Hallo,
Ich habe von Jan - März für 2,5 Monate in der Schweiz gearbeitet. Meine Idee war, in dieser Zeit als unechter Grenzgänger angemeldet zu sein, doch habe ich keine Ansässigkeitsbescheinigung gehabt. Von meinem Chef wurde ich offiziell angemeldet, ich selbst habe mich aber nie selbst beim Finanzamt oder ähnlichem gemeldet. Eine Bewilligung habe ich aufgrund des kurzen Zeitraums nicht gebraucht. Mein offizieller Wohnsitz war in München. Wohl ganz schön blauäugig.
Von meinem Lohn wurden die 4,5% Quellsteuer abgezogen, zusammen mit allen weiteren Abgaben. Die vierteljährliche Vorsteuer habe ich auch nicht gemacht.
Das ganze ist mir jetzt aufgefallen, da ich nächsten Winter nochmal in die Schweiz gehen möchte.
Jetzt bin ich mir unsicher, wie ich vorgehen soll und wie mein Status letztes Jahr war.
- In Deutschland oder der Schweiz Steuerpflichtig?
- Grenzgänger oder nicht?
- Soll ich mich einfach beim Finanzamt melden oder die Steuern mit der jahreseinkommenssteuer zahlen?
Gerne würde ich es nächstes Jahr besser machen und bin über Tipps dankbar, auch was sich finanziell eher lohnen würde, bzw für einen Zeitraum von 3 - 3,5 Monaten die sinnvollste Form ist.
Lieben Dank
Maxi
Fehler bei der korrekten Meldung (und Steuer?) gemacht
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Ich bin der Meinung, dass auch der Arbeitgeber blauäugig war und Fehler gemacht hat: Ohne Ansässigkeitsbescheinigung hätte er meines Erachtens den Quellensteuerabzug nicht auf 4,5% begrenzen dürfen.
Selber bin ich kein Steuerberater und es fehlen vermutlich auch ein paar Details zur Beurteilung, aber ich nehme mal stark an, dass du für deinen damaligen Job (und auch für den zukünftigen in solchen Konstellationen) wohl steuerpflichtig wärst oder zumindest dem Progressionsvorbehalt unterliegst.
Du solltest die Einkünfte daher auf jeden Fall bei der Steuererklärung angeben.
Es vorher zu melden kann dafür sorgen, dass du sofort eine Vorauszahlung leisten musst.
Eine rechtssichere Antwort gibt's wohl nur vom Steuerberater.