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Besteuerung Ehepaar wenn einer selbstständig ist

  • Vietzo
  • 31. August 2024 um 17:12
  • Vietzo
    3
    Vietzo
    Beiträge
    3
    • 31. August 2024 um 17:12
    • #1

    Hallo zusammen,

    Wie würden meine Frau und ich besteuert werden, wenn sie in der Schweiz selbstständig ist mit einem Einzelunternehmen und ich einer normalen Tätigkeit nachgehe?
    Wäre über Erfahrungen dankbar.
    Lg

  • Maik
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    Maik
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    • 5. September 2024 um 13:11
    • #2

    Eine 100% Antwort wird dir wahrscheinlich nur ein Steuerberater geben können. Von uns im Forum wirst du nur Meinungen und Erfahrungswerte. Ist dir wahrscheinlich bewusst. Aber der Hinweis ist dennoch immer wichtig.

    Könntest du bitte noch ein paar Infos dazu geben wo ihr angemeldet seid. Deutschland, Schweiz oder beides und aus welchen Ländern deine Einkünfte kommen und ob deine Frau auch Einkünfte in Deutschland hat.

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  • Vietzo
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    Vietzo
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    • 8. September 2024 um 10:52
    • #3

    Hi Maik,

    also Wohnsitz anmelden würden wir in der Schweiz. Meine Einkünfte beziehe ich aus einer Arbeitsstelle in der Schweiz.
    Jetzt wird es aber etwas komplizierter.
    Meine Frau ist selbstständig als kleinstunternehmer und hätte noch einen Job auf 50% in Deutschland.
    Unser Gedanke war das die 50% Einkünfte aus Deutschland etwas unsinnig sind, da sie uns wahrscheinlich nur steuerliche Nachteile bringen.
    Somit dachten wir das sie sich in der Schweiz voll auf ihre Selbstständigkeit konzentrieren soll.
    Deshalb wäre die Frage auch ob die Einkünfte aus dem Kleinunternehmen (Max 100000 sfr. ) auf meinen Bruttolohn des Ehemannes versteuert werden oder als Selbstständige Einkünfte gesondert versteuert.

    Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen und freue mich sehr auf eine Antwort.
    Lg

  • Maik
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    • 12. September 2024 um 13:08
    • #4

    Das macht es in der Tat kompliziert und sollte besser ein Steuerberater genauer anschauen. Besser wäre es in Deutschland keine Einkünfte zu beziehen.

    Ich würde davon ausgehen, dass die Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuert werden und für die Berechnung des Steuersatzes die Gesamteinkünfte herangezogen werden. Eventuell kommt aber auch noch die Wegzugsbesteuerung hinzu. Schwierig zu sagen, ohne alle Details zu kennen. Aber wie gesagt, ich bin kein Steuerberater und ist nur meine Meinung/Erfahrung als Laie. Sollte dir aber ein paar Hinweise und Stichpunkte geben.

    Schöne Grüsse
    Maik

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