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*SOS* Steuer De-CH

  • Switzerland
  • 13. Juli 2024 um 11:33
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    • 13. Juli 2024 um 11:33
    • #1

    Hallo zusammen

    Bitte helft mir bei folgendem Thema weiter:

    Wir sind seit Juli 2022 in Deutschland abgemeldet, es besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland. Wir müssen für das Jahr 2022 nun die Einkommenssteuer in Deutschland zahlen. Die Steuerberaterin hat uns nun die Rechnung präsentiert. Für die Berechnung der Steuer wird das Einkommen aus Deutschland angerechnet plus das Einkommen aus Schweiz (auf das wir bereits Schweizer Steuern gezahlt haben) und somit zahlen wir einen höheren Steuersatz, da beide Einkommen zusammengerechnet werden. Für uns macht das einen Unterschied von 5.000 Euro. Ist diese Rechnung korrekt???

    Danke!!!

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 13. Juli 2024 um 13:08
    • #2

    Ohne jetzt alle Details zu kennen...was du beschreibst, nennt sich Progressionsvorbehalt und dürfte wohl korrekt sein.

  • Freedom2022
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    Freedom2022
    Gast
    • 13. Juli 2024 um 13:19
    • #3

    Hallo Switzerland,

    das ist bei uns auch der Fall gewesen in Anlage WA-ESt.

    Wurde vor Eingabe des Betrages (Einkünfte Schweiz) auch alle Werbungskosten abgezogen, die durch und nach dem Umzug in die Schweiz entstanden sind, wie z.B. Umzugskosten, Entfernungspauschale oder Kosten Arbeitszimmer?

    Weil die anzugebenden Einkünfte in der Schweiz= Einnahmen Schweiz (Gehalt) - Ausgaben.

  • RaboCo
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    • 17. Juli 2024 um 09:42
    • #4

    Hallo,

    ja, leider ist das Jahresgesamteinkommen Satzbestimmend in der Schweiz. Also auch das EK aus D. Aber diesen Steuersatz zahlt man dann nur auf das schweizer EK.

  • fellohr
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    fellohr
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    • 6. Oktober 2024 um 14:39
    • #5

    Hallo zusammen,


    ich habe es ein bisschen verpennt und muss jetzt die Steuererklärung für 2023 bis zum 01.11. machen.

    Sitze grade hier und reibe mir stark den Kopf dabei.

    Wir sind zum 01.03.2023 in die Schweiz gezogen und haben auch ab dem Tag hier angefangen zu arbeiten.

    Wir waren quasi nur 2 Monate vom Jahr 2023 in Deutschland beschäftigt und wohnhaft. Wie verhält sich das nun? Laut WISO steht dort das wir nicht unbeschränkt Steuerpflichtig sind. Was bedeutet das genau?

  • Maik
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    • 7. Oktober 2024 um 12:23
    • #6

    Aus meiner Erfahrung und aus den angegeben Infos, würde ich sagen: Die Einkünfte bis zum 28.02.2023 werden in Deutschland versteuert und die Einkünfte ab dem 1.3.2023 in der Schweiz. Für die Berechnung des Steuersatze werden aber die gesamten Einkünfte aus beiden Ländern herangezogen. Ich bin aber keine Steuerberater und kenne nicht alle Informationen von euch.

    Falls noch nicht bekannt: In der Schweiz seit ihr ohne Niederlassungsbewilligung ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 120'000 Franken verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten seit Ihr Quellensteuerpflichtig und die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abzogen. Freiwillig könnt ihr auch eine Steuererklärung machen. Ob dies Sinn macht, hängt stark vom Einzelfall ab.

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  • Heinz
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    • 7. Oktober 2024 um 22:18
    • #7
    Zitat von Maik

    In der Schweiz seit ihr ohne Niederlassungsbewilligung ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 120'000 Franken verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Ansonsten seit Ihr Quellensteuerpflichtig und die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abzogen. Freiwillig könnt ihr auch eine Steuererklärung machen.

    Auch unterhalb von 120.000 Franken kann eine Pflicht zur Steuererklärung bestehen, z.B., wenn das Vermögen über einer bestimmten Grenze liegt.

  • RaboCo
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    • 10. Oktober 2024 um 08:21
    • #8
    Zitat von Heinz

    Auch unterhalb von 120.000 Franken kann eine Pflicht zur Steuererklärung bestehen, z.B., wenn das Vermögen über einer bestimmten Grenze liegt.

    Oder man eine Immobilie besitzt auch wenn sie wenig wert wäre.

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