Ich war ausversehen nachts auf der Autobahn ohne Licht unterwegs, und prompt hielt mich die Polizei an und machte mich darauf aufmerksam. Die Polizei sagte, dass es eine Anzeige gibt, aber weitere Konsequenzen konnten sie mir nicht nennen. Hat jemand von euch schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir die möglichen Konsequenzen schildern? Besten Dank für eure Hilfe.
Autofahren ohne Licht
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Eintrag 323. Kostet wohl 60 Stutz. Wobei der Fall "Fahren ohne Licht, nachts, auf unbeleuchteter Strasse" für Motorfahrzeuge gar nicht aufgeführt ist.
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Komisch, dass die Polizei von Anzeige spricht. Fahren ohne Licht ist sicher gefährlich und nix kleines, aber sollte eigentlich unter normalen Bussgeldverwahren laufen. Hätte er eigentlich direkt vor Ort machen können.
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Maik
29. Juli 2024 um 10:51 Hat den Titel des Themas von „AUTOFAHREN OHNE LICHT“ zu „Autofahren ohne Licht“ geändert. -
mhmm, Ich habe keine Erfahrung und konnte auch nichts konkretes finden, ausser die oben genannten Quellen. Aber ich befürhte, da das Führen von Fahrzeugen ohne Licht nachts, auf unbeleuchteten Strassen (Autobahn) nicht aufgeführt ist, wird das eben nicht über eine Ordnungsbusse geregelt, sondern tatsächlich härter bestraft.
Vermutlich, weil Du so grob fahrlässig handelst und Dich und andere Verkehrsteilnehmer dadurch in Gefahr gebracht hast...
Der TCS schreibt:
Zitat... 1. Januar 2014 der revidierte Art. 41 SVG in Kraft, mit welchem ein ganztägiges Beleuchtungsobligatorium für alle Motorfahrzeuge eingeführt wurde. Indem Sie ohne Licht fuhren, haben Sie sich somit zunächst der einfachen oder groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht, womit Ihnen eine Busse oder Freiheitsstrafe droht.
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Ob Grobfahrlässigkeit gegeben ist oder nicht, ist eine ausgesprochene Ermessensfrage. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung handelt grobfahrlässig, wer jene elementaren Vorsichtsgebote unbeachtet lässt, ...
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Wenn das Bundesgericht diese Frage in einem reichlich fragwürdigen Urteil im Zusammenhang mit der Prüfung einer groben Verkehrsregelverletzung auch schon anders beurteilt hat (BGer 6S.48/2004), so dürfte Grobfahrlässigkeit nun kaum zu bestreiten sein, wenn bei schlechten Sichtverhältnissen das Licht nicht eingeschaltet wird.
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Nach dem Reddit-Link kann man froh sein ist es keine Katalogstraftat
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Bei Reddit hat der OP noch folgende Angabe ergänzt:
ZitatIch hatte mein Auto aus der Werkstatt zurückbekommen und festgestellt, dass sie das Licht von Automatik auf manuell umgestellt hatten.
Ist uns bei unserem vorherigen Auto tatsächlich auch mehr als einmal passiert. Also dass die Werkstatt das einfach ausstellt und nicht wieder zurück. So ist das mit Automatismen: Man weiß ja, dass es eingestellt ist und prüft daher nicht mehr explizit. Finde ich immer ein Unding der Werkstätten.
Tatsächlich ist meine Frau deswegen auch mal nachts ziemlich lang über Land ohne Licht gefahren.