrecht bzw. Zollvergehen handelt): Nutzt ein deutscher Steuerbürger das Schweizer Auto in Deutschland, dann muss sich der Schweizer Halter zu diesem Zeitpunkt in der EU aufhalten.

    Hast du eine Quelle dafür, dass hier entscheidend ist, wo das Auto "verzollt" ist? Laut https://www.zoll.de/DE/Privatperso…n-kfz_node.html ist doch entscheidend, wo das Auto zugelassen ist und nicht, wo es verzollt ist.

  • MotU
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    • 7. Juni 2024 um 08:53
    • #19
    Zitat von Heinz

    Das habe ich jetzt mal getan. Im Forum findet man zwar viele Behauptungen wie "Vermutlich hat Dein Fahrzeug bereits jetzt keinen Versicherungsschutz mehr" von verschiedenen Mitgliedern (häufig denselben), aber kaum wirklich belastbares. Gefunden habe ich dann aber folgenden Beitrag:

    Und den Beitrag solltest du eigentlich kennen, da du dich an jenem Thread auch beteiligt hast.

    Du bist ja auch ein Spassvogel... ich habe mehr als 700 Beiträge, bald schon 800. Du meinst da kann ich mich an jeden einzelnen wortgenau erinnern? Bleib mal realistisch.

    Über die Jahre hat sich mir nur ein Versicherungsname eingebrannt, der mal namentlich erwähnt wurde. Den habe ich jetzt mal als Suchwort genutzt und direkt Beiträge gefunden, in denen schriftlich nur von einer begrenzten "Übergangsfrist" geredet wird. Einem anderen wurde bestätigt, dass 12 Monate kein Problem sind. Eine ganz andere bei einer anderen Versicherung (namentlich nicht genannt) hat geschrieben, dass nur Fahrzeuge versichert werden, deren Halter ihren gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben...

    Thema

    Autos in D vor Umzug verkaufen?

    Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte mal eure Einschätzung/Erfahrung zum Thema Autokauf/Einfuhr.



    Situation:
    Wir (4-köpfige Familie ) ziehen im September in die Schweiz. Job und Wohnung sind endlich in trockenen Tüchern und wir planen gerade unseren Umzug.

    Derzeit besitzen wir zwei Kleinwagen, die weder einen hohen emotionalen noch monetären Wert besitzen (so ca. 3000 Euro pro Auto).
    Da beide Autos seit einigen Jahren in unserem Besitz sind, stellt eine Einfuhr ja glücklicherweise kein Problem dar. In…
    Henning
    26. Juli 2019 um 13:38
    Thema

    KFZ Versicherung, wie geht das?

    Hallo liebes Forum,

    ich bin mal wieder etwas verwirrt. :smiling_face: Die Dame der Huk Coburg teilte mir mit, dass sich eigentlich keinen "Schweizer", oder auch Deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz versichern..

    Ich habe aber ein Jahr um das Auto in der Schweiz anzumelden.. Wie also wechsele ich die Versicherung in der Schweiz mit einem DE Kennzeichen 0_0?! Geht das überhaupt?

    Oder bleibe ich einfach bei der Huk weiter versichert und lasse mich auslachen, sobald ich wo reinfahre?

    Hilfe, Hilfe.

    Vielen Dank und…
    PatrickDE
    7. März 2019 um 16:01
    Thema

    Umzug des Autos mit Ausfuhrkennzeichen?

    Hallo zusammen,

    auch mich beschäftigt das Thema Auto und ich steige noch nicht so richtig durch. Einen Großteil der Forenbeiträge zum Thema habe ich schon gelesen, bin aber an einem Punkt immer noch nicht schlauer. Deshalb hier die gefühlt 200ste Frage zum Thema Umzugs des Kfz: Brauche ich dazu die sog. Ausfuhrkennzeichen + Ausfuhrkennzeichen-Versicherung? Beim der Zulassungsstelle (in Stuttgart) wurde mir gesagt, ich müsse das Auto bei der Zulassungsstelle hier abmelden und es denn mit den…
    Carina
    16. Juli 2015 um 12:08


    Für mich ist die Sache jetzt eh geregelt, da der OP gesagt hat, dass ihn das nicht interessiert und er im Falle wenn die "Strafe" und anfällige Kosten zahlen würde.

  • Freedom2022
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    Freedom2022
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    • 7. Juni 2024 um 10:47
    • #20
    Zitat von Heinz

    Die 12 Monate sind doch eine Bestimmung aus dem Schweizer Recht, die festlegt, dass nach Ablauf dieser Zeit ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nicht mehr in der Schweiz gefahren werden darf.

    Über welchen Umweg führt denn diese Schweizer Bestimmung dazu, dass das Fahrzeug nach Ablauf der 12 Monate auch in Deutschland nicht mehr verwendet werden darf?

    Hast du eine Quelle dafür, dass hier entscheidend ist, wo das Auto "verzollt" ist? Laut https://www.zoll.de/DE/Privatperso…n-kfz_node.html ist doch entscheidend, wo das Auto zugelassen ist und nicht, wo es verzollt ist.

    Zu 1: Über welchen Umweg führt denn diese Schweizer Bestimmung dazu, dass das Fahrzeug nach Ablauf der 12 Monate auch in Deutschland nicht mehr verwendet werden darf?:

    Wird das als Umzugsgut angemeldete Fahrzeug nach den 12 Monaten nicht in der Schweiz immatrikuliert, wird es laut Aussage des Strassenverkehramt stillgelegt (das die deutschen Kennzeichenschilder einziehen darf). Somit wäre auch das Fahren nach und in Deutschland nicht mehr möglich gewesen.

    Ausnahme ist hier, wenn die Immatrikulation nach 12 Monaten noch nicht möglich war, weil für die MFK ein Termin nach den 12 Monaten angesetzt wurde und dieser seitens MFK nicht vorgezogen werden konnte. In diesem Fall muss das Schreiben der MFK mit dem angesetzten Termin bei der Fahrt mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden (Quelle: Strassenverkehrsamt und MFK, dies war bei uns der Fall).

    Sofern es nicht als Umzugsgut gemeldet wurde und somit durch das Immatrikulationsraster fällt, würde es den deutschen Zollbeamten eigentlich erst mal nicht tangieren. Aber dann die Frage, wie eng hier die Kommunikation mit den Schweizer Kollegen zwecks Überpüfung ist, die oft nur wenige Meter entfernt sind.

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