Bei mir ist leider eine alte Erbschaftsangelegenheit wieder aktuell geworden und ich muss vermutlich nochmal beim einem Notar in Deutschland eine Unterschrift leisten.
Ich kenne das aus Deutschland noch so, dass wenn einem der eigentlich zuständige Notar zu weit entfernt ist, man sich einen Notar nach Wahl sucht, dort dann die Unterschrift leistet und die beiden Notare regeln dass dann unter sich, natürlich gegen eine zusätzliche Gebühr.
Geht das auch länderübergreifend? Also ich suche mir hier einen Notar und muss dafür nicht in die alte Heimat nach D reisen? Gibt es dafür eine Gebührenordnung?
Vielleicht hat jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?