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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsstatus erneuern bei auslaufendem Arbeitsvertrag

  • JonasB
  • 14. Juni 2024 um 18:30
  • JonasB
    2
    JonasB
    Beiträge
    2
    • 14. Juni 2024 um 18:30
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich lebe seit fünf Jahren in der Schweiz und habe vor meinem Umzug dieses Forum mit grossem Gewinn gelesen, ohne allerdings selbst aktiv zu werden. Danke dafür nochmals. Nun habe ich einige Fragen, zu denen ich weder im Internet noch über die Suche so richtig etwas finden konnte. Daher versuche ich es einmal mit einem eigenen Thema.

    Ich bin damals gemeinsam mit meiner Partnerin von Deutschland in die Schweiz gezogen, da mir eine Stelle an der Universität Bern angeboten wurde. Wie in der Branche üblich, war der Vertrag befristet, und zwar auf eine vergleichsweise hohe Laufzeit von fünf Jahren. Meine Partnerin hat bald ebenfalls etwas gefunden (in der freien Wirtschaft) und verfügt derzeit über einen unbefristeten Vertrag mit 80%. Im Mai sind wir Eltern geworden. 6–8 Monate nach der Geburt wird sie mit 60% wieder einsteigen, weiterhin unbefristet. Wir möchten mindestens für die nächsten Jahre weiter in der Schweiz bleiben.

    Allerdings gestaltet sich meine Stellensuche bisher eher schwierig. Ich möchte aus dem Wissenschaftsbetrieb in einen anderen (angrenzenden) Bereich wechseln und habe mit den Bewerbungen bisher noch wenig Glück gehabt. Vorerst muss ich damit rechnen, dass ich ab September neben einer geringfügigen Beschäftigung an der Uni (Lehrauftrag) Geld vom RAV beziehen muss. Die Anmeldung ist bereits erledigt. Unglücklicherweise läuft genau zum 31.8. – eben nach fünf Jahren – auch mein Ausweis B ab. Vor wenigen Tagen kam die Verfallsanzeige vom Amt für Einwohnerdienste & Migration. Meine Frage betrifft nun mein weiteres Vorgehen.

    Nachdem ich beim Amt angerufen und meine besondere Situation geschildert habe (gleichzeitiges Auslaufen von Arbeitsvertrag und Ausländerausweis), hat mir die Sachbearbeiterin eine ganze Reihe von Unterlagen genannt, die ich einreichen soll:

    • Ein persönliches Gesuch mit "Zukunftsabsichten"
    • Die RAV-Anmeldung
    • Einen Finanznachweis
    • Eine Lohnabrechnung
    • Die Verfallsanzeige

    Ich bin mir nun etwas unsicher darüber, wie ich bei diesen Unterlagen am besten vorgehe. Leider war die Sachbearbeiterin wenig auskunftsfreudig. Vor allem, was in dem Gesuch stehen soll, ist mir unklar. Geht es um die Bleibe-Absichten in der Schweiz oder um die berufliche Entwicklung? Oder darum, wo ich auf Stellensuche zu gehen beabsichtige? Und sollte ich bisherige Jobbemühungen nachweisen? Schliesslich frage ich mich auch, wie umfassend der Finanznachweis sein muss: Sollte man beispielsweise auch so etwas wie Bausparverträge angeben oder worum geht es da genau? Muss man da auf Vollständigkeit gehen? Mein Vermögen ist jetzt nicht so gross, dass es mir den Aufenthalt sichern könnte.

    Zu guter letzt frage ich mich, ob das auf einen L-Ausweis hinausläuft und ich also die Idee einer Einbürgerung, mit der ich schon manchmal geliebäugelt hatte, aufs nächste Jahrzehnt verschieben muss...

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • M.E.
    7
    M.E.
    Reaktionen
    23
    Beiträge
    50
    • 16. Juni 2024 um 11:08
    • #2

    Hallo.

    Viel kann ich dazu auch nicht sagen, nur dass eine Verlängerung der B-Bewilligung möglich ist, dann aber voraussichtlich auf 12 Monate beschränkt wird - deshalb hat die Sachbearbeiterin dies wohl auch angesprochen und die Unterlagen angefordert. Aud den Internetseiten des SEM findet man folgende Hinweis:

    Die Aufenthaltsbewilligung wird um fünf Jahre verlängert, wenn die ausländische Person die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.

    Quelle; https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

    Ich intepretiere, das so, dass eine Verlängerung möglich ist (Du aber keinen Rechtsanspruch daruaf hast), und dazu eine Individualentscheidung gefällt werden kann.

    Im Gesuch wurde ich die persönliche Situation, so wie du es schon beschrieben hat aufführen (Lebensmittelpunkt Schweiz, Partnerin mit Kind, aktive Stellensuche....) und darauf hoffen, dass dem Stattgegeben wird. Sollte eigentlich klappen -

    Gruss und Glück gewünscht

    ME

  • JonasB
    2
    JonasB
    Beiträge
    2
    • 24. März 2025 um 09:55
    • #3

    Hallo nochmal

    Ich war gerade wegen einer völlig anderen Frage nochmals im Forum und dabei ist mir eingefallen, dass ich mich in diesem Thread nicht mehr zurückgemeldet habe. Vielen Dank nochmals für den Hinweis. Es hat am Ende alles gut geklappt. Mir wurde eine Aufenthaltsbewilligung B für die maximale Dauer der möglichen ALK-Taggelder ausgestellt (in meinem Fall zwei Jahre).

    Vielen Dank und schöne Grüsse!

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