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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Anforderungen für legitimen Umzug in temporäre Wohnung

  • Quatschtütenwürger
  • 9. September 2024 um 08:48
  • Quatschtütenwürger
    2
    Quatschtütenwürger
    Beiträge
    1
    • 9. September 2024 um 08:48
    • #1

    Hallo Freunde,

    ich habe letzte Woche den Arbeitsvertrag bekommen und darf am 01.10 in der Schweiz meinen neuen Job starten - habe also nur etwa 3 Wochen und etwas bammel. Da Ich etwas nördlicher wohne und Frau und Kinder habe, werde Ich zuerst alleine in eine temporäre Wohnung umziehen und eine familientaugliche Wohnung suchen, bevor der Rest nachzieht.

    Meine Frage: Welche Anforderungen muss diese Wohnung erfüllen, damit Ich mich vor Ort melden kann? Reicht ein befristeter Untermietvertrag? Wäre theoretisch auch AirBnB möglich? Oder ein Hotel/Gästezimmer?

    Mir wäre unheimlich wichtig das Thema Meldeadresse, Handynummer, Bankkonto, Versicherungen schnellstmöglich von der temporären Wohnung aus erledigt zu bekommen und wäre für jeden Tipp dankbar, wie dieser erste Schritt gelingen kann.

    Liebe Grüße!

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 9. September 2024 um 14:05
    • #2

    Hallo Quatschtütenwürger,

    herzlichen Glückwunsch zum Arbeitsvertrag.

    Bei Handyvertrag, Bankkonto, Versicherung wurde bei uns 2022 die Aufenthaltsbewilligung abgefragt. Zumindest musste diese bei Abschluss beantragt worden sein. (Im Kanton Aargau wird keine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung mehr ausgestellt, die für diese Vertragsabschlüsse früher genutzt wurde).

    Die Aufenthaltsbewilligung wird vom Migrationsamt bearbeitet. Laut Auskunft des Migrationsamt Aargau (2022) akzeptieren diese kein AirBnB oder Hotelzimmer als Aufenthaltsadresse.

    Daher empfehle ich, das Migrationsamt des Kantons (zukünftiger Wohnort) direkt per Email zu kontaktieren, mit Anfrage, was diese akzeptieren. Wir hatten die Antwort am nächsten Tag. So ist man vor Abschluss eines Mietvertrages auf der sicheren Seite. Was wir damals nachvollziehen konnten, ist das Handling teilweise kantonal unterschiedlich bzw. war die Nichtakzeptanz von AirBnB für den Kanton Aargau relativ neu.

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 9. September 2024 um 14:10
    • #3

    Hier noch eine wichtige Info von Kerstin zur Krankenversicherung (letzter Eintrag):

    Beitrag

    RE: Ausländerausweis und Mietvertrag

    Hallo Mingo

    Wichtig ist noch, das du ab dem Tag wo du dich in der Schweiz anmeldest, krankenversicherungspflichtig bist. Daher mein Tipp, besorge dir direkt eine Bescheinigung, das du noch bis zum 30.06. in Deutschland versichert bist. Dann bist du safe, auch wenn du dich schon vorher bei der Gemeinde anmeldest. Hier benötigst du dann ebenfalls die Wohnsitzbestätigung für den Abschluss bei einer Krankenkasse.

    Wünsche dir einen tollen Umzug.

    LG Kerstin
    Kerstin
    15. März 2023 um 22:28
  • Heinz
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    Heinz
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    Beiträge
    240
    • 9. September 2024 um 19:27
    • #4
    Zitat von Freedom2022

    Bei Handyvertrag

    Wenn es vor allem darum geht, eine Schweizer Handynummer zu haben, reicht für den Anfang auch eine Prepaid-Karte. Dafür braucht man keine Aufenthaltsbewilligung.

    Zitat

    Bankkonto

    Bei Yuh kann man auch von Deutschland aus ein Schweizer Konto eröffnen. Das dürfte für den Anfang auch reichen; man kann dann ggf. später in Ruhe immer noch ein "richtiges" Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

  • RaboCo
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    • 12. September 2024 um 12:11
    • #5
    Zitat von Freedom2022

    Daher empfehle ich, das Migrationsamt des Kantons (zukünftiger Wohnort) direkt per Email zu kontaktieren, mit Anfrage, was diese akzeptieren. Wir hatten die Antwort am nächsten Tag. So ist man vor Abschluss eines Mietvertrages auf der sicheren Seite. Was wir damals nachvollziehen konnten, ist das Handling teilweise kantonal unterschiedlich bzw. war die Nichtakzeptanz von AirBnB für den Kanton Aargau relativ neu.

    Ja, genau denn es ist in den verschiedenen Kantonen durchaus anders. Im Wallis z.B. wo es einen Haufen Saisonarbeiter im Tourismus gibt und sehr, sehr viele Akademiker die nur für ein/ zwei Jahre in der Schweiz bleiben (Chemie Wissenschaftler usw.) wurden AirBnB akzeptiert.

    Es kommt auch immer auf die Begründung an. Bei mir z.B. bin ich einfach persönlich hin gegangen und sie haben akzeptiert dass ich ein halbes Jahr im Wohnmobil auf dem Campingplatz gemeldet war. Und ich war erstaunt dass ich nicht der Einzige war. Neben mir hat ein Dr. der Chemie in einem Wohnwagen gewohnt der bei der Lonza in der Geschäftsleitung gearbeitet hat.

    In manchen Kantonen gibt es extra für solche Fälle Unterkünfte die akzeptiert werden. Einfach fragen.

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