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Erfahrungen gesucht bei Jahreseinkommen über 120 000 CHF

  • Swissiana87
  • 2. August 2024 um 05:42
  • Swissiana87
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    Swissiana87
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    • 2. August 2024 um 05:42
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal horchen, ob irgendwer Erfahrungswerte hat bzgl einem Jahreseinkommen über 120 000 CHF. Lohnt sich das Umsiedeln in die Schweiz als Familie dann überhaupt bei einem Jahreseinkommen von zB 160 000 bis 180 000 CHF plus perspektivisch noch ein Zweiteinkommen von ca. 60 000 CHF.

    Wir überlegen nämlich, was hier mehr Sinn macht. Grenzgänger-Dasein für meinen Mann und ich weiterhin jobtechnisch in D verortet und somit die Möglichkeit der Familienversicherung etc. oder Umsiedeln.

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kann was dazu sagen bei Einkommen >120 000 CHF

    Zusatzinfo: Nur der Jüngste bräuchte noch ca ein Jahr Kinderbetreuung (kostenpflichtig). Dann wäre dieser große Kostenpunkt vom Tisch.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 2. August 2024 um 06:24
    • #2

    Was genau verstehst du denn unter "lohnt"? Ausschließlich finanzielle Aspekte?

    Bezüglich der finanziellen Aspekte gibt es auch relativ große Unterschiede innerhalb der Schweiz was Löhne, Wohnen und Steuern betrifft. Welche Gegend kommt denn in Frage?

  • Swissiana87
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    Swissiana87
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    • 2. August 2024 um 07:25
    • #3

    Nein, nicht ausschließlich finanzielle Aspekte. Aber bei einer großen Familie ist es nun mal ein ausschlaggebender Punkt, dass man gut leben kann und vielleicht auch noch etwas zum Sparen übrig ist. Und es fängt ja bereits da an, wo es bezahlbaren Wohnraum (größeren Wohnraum) gibt.

    Generell geht es erstmal darum, ob es Sinn macht. Ich lese häufig nur von Einkommen unterhalb der 120 000 CHF Grenze und deren Erfahrungswerten. Das bspw Kinder auch unterschiedlich berücksichtigt werden bei der Besteuerung, habe ich durchaus gehört, wüsste aber nicht, wo wir ansetzen könnten.

    Also wir würden schon gerne in die Schweiz ziehen, aber eben nicht um jeden Preis. Und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. Wären wir nur zu zweit, wäre die Entscheidung klarer.

    Bern wäre toll, aber teuer. Ansonsten Deutschschweiz mit Nähe zu Wandergebieten und Natur - bestenfalls natürlich ausreichender Infrastruktur für Familien.

  • lieberjott
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    • 2. August 2024 um 11:24
    • #4

    Wie Heinz schon gesagt hat, gibt's in der Schweiz grössere regionale Unterschiede, welche Einfluss auf die Frage "lohnt sich" haben.

    Zu guter letzt bleibt aber in meinen Augen die Tatsache, dass es immer eine individuelle Rechnung ist, die man selber durchführen muss.

    Also eine Auf- und Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben, wobei man für die Schweiz natürlich vielleicht mit unterschiedlichen Szenarien rechnen muss.

    Ich gehöre mit meinem Einkommen (als Grenzgänger) auch schon zu den "oberen zehn Prozent" in Deutschland und mit jeder Gehaltserhöhung bzw. Stärkung des Frankens, rückt der Durchschnittssteuersatz näher an den Grenzsteuersatz.

    Aber ich konnte/könnte mir trotz dieses Einkommens kein Wohneigentum in der Grösse und Lage in der Schweiz leisten, wie ich es in Deutschland konnte. Selbst eine vergleichbare Mietwohnung wäre um ein vielfaches (!) teurer.
    Für mich ist es ein wesentliches Ziel, zum Renteneintritt eine abbezahlte Immobilie zu besitzen. Entweder zum selber drin mietfrei wohnen oder um sie dann ggf. zu verkaufen, daher ist's für mich unter'm Strich weiterhin besser, Grenzgänger zu sein.

    Das ganze könnte aber wiederum ganz anders aussehen, wenn ich bezüglich des Wohnorts flexibler wäre, sprich deutlich ländlicher und weiter von meinem Arbeitsort entfernt. Aber für mein persönliches Lebensglück finde ich es nicht als zielführend, irgendwo mittem im Aargau (sorry!!) zu wohnen, nur um möglichst geringere Steuern und KK-Prämien zu haben.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 2. August 2024 um 15:09
    • #5
    Zitat von Swissiana87

    Aber bei einer großen Familie

    Die Größe deiner Familie hast du uns bis jetzt nicht genannt (nur, dass es einen "Jüngsten" gibt).

    Zitat

    dass man gut leben kann

    Was man darunter versteht, ist individuell sehr unterschiedlich. Den einen ist ein großes Auto wichtig, den anderen ein großer Garten.

    Zitat

    Ich lese häufig nur von Einkommen unterhalb der 120 000 CHF Grenze und deren Erfahrungswerten

    Je höher das Einkommen, desto besser kann man davon leben. Was ist denn an den 120 000 CHF so magisch (abgesehen von der vorübergehenden Quellenbesteuerung für Personen, die keine sonstigen Einkünfte und kein größeres Vermögen haben)?

  • Freedom2022
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    Freedom2022
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    • 2. August 2024 um 19:06
    • #6

    Hallo Swissiana87,

    wir haben es für uns damals durchgerechnet.

    In D hätte wir pro Kopf 30.000 CHF/EUR mehr Abzüge bei Klasse 4/4 (Lohnsteuer, freiwillig gesetzlicher KK Beitrag und sonstige Sozialabgaben) als in der Schweiz. Jeweils über 120.000 CHF Jahreseinkommen, allerdings ohne Kinder.

    Bei einer gehobeneren Wohnung mit 5-6 Zimmer (je nachdem wie viele Kinder ihr habt), würde ich von rund 1000-1500 CHF monatlicher Mehrkosten (18.000 jährlich) für Miete ausgehen. Sofern nicht direkt in einer beliebten City angemietet wird. Wir wohnen im Aargau und zahlen jetzt 12.000 p.a. mehr für eine 5,5 Zimmerwohnung als vorher in D in einem Ort mit ähnlicher Infrastruktur.

    Falls du jetzt die Betreuungskosten und Krankenkassenkosten pro Kind in der Schweiz ermitteln kannst, hast du eine erste Idee, ob der Umzug finanziell Sinn macht (sofern ihr weiterhin in D einkaufen würdet).

    Pro Person hätten wir bei Kauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs rund 50% höhere Kosten in der Schweiz als bei Kauf in Deutschland.

  • Freedom2022
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    Freedom2022
    Gast
    • 2. August 2024 um 19:21
    • #7

    Nachtrag:

    Der Ausschlag für den Wegzug aus D war bei uns damals die Betrachtung der Entwicklung der staatlich finanzierten, unterstützten oder kontrollierten/ geregelten Bereiche (Infrastruktur, Bildung, medizinische Versorgung, Sicherheit, um ein paar Bereiche zu nennen). Ergo was bekomme ich für meine Steuer und sonstigen Abzüge als "Gegenwert" und welche Rechtssicherheiten habe ich in der Zukunft noch bei z.B. längerfristigen Investitionen.

    Das unsere Abzüge (Zahlungen) jedes Jahr immer stärker stiegen, sich jedoch diese Bereiche alle stark rückläufig in den letzten 10 Jahren entwickelten, gab den Ausschlag.

    2 Mal editiert, zuletzt von Freedom2022 (2. August 2024 um 21:45)

  • Swissiana87
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    Swissiana87
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    • 3. August 2024 um 05:20
    • #8

    Ach toll, ich danke für deinen Beitrag. Ich finde es sehr hilfreich ein paar konkrete Zahlen zu hören. Ist schon Wahnsinn, was das ausmacht. Uns geht es in D finanziell nicht schlecht, aber mit Blick in die Zukunft machen wir uns schon Sorgen - aus verschiedenen Gründen.

    Und ich verstehe euren Beweggrund total. Bei uns kommt schon auch noch eine Wohlfühlkomponente hinzu. Wir wandern unglaublich gerne und lieben die Berge.

    Um auch nochmal auf Heinz einzugehen. Ich hatte halt gehört, dass man ab der magischen Grenze zur Steuererklärug verpflichtet wird und sich bei Einkommen darüber eben deutlich höhere Steuern ergeben und bspw Kinder nicht mehr so sehr berücksichtigt werden. Vielleicht bin ich aber auch einfach noch nicht gut genug informiert diesbezüglich. Häufig liest man eher von Alleinstehenden oder Paaren, die in die Schweiz auswandern. Weniger von Familien.

    Wir werden uns diesbezüglich aber noch eingehender Informieren. Bei Kindern kommen eben schnell auch nochmal Kieferorthopädische Kosten hinzu, die man dann ja eben selbst trägt. Es will also alles gut überlegt sein. :yellow_heart:

  • lieberjott
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    • 3. August 2024 um 11:58
    • #9
    Zitat von Freedom2022

    Abzüge bei Klasse 4/4 (Lohnsteuer, freiwillig gesetzlicher KK Beitrag und sonstige Sozialabgaben)

    Zwei Anmerkungen dazu: Die (Lohn)steuerklasse spielt bei Grenzgängern keine Rolle.

    Und warum freiwillig in der GKV gewesen? Trotz Kindern dürfte sich das vermutlich nicht gelohnt haben, weil man unnötig viel gezahlt hat.

    Zitat

    und welche Rechtssicherheiten habe ich in der Zukunft noch bei z.B. längerfristigen Investitionen.

    Naja, ohne mindestens Ausländerausweis Kategorie C oder besser gleich der CH-Staatsbürgerschaft, hast du in der Schweiz auch nur eingeschränkte Rechtssicherheit und kannst z.B. deine Aufenhaltsbewilligung verlieren oder nicht verlängert bekommen. Zudem hat man erstmal für viele Jahre überhaupt kein aktives Wahlrecht und muss sich darauf verlassen, dass andere im eigenen Sinne abstimmen, was ja kein Selbstläufer ist.

    Vieles was so noch so an weichen Faktoren genannt wird, ist in meinen Augen zum Teil ein Mangel an Information wie es da tatsächlich in der Schweiz aussieht und läuft. Oder: Das Gras in Nachbars Garten ist immer grüner.

    Zitat von Swissiana87

    Um auch nochmal auf Heinz einzugehen. Ich hatte halt gehört, dass man ab der magischen Grenze zur Steuererklärug verpflichtet wird und sich bei Einkommen darüber eben deutlich höhere Steuern ergeben und bspw Kinder nicht mehr so sehr berücksichtigt werden. Vielleicht bin ich aber auch einfach noch nicht gut genug informiert diesbezüglich.

    Es ist so, dass man halt ab diesem Einkommen normal veranlagt wird, statt erstmal nur die Quellensteuern zu zahlen.
    Das kann teurer im Vergleich zur Quellenbesteuerung sein, muss aber nicht.

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 12:41
    • #10

    Zur Steuer in CH: bei uns stimmt der zu zahlende Steuerbetrag nach Steuererklärung (bis auf 40 CHF) mit der vom AG bereits abgezogenen Quellsteuer überein, aufgrund der geltend gemachten Kosten. Wie gesagt, jedoch ohne Kinder.

    Vielleicht kann jemand mit Kindern hier einen konstruktiven Beitrag posten bzgl. der Kosten/ Steuervorteile.

    Bei der Klasse 4/4 sind wir davon ausgegangen, was wir für Steuerabzüge hätten, wenn wir das Gehalt in D beziehen würden. (Zur Erklärung, wie hatten die Option, die Anstellung auch über eine deutsche Firmen Niederlassung laufen lassen zu können bei gleichem Gehalt in EUR)

    3 Mal editiert, zuletzt von Freedom2022 (3. August 2024 um 13:49)

  • lieberjott
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    • 3. August 2024 um 12:45
    • #11
    Zitat von Freedom2022

    Bei der Klasse 4/4 sind wir davon ausgegangen, was wir für Steuerabzüge hätten, wenn wir das Gehalt in D beziehen würden.

    Grenzgänger unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug, daher sind die Steuerklassen irrelevant.

    Und generell sagt die Lohnsteuerklasse ja auch nichts darüber aus, wie und wie hoch man letztendlich besteuert wird. Sie sagen nur aus, wie die die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (genau das ist Lohnsteuer; in der Schweiz nennt sich das Quellensteuer) berechnet werden soll.

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 13:25
    • #12

    Wenn man bereits Grenzgänger ist, hat man ja die Werte, die man dann vergleichen kann.

    Natürlich sagt der Lohnsteuerbetrag nicht aus, ob ich nach der Einkommensteuererklärung nichts zurück bekomme, einen kleinen Teil oder mehr oder sogar nachzahlen muss (dass kann man nur anhand seiner anzusetzen Beträge selbst beurteilen). Sofern ich aber keinen Antrag zur Lohnsteuerermäßigung gestellt habe, sind die monatlichen Steuern die Abgaben, die erst einmal mein Nettoeinkommen reduzieren. Und somit mein monatliches Budget.

    Einmal editiert, zuletzt von Freedom2022 (3. August 2024 um 14:09)

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 13:48
    • #13

    Zur Einkommenssteuer Grenzgänger:

    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…20einzubehalten.

    Wie werden Schweiz-Grenzgänger besteuert?
    Steuern für Grenzgänger: Doppelbesteuerungsabkommen✓ 60- Tage-Regelung ✓ Anträge & Formalien ✓ Verständlich erklärt ✓
    www.suedkurier.de

    (Von 2020 mit Steuerlast 42%. Zu den aktuellen Beträgen können die Grenzgänger im Forum vielleicht genaueres sagen).

    Einmal editiert, zuletzt von Freedom2022 (3. August 2024 um 14:04)

  • lieberjott
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    2011
    • 3. August 2024 um 14:46
    • #14
    Zitat von Freedom2022

    Natürlich sagt der Lohnsteuerbetrag nicht aus, ob ich nach der Einkommensteuererklärung nichts zurück bekomme, einen kleinen Teil oder mehr oder sogar nachzahlen muss (dass kann man nur anhand seiner anzusetzen Beträge selbst beurteilen). Sofern ich aber keinen Antrag zur Lohnsteuerermäßigung gestellt habe, sind die monatlichen Steuern die Abgaben, die erst einmal mein Nettoeinkommen reduzieren. Und somit mein monatliches Budget.

    Ich verstehe nicht, warum du laufend von der Lohnsteuer redest. Als Grenzgänger zahlt man keine Lohnsteuer und es gibt demzufolge auch keinen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 15:20
    • #15

    Ich habe mich auf deinen Eintrag bezogen:

    "Und generell sagt die Lohnsteuerklasse ja auch nichts darüber aus, wie und wie hoch man letztendlich besteuert wird. Sie sagen nur aus, wie die die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (genau das ist Lohnsteuer; in der Schweiz nennt sich das Quellensteuer) berechnet werden soll."

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 15:27
    • #16

    Auch das habe ich oben klargestellt, dass ich bei meiner Antwort mit den Abzügen nicht auf Grenzgänger abgestellt habe. Und deswegen Lohnsteuer.

    Für Grenzgänger habe ich die 2 Links gepostet, aus denen die Abzüge berechnet werden können.

    Von daher verstehe ich nicht, warum du mich permanent auf " Grenzgänger zahlen keine Lohnsteuer" ansprichst, wenn ich klargestellt hatte, dass unsere Berechnung von einer anderen Konstellation ausging.

  • lieberjott
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    • 3. August 2024 um 15:29
    • #17
    Zitat von Freedom2022

    Ich habe mich auf deinen Eintrag bezogen:

    "Und generell sagt die Lohnsteuerklasse ja auch nichts darüber aus, wie und wie hoch man letztendlich besteuert wird. Sie sagen nur aus, wie die die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (genau das ist Lohnsteuer; in der Schweiz nennt sich das Quellensteuer) berechnet werden soll."

    Ja, aber was willst du denn zu meinem Eintrag konkret sagen? Oder gehst es darum, dass ihr aktuell gar keine Grenzgänger seid?

    Wobei das aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Steuerklasse keinerlei Ausssagekraft über die Höhe der Steuerbelastung hat.

  • Freedom2022
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    • 3. August 2024 um 15:52
    • #18

    Kannst du denn zu der Fragestellung von Swissiana87 eine konkrete Angabe machen?

    Oder geht es hier darum, jeden meiner Einträge zu hinterfragen oder zu kommentieren?

    Ich habe sehr klar nach deinem Grenzgänger Hinweis angegeben, dass wir ein vergleichbares Gehalt in D hätten beziehen können und wie hoch die Abgaben in diesem Fall gewesen wären.

    Und bezüglich Grenzgänger habe ich die Links gepostet...

    Von meiner Seite habe ich alle Infos angeben, die mir zur Verfügung stehen.

    Sofern kein Grenzgänger hier eine Beispielrechnung mit Kindern postet, kann die Fragestellerin leider nur selbst ungefähr berechnen welche Abzüge sie hätte als Grenzgänger (vs. gleiches Gehalt in D oder CH ohne Grenzgang).

  • lieberjott
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    2011
    • 3. August 2024 um 16:37
    • #19
    Zitat

    Kannst du denn zu der Fragestellung von Swissiana87 eine konkrete Angabe machen?

    Habe ich weiter oben gemacht. Und auch erläutert, warum es in meinen Augen immer eine Einzelfallbetrachtung ist und irgendwelche Vergleichswerte von unterschiedlichen Personen oder Familien nur eine begrenzte Aussagekraft haben.

    Zitat

    Oder geht es hier darum, jeden meiner Einträge zu hinterfragen oder zu kommentieren?

    Nein. Aber wer eine Entscheidung trifft, der sollte dies gut informiert tun und wissen, wovon er oder sie redet. Du solltest du dich nicht angegriffen fühlen, aber nach meiner Erfahrung verstehen viele das deutsche Steuersystem nicht und ziehen daher falsche Schlussfolgerungen.

    Zitat

    Und bezüglich Grenzgänger habe ich die Links gepostet...

    Ja, aber den konkreten Zweck habe ich nicht verstanden - war ich der Adressat oder eher das Forum oder Fragesteller allgemein?

    Zitat

    Sofern kein Grenzgänger hier eine Beispielrechnung mit Kindern postet, kann die Fragestellerin leider nur selbst ungefähr berechnen welche Abzüge sie hätte als Grenzgänger (vs. gleiches Gehalt in D oder CH ohne Grenzgang).

    Wie schon gesagt, halte ich Beispielrechnungen für wenig zielführend, da der Lebensstil immer individuell ist und sich nach einem Umzug auch noch gerne ändert, vor allem wenn es noch gar keinen Job in CH gibt und die Details unklar sind.

    So viele Dinge haben Einfluss auf Abzüge und Besteuerung...

  • Freedom2022
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    • 4. August 2024 um 13:31
    • #20

    Hallo Swissiana87,

    ich habe dir eine PN geschickt. Ich habe nochmal meine Angebotsunterlagen vom Schweizer AG durchgeschaut. Dort war auch die Grenzgänger Variante angegeben mit der Einkommenssteuer. Dies hätte für uns im Vergleich zur jetzigen Situation (wohnen und arbeiten in CH) pro Kopf 39.000 EUR/CHF höhere Abzüge pro Jahr bedeutet.

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