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Auto ummelden – wie wird's denn richtig gemacht?

  • kostik
  • 31. Juli 2024 um 12:38
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    kostik
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    • 31. Juli 2024 um 12:38
    • #1

    Hi,

    nach dem ich mir viele Beiträge zum Thema durchgelesen habe und mit der Zulassungsstelle (D) telefoniert habe verstehe ich immer noch nicht, wie man's richtig macht. Ich werde in ca. 1 Monat in die CH umziehen. Nach der Auskunft bei der Zulassungsstelle muss ich mein Auto unbedingt in D abmelden, da ich selbst nicht mehr in D angemeldet sein werde. Aber heisst das dann das ich die Ausfuhrkennzeichen brauche mit dennen ich nur 5 Tage Zeit für den Umzug und die Anmeldung in der Schweiz haben werde? (das wäre ja ziemlich sportlich!).

    Wie habt ihr das gemacht??

    LG

  • RaboCo
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    • 31. Juli 2024 um 13:29
    • #2

    Hallo Kostik

    Du meldest Dein Auto (ohne vorher abzumelden) als Umzugsgut an der Grenze beim Schweizer Zoll an. Dafür brauchst Du Papiere vom Auto (Dazu gibt es hier im Forum schon einiges an Infos) . Dann musst Du es hier vorführen also eine technische Zulassung bekommen. Danach kannst Du zum Strassenverkehrsamt in der Schweiz und es "in Verkehr setzen" Zulassen sagt man in Deutschland. Dort bekommst Du auch die Kontrollschilder. Ach ja, erst zur Versicherung wegen Versicherungsnachweis bekommt man erst wenn technisch vorgeführt. Nach der Überführung solltest Du es noch beim deutschen Zoll ausführen und bei der alten Zulassungsstelle abmelden. Kann man heute aber auch schon alles digital machen. Zumindest in meiner alten Stadt.

    Für den Prozess nach Einführung hast Du ein Jahr Zeit um es in der Schweiz anzumelden. Aber die deutsche Versicherung macht da nicht immer mit. Vor allem weil Du keinen Wohnsitz mehr in D hast. Sie will das so schnell wie möglich. Kannst Sie aber mal fragen wie lange Sie Dir Zeit geben.

    Ich hatte damals eine kulante Versicherung. Sie hat mir ein halbes Jahr gegeben wenn ich so lange noch einen Wohnsitz in D habe.

  • MotU
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    • 31. Juli 2024 um 15:06
    • #3

    Im Kanton Aargau hat das StVA des Kantons die Abmeldung übernommen: Mit gültiger Schweizer Versicherung und bestandener MFK (schweizer TÜV) zum Schalter, um Schweizer Papiere und Nummernschilder abzuholen. Die Deutschen ziehen sie ein und schicken alles zurück nach Deutschland.

  • kostik
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    • 31. Juli 2024 um 23:41
    • #4

    Vielen Dank. Ich hätte noch eine Anschlussfrage: Nachdem ich das Auto aus Deutschland ausgeführt, aber noch nicht in der Schweiz angemeldet habe, darf ich damit noch nach Deutschland zurückfahren? Falls ja, wie lange darf ich mit einem solchen Fahrzeug in Deutschland unterwegs sein? Das hängt dann auch von der deutschen Versicherung ab, oder?

  • Gut Gut
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    • 1. August 2024 um 07:09
    • #5

    Auto bloß nicht selbst in Deutschland abmelden! Letztes Jahr war das bei uns auch sehr einfach. Ich hatte mir vorher 'nen Kopp gemacht wegen der Versicherung und Abmeldung, was gar nicht nötig war. Ich hörte von verschiedenen Seiten viele Meinungen, wie es zu laufen hat, bis hin zur Abmeldung vor Umzug und Abschluss einer Überführungsversicherung, was alles Quatsch war. Ich fuhr noch vor dem Umzugstag, zur Wohnungsübergabe und Anmeldung am Wohnort, die 1 Monat vor dem Einzug lag, beim Zoll vorbei und habe nur das Auto als Teileinfuhr vom Umzugsgut deklariert. Bekam das Formular fürs Straßenverkehrsamt, mit dem ich dann später die Mfk hab machen lassen. Beim deutschen Zoll fragte ich vorher nach, direkt an der Grenze, bevor ich rüberfuhr. Dort wollte man da nichts dazu wissen, sondern sagte mir, ich solle mich einfach bei den Schweizern melden. Das kantonale Straßenverkehrsamt hab ich dann in dem Monat zwischen Deklaration und Umzug von D aus gleich kontaktiert, schreiben einen ansonsten aber auch selbst an, mit der Anforderung der Unterlagen zum Fahrzeug. Dann bekommt man einen Termin, zu dem man zur Mfk fahren muss. Das Auto wird geprüft, wenn alles OK ist, erhält man danach gleich die Papiere und die Nummernschilder. Die deutschen Kennzeichen kann man da lassen. Sie werden nach Deutschlamd zum Straßenverkehrsamt geschickt, wo das Fahrzeug zuvor gemeldet war. Das war's, man muß nichts weiter machen. Zu empfehlen ist nur, daß man sich die Abmeldung/Anmeldung bestätigen läßt, um, falls etwas schief gehen sollte, selbst die Abmeldung in D machen zu können. Also ich bin in dem Monat, der zwischen Ausfuhrdeklaration und Umzug lag, auch noch ganz normal in Deutschland mit dem Auto gefahren. Hat mir niemand gesagt, daß da irgendeine Einschränkung gilt. Vor der Ausfuhr hatte ich übrigens noch bei meiner Versicherung nachgefragt, wie die Sache für sie aussieht. Da sagte man mir auch, daß das kein Thema wäre, der Versicherungsschutz bleibt so lange, wie die Beiträge bezahlt simd und das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, lediglich der Kaskoschutz würde nach 3 Monaten des dauerhaften Aufenthalts im Ausland nicht mehr bestehen. Am besten fragen, wie es bei der eigenen Versicherung geregelt ist.

  • kostik
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    • 1. August 2024 um 11:01
    • #6

    Ah, danke!

    Und was, wenn ich erstmal in die Schweiz ohne das Auto umziehe - d.h. mich in Deutschland abmelde und erst nach 3-4 Monaten das Auto überführe, würde das auch gehen? Das Auto würde dann ja quasi auf mich gemeldet sein, obwohl ich selbst nicht mehr in Deutschland gemeldet bin.

    Hintergrund: Meine Frau sollte später nachziehen, das Auto aber während dieser Zeit weiter in Deutschland nutzen können.

  • Gut Gut
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    • 1. August 2024 um 12:13
    • #7

    Im Prinzip hat man ja 2 Jahre Zeit, das Umzugsgut in Teilen rüberzuschaffen. Da kann ich mir nicht vorstellen, daß es Probleme geben sollte. Zur Absicherung würde die Versicherung und den Zoll kontaktieren mit der Frage. Die Schweizer Behörden reagieren meist ziemlich schnell und freundlich auf Anfragen. Einmal griff auch einer zum Hörer und rief mich direkt einfach an. Hab ich in Deutschland noch nie erlebt, daß sich ein Beamter dazu herabläßt.

  • kostik
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    • 1. August 2024 um 12:20
    • #8

    Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Zulassungsbehörden in Deutschland. Ich möchte wissen, ob es Schwierigkeiten geben könnte, wenn ich als Fahrzeughalter nicht in Deutschland gemeldet bin. Könnten die Zulassungsstellen dies als problematisch sehen?

  • zhest
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    • 4. August 2024 um 14:42
    • #9

    Im Brief von Zürcher Strassenverkehrsamt zum Thema Auto ummelden, den ich vor kurzem bekommen habe, steht unter Anderem:

    Zitat

    Die Zulassungsbescheinigung und die Einzugsbestätigung der ausländischen Kontrollschilder senden wir dem Ausstellerstaat zu.

    Das deute ich als dass der Zürcher Strassenverkehrsamt die Abmeldung in Deutschland für mich macht.

    Was mir nicht klar ist: im denselben Brief steht, dass ein Prüfungsbericht des Zollamtes (Form 13.20A) für die Zulassung benötigt wird. Ich habe aber bei der Einfuhr des Autos in die Schweiz ein solches Formular vom Zoll nicht bekommen, nur die Erkläriung zur Übersidlungsgut. Wird dieses Formular vielleicht direkt vom Zoll an den Strassenverkehrsamt übermittelt?

  • Freedom2022
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    • 4. August 2024 um 15:49
    • #10

    Hallo zhest,

    wir hatten 13.20 A vom Schweizer Zoll erhalten (20 CHF pro Wagen) bei der Einfuhr.

    Dort wird die Stammnummer eingetragen, die wir für die Zulassung und KFZ Versicherung gebraucht haben.

    Wende dich am Besten an die Einfuhr Zollstelle. Diese können bestimmt weiterhelfen.

  • Gut Gut
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    • 5. August 2024 um 14:37
    • #11
    Zitat von zhest

    Was mir nicht klar ist: im denselben Brief steht, dass ein Prüfungsbericht des Zollamtes (Form 13.20A) für die Zulassung benötigt wird. Ich habe aber bei der Einfuhr des Autos in die Schweiz ein solches Formular vom Zoll nicht bekommen, nur die Erkläriung zur Übersidlungsgut. Wird dieses Formular vielleicht direkt vom Zoll an den Strassenverkehrsamt übermittelt?

    Nein, das muß man ausgehändigt bekommen, wenn das Kraftfahrzeug am Zoll zur Einfuhr gemeldet wird.

    Das Straßenverkehrsamt bekommt die Einfuhr zwar gemeldet, das gelbe Blatt muß man dann aber selber zur MFK mitbringen. Auf dem Blatt wird auch die Stammnummer aufgeklebt.

    Such noch einmal, das Formular ist hellgelb, es besteht nur aus einem A4-Blatt.


    Und ja, das Züricher Straßenverkehrsamt nimmt die Abmeldung in Deutschland vor, d.h. sie nehmen die alten Nummernschilder und Papiere an sich und senden sie nach Deutschland.

  • RaboCo
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    • 5. August 2024 um 15:54
    • #12
    Zitat von Gut Gut

    Im Prinzip hat man ja 2 Jahre Zeit, das Umzugsgut in Teilen rüberzuschaffen. Da kann ich mir nicht vorstellen, daß es Probleme geben sollte.

    Es heisst, man muss das Umzugsgut, also auch das Auto, bei, Grenzübertritt (Umzug) melden. Man muss es aber nicht dabei haben. Dafür hat man nach der Meldung max. ein Jahr Zeit. Man hat aber ein Jahr Zeit den Grenzübertritt mit Umzugsgut vorzunehmen wenn man z.B. schon in der Schweiz gemeldet ist und dort arbeitet. Somit werden es eben diese zwei Jahre.

  • zhest
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    • 17. Februar 2025 um 19:34
    • #13

    Hallo zusammen.

    Ich habe mein Auto in Zürich immatrikuliert. Der zürcher Strassenverkehrsamt hat meine deutschen KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen. So wie ich es verstanden habe, melden die Schweizer die Ummeldung den deutschen Kollegen. Es sind inzwischen zwei Wochen vergangen und mein Wagen ist in Deutschland immernoch angemeldet. Muss ich mir Sorgen machen, oder ist es normal, dass der Vorgang so lange dauert? Ohne den Sicherheitscodes auf den deutschen Kennzeichen und Zulassung Teil I kann ich das Auto in Deutschland nicht Online abmelden.

  • Hannoveraner
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    • 18. Februar 2025 um 00:10
    • #14

    Was willst du da abmelden? Das hast du ja bereits in der Schweiz gemacht. Sonst wäre es nicht immatrikuliert worden. Die Sache ist beendet und muss dich nicht sorgen.

  • Heinz
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    • 18. Februar 2025 um 00:35
    • #15
    Zitat von zhest

    Es sind inzwischen zwei Wochen vergangen und mein Wagen ist in Deutschland immernoch angemeldet.

    Woher weißt du das?

    Zitat

    Muss ich mir Sorgen machen, oder ist es normal, dass der Vorgang so lange dauert?

    Bei mir hat es ca. drei Wochen gedauert, bis ich eine Bestätigung aus Deutschland und die anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten KFZ-Steuer erhalten habe. Es sollte also kein Grund zur Panik bestehen.

    Zitat

    Was willst du da abmelden? Das hast du ja bereits in der Schweiz gemacht. Sonst wäre es nicht immatrikuliert worden.

    Das eine hat nicht direkt mit dem anderen etwas zu tun. Als ich mein Auto in der Schweiz immatrikuliert habe, wurde ich gefragt, ob die Schilder eingezogen werden sollen, oder ob ich die Abmeldung in Deutschland selbst erledigen möchte.

    Zitat

    Die Sache ist beendet und muss dich nicht sorgen.

    Wenn hier irgendjemand geschlampt hat und der Vorgang nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde, müsste er sich schon sorgen, da er ja dann bis zur Klärung erstmal weiter die deutsche KFZ-Steuern und die deutsche Versicherung bezahlen würde.

  • zhest
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    • 18. Februar 2025 um 11:27
    • #16
    Zitat von Hannoveraner

    Was willst du da abmelden? Das hast du ja bereits in der Schweiz gemacht. Sonst wäre es nicht immatrikuliert worden. Die Sache ist beendet und muss dich nicht sorgen.

    Ich möchte

    • die Haftpflichtversicherung in Deutschland zum Zeitpunkt der Immatrikulation kündigen und die Premie anteilig zurückbekommen
    • KFZ-Steuer in Deutschland nicht weiter zahlen, sondern anteilig zurückbekommen

    Zitat von Heinz

    Woher weißt du das?

    Ungefähr zeitgleich mit der Immatrikulation hat sich meine deutsche Versicherung gemeldet, dass sie mir zum 31.12.2025 kündigen. Darauf habe ich geschrieben, dass ich den Wagen in der Schweiz gerade angemeldet habe. Die Versicherung will von mir Unterlagen zum Vorgang, eine Nachricht von der deutschen Zulassungsbehörde, dass mein Auto abgemeldet wurde, habe sie nicht erhalten (Stand gestern). Unterlagen habe ich nachgereicht, die deutsche Versicherung wird gekündigt. Demnächst meldet sich evtl. die Zulassungsbehörde mit der Frage, warum ich in Deutschland ohne Haftpflicht unterwegs bin.

    Gestern habe ich vom Strassenverkehrsamt Zürich eine Bestätigung bekommen, dass sie meine deutschen Kennzeichen und Zulassung Teil I eingezogen haben. Beim Immatrikulieren wurde mir gesagt, dass ich diese per Post innerhalb einigen Tage bekomme, aber das passeirte erst nach meiner EMail-Nachfrage.

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (21. Februar 2025 um 12:28) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von zhest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hannoveraner
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    • 18. Februar 2025 um 14:40
    • #17

    Bei mir lief das halt unkomplizierter. Deshalb mein Erfahrungsbericht. Ein Kennzeichen hab ich zur Erinnerung sogar behalten dürfen.
    Die Bescheinigung habe ich sofort von der MfK bekommen. Damit war dann alles für mich erledigt.

  • Gut Gut
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    • 19. Februar 2025 um 04:37
    • #18

    Selbst wenn die Abmeldung in Deutschland nicht reibungslos durchgelaufen ist und etwas länger dauern sollte, kannst Du doch jederzeit belegen, daß die Karre in der Schweiz umgemeldet wurde. Ab da erlischt Deine Steuer- und Versicherungspflicht in Deutschland. Du mußt da auch nichts kündigen, die Versicherungssache erlischt einfach, wenn Du das Auto im Ausland anmeldest. Also mach Dir doch nicht so einen Streß und laufe an allen Stellen Sturm.

  • zhest
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    • 19. Februar 2025 um 12:55
    • #19
    Zitat von Gut Gut

    Selbst wenn die Abmeldung in Deutschland nicht reibungslos durchgelaufen ist und etwas länger dauern sollte, kannst Du doch jederzeit belegen, daß die Karre in der Schweiz umgemeldet wurde.

    Wenn ich nach Deutschland fahre und in einer Zulassungsstelle persönlich erscheine, dann kann ich den Wagen abmelden. Dafür müsste ich aber einen Tag Urlaub nehmen, was ich vermeiden möchte. Darum geht es mir. Online funktioniert es nur mit Kennzeichen und dem Zulassungsteil I, genauer gesagt mit den Sicherheitscodes, die dort zu finden sind. Und dem Tread-Starter Kostik ist das passiert, was ich oben erwähnt habe - er hat die deutsche Versicherung nach der Immatrikulation gekündigt und die Zulassungsbehörde hat ihm einen bösen Brief geschickt, warum sein Auto in Deutschland zugelassen ist aber keine Haftpflicht mehr hat.

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