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Notarielle Beglaubigungen

  • fillg1
  • 29. Oktober 2024 um 21:07
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    • 29. Oktober 2024 um 21:07
    • #1

    Bei mir ist leider eine alte Erbschaftsangelegenheit wieder aktuell geworden und ich muss vermutlich nochmal beim einem Notar in Deutschland eine Unterschrift leisten.

    Ich kenne das aus Deutschland noch so, dass wenn einem der eigentlich zuständige Notar zu weit entfernt ist, man sich einen Notar nach Wahl sucht, dort dann die Unterschrift leistet und die beiden Notare regeln dass dann unter sich, natürlich gegen eine zusätzliche Gebühr.

    Geht das auch länderübergreifend? Also ich suche mir hier einen Notar und muss dafür nicht in die alte Heimat nach D reisen? Gibt es dafür eine Gebührenordnung?


    Vielleicht hat jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

  • MotU
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    • 30. Oktober 2024 um 08:53
    • #2

    Genau gleiche Erfahrungen habe ich nicht, aber zum Ausschlagen eines Erbes musste ich unsere Unterschriften notariell beglaubigen lassen und ZUSÄTZLICH musste der Schweizer Notar (und es war der städtische Notar, nicht ein "privater") von der Kantonalen Staatskanzlei apostilliert werden.

    Alternativ können auch die Botschaften in Bern und Honorarkonsulate in Basel, Genf und Lugano die Unterschriften beglaubigen. (Quelle: https://bern.diplo.de/ch-de/service/…09278#content_1)

    Vielleicht gilt das ja auch in Deinem Fall?!

  • fillg1
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    • 30. Oktober 2024 um 20:56
    • #3

    Es gibt gibt zwar auch in Zürich ein Generalkonsulat, aber die bieten keine Beglaubigungen an.
    Ich muss eh noch abwarten was da genau Sache ist, falls sich das noch hinzieht kann ich das eventuell auch mit einem Verwandtenbesuch kombinieren, ich Gebühren bei den Konsulaten and der Botschaft sind ganz schön happig :face_with_medical_mask:

  • Freedom2022
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    Freedom2022
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    • 30. Oktober 2024 um 21:28
    • #4

    Hi Fillg1,

    ich kenne es nur in anderer Landeskonstellation, bei der ich 2 not. Beglaubigungen für Erbschaft in Australien benötigte. Beide Beglaubigungen hatte ich vom Notar bei JAG (US) beglaubigen lassen. Eine Beglaubigung wurde von der anfordernden australischen Stelle akzeptiert. Die 2., für eine australische Behörde, wiederum nicht. Diese bestanden auf Beglaubigung durch offizielle australische Stelle, in dem Fall also Botschaft. Blöd, weil zum einen kostenpflichtig (bei JAG war es kostenfrei) und die Botschaft natürlich auch mehrere 100 km entfernt.

    Von daher meine Empfehlung, bei der Stelle nachzufragen, die die Beglaubigung fordert, ob sie diese von einem Schweizer Notar akzeptieren würde oder deutsches Konsulat/ Botschaft ran muss...

  • Heinz
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    Heinz
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    • 31. Oktober 2024 um 02:16
    • #5

    Du hast in deinem Profil als Wohnort Forch angegeben. Wäre es da nicht am einfachsten, nach z.B. Singen oder Konstanz zu fahren und es dort bei einem Notar zu erledigen?

  • Markus Schulz
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    • 31. Oktober 2024 um 11:59
    • #6

    Guter Hinweis vom Heinz.

    Entweder grenznahen Notar suchen und dort die Unterschrift leisten, oder den lokalen Notar nutzen und dann eine Überbeglaubigung mit der Apostille.

    Das hat Vor- und Nachteile. Unsere Standard-Notarin in LU ist bei so etwas sehr günstig, die Apostille ist auch nicht teuer. (Die Staatskanzlei hat da aber auch schon mal eine Unterschrift vergessen, man hat also eine Fehlerquelle mehr im "System".)

    Aus eigener Erfahrung kann ich aber berichten, dass es bei Erbschaftsangelegenheiten in D nicht immer möglich ist, mit einer Apostille zu arbeiten. Bestimmte Schritte müssen von mindestens einem Angehörigen der Erbengemeinschaft (oder einem Bevollmächtigten) persönlich vor Ort beim Notar in D getätigt werden. (Meine Frau konnte sich von ihrem Bruder in der Schweiz bevollmächtigen lassen und auch mich bevollmächtigen, die entscheidende Unterschrift in D musste dann aber persönlich von ihr (oder mir mit Vollmacht) getätigt werden, das ging nicht mit Überbeglaubigung.)

    Im Zweifel den ausführenden Notar fragen.

  • fillg1
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    • 31. Oktober 2024 um 15:21
    • #7
    Zitat von Heinz

    Du hast in deinem Profil als Wohnort Forch angegeben. Wäre es da nicht am einfachsten, nach z.B. Singen oder Konstanz zu fahren und es dort bei einem Notar zu erledigen?

    Stimmt, das ist auch eine Möglichkeit.
    Ich muss eigentlich nur bestätigen, dass die Sache für mich jetzt abgeschlossen ist und eine Grundschuld gestrichen werden kann, dafür habe ich dann aber doch einen ziemlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

  • AnjaB
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    • 31. Oktober 2024 um 18:13
    • #8
    Zitat von fillg1

    Es gibt gibt zwar auch in Zürich ein Generalkonsulat, aber die bieten keine Beglaubigungen an.
    Ich muss eh noch abwarten was da genau Sache ist, falls sich das noch hinzieht kann ich das eventuell auch mit einem Verwandtenbesuch kombinieren, ich Gebühren bei den Konsulaten and der Botschaft sind ganz schön happig :face_with_medical_mask:

    Hallo fillg1

    Ich würde Dir auf jeden FALL raten, das VORORT zu klären. Selbst wenn es nur um eine Unterschrift in einer Erbangelegenheit geht!

    Meine Familie hat gerade einen hohen Preis dafür bezahlt, dass unsere Eltern/Grosseltern SELBSTBESTIMMT in ihren eigenen 4 Wänden ihre letzte Reise antreten können. Die Notarin hätte dem Entzug meiner Vorsorgevollmacht für unsere Eltern nicht zustimmen dürfen! Ihr Vater hatte auch DEMENZ!

    Es hat keinen Unterschied gemacht, ob ich vor Ort war oder hier in der Schweiz! Aus dem Grund überlege ich bei meinem nächsten Verwandtenbesuch den Anwalt persönlich zu kontaktieren, bei dem ich mir eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft zur VORSORGEVOLLMACHT eingeholt hatte. Nicht um den "geeigneten" gerichtlichen Betreuer für meine Eltern beim Amtsgericht zu beantragen, sondern Schadensersatz einzufordern.

  • Heinz
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    • 1. November 2024 um 00:05
    • #9
    Zitat von AnjaB

    Ich würde Dir auf jeden FALL raten, das VORORT zu klären.

    Zitat

    Es hat keinen Unterschied gemacht, ob ich vor Ort war oder hier in der Schweiz!

    Die Aussagen passen irgendwie nicht zusammen. Der Rest des Beitrags ist ohne Kontext unverständlich.

  • AnjaB
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    • 1. November 2024 um 09:39
    • #10
    Zitat von Heinz

    Die Aussagen passen irgendwie nicht zusammen. Der Rest des Beitrags ist ohne Kontext unverständlich.

    Für mich passt es, denn nur ICH kenne unsere wahre FAMILIENGESCHICHTE! Nicht die behandelnden Ärzte, die Mitarbeitenden des ambulanten Pflegedienstes, die Therapeuten und allen voran die langjährige NOTARIN meiner ELTERN, denen ich und meine FAMILIE vertraut haben! Ich weiss jetzt wie systemische FAMILIENAUFSTELLUNGEN funktionieren, ich durfte es üben während meiner unverschuldeten AUSZEIT. Besonders wie der UMGANG mit den "ENTHÜLLUNGEN" gelingen kann, nämlich nur, wenn man die richtige BEGLEITUNG an seiner Seite hat. KEINE RAUBKOPIE mit ZERTIFIKAT!

    Hier in der Schweiz sind das die Mitarbeitenden der RAV, ARBEITSLOSENKASSE, ARBEITGEBER und das MINISTERIUM für WIRTSCHAFT SECO, zu denen ich inzwischen eine positive Verbindung aufbauen konnte. Denn es gibt WELTWEIT ein weiteres PHÄNOMEN, nämlich das der YOUNG CARERS.

    Das sind Jugendliche und junge Erwachsene, welche neben ihrer Schul- oder Lehrausbildung noch die Pflege und Betreuung von erkrankten oder pflegebedürftigen Angehörigen oder Nachbarn übernehmen!

    Man spricht nur von JUGENDLICHEN und JUNGEN ERWACHSENEN im ALTER von 15 - 25 JAHREN laut der CAREUM HOCHSCHULE GESUNDHEIT in ZÜRICH! Das ist nicht ganz korrekt. Aus meiner ERFAHRUNG und SICHT sind PFLEGENDE-/BETREUENDE ANGEHÖRIGE und ein gut aufgestelltes soziales Umfeld die sogenannten FACHKRÄFTE. Egal welchen Alters, Geschlechts und Nationalität. Es ist einfach eine Frage des Charakters!

    "FORREST GUMP", CHARLY CHAPLIN, der Autor des Buches "GUTE MENSCHEN verlieren nie" KIANIMUS, sind die positiven Beispiele und ein Beweis dafür, dass nicht ALLE MÄNNLICHEN WESEN BÖSE SIND :winking_face:

    Es gibt ja auch böse Schwiegermütter und Stiefmütter, wie man aus der Märchenwelt kennt :winking_face: ZITAT FLYER vom Departement Volkswirtschaft und Inneres Fachstelle Häusliche Gewalt:

    WAS IST HÄUSLICHE GEWALT? Häusliche Gewalt umfasst körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Formen. Sie kommt in der Partnerschaft oder Familie vor. Es spielt keine Rolle, ob sie zusammen oder getrennt leben. Auch Gewalt zwischen Eltern und Kindern oder weiteren Familienangehörigen wird als häusliche Gewalt bezeichnet!

    WER IST BETROFFEN? Alle können von häuslicher Gewalt betroffen sein: junge und alte, reiche und arme Menschen, Personen MIT oder OHNE SCHWEIZER PASS!

    WICHTIG ZU WISSEN Häusliche Gewalt und Stalking sind (nicht nur) in der Schweiz verboten und werden bestraft... Sich an eine Vertrauensperson, Beratungsstelle oder die POLIZEI zu wenden, braucht häufig viel MUT, ist aber ein ZEICHEN VON STÄRKE!

    Jetzt habe ich auch die Botschaft hinter dem Sieg der Schweiz beim ESC verstanden, es war MUT!

    Den Text des Liedes von Reinhard Mey und Freunden "NEIN, meine SÖHNE geb ich nicht!" habe ich für mich und meine Familie "umkomponiert".

    In diesem Sinne passt gut auf EUCH, EURE KINDER, ENKELKINDER, ELTERN und IMMOBILIEN (vor allem wenn sie schuldenfrei sind) auf.

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    • 1. November 2024 um 10:44
    • #11

    Könnten wir bitte beim Thema bleiben danke :face_with_rolling_eyes:

    Ich muss nur eine simple Unterschrift leisten, weil der damalige Haupterbe es versäumt hat die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen, dieser ist inzwischen verstorben, hat die Immobilie an seine Frau vererbt, die ich nicht mehr wirklich kennengelernt habe, die jetzt auch verstorben ist. Die jetzigen Erben, zu denen ich keinerlei Bezug und Kontakt hatte, haben nun den alten Eintrag entdeckt und befürchten dass da noch etwas offen ist.
    Theoretisch könnte ich mit dem immer noch existierenden Eintrag im Grundbuch zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort eine Zwangsversteigerung erwirken um die "Schuld" zu tilgen. Für die neue Erbengemeinschaft dürfte es schwer werden zu beweisen dass die Schuld schon längst beglichen wurde, aber ich bin ja Gutmensch und mache so etwas nicht :winking_face:

  • AnjaB
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    • 2. November 2024 um 17:06
    • #12

    fillg1 Wie gesagt, wenn es nur um Deine Unterschrift geht in einer Erbangelegenheit und Du weisst worum geht, kannst Du Dir in der Schweiz einen Notar suchen und gegen Gebühr das erledigen lassen. Das solltest Du Dir ja leisten können!

    Ich kann mir im Moment nicht einmal die Zugfahrt zu meinen Eltern leisten, welche ihre letzte Reise angetreten haben. Wegen einer Unterschrift, welche für mich in Anwesenheit und in Vertretung geleistet wurde!

    Ausserdem bin ich mit Notaren inzwischen auch vorsichtig geworden. Die langjährige Notarin unserer Familie hat dem Entzug meiner Vorsorgevollmacht für unsere Eltern, im Namen der restlichen Familie im MÄRZ 2024 zugestimmt, obwohl ich sie im November 2023 in Kenntnis gesetzt habe, dass unsere Eltern aufgrund ihrer Erkrankungen ALZHEIMER DEMENZ und PARKINSON (im Endstadium) nicht mehr entscheidungsfähig sind!

    Die Notarin hat mir den Tipp gegeben, als ich im Mai 2024 mein TESTAMENT und meine VORSORGEVOLLMACHT von ihr abgeholt habe, ich soll beim AMTSGERICHT eine Verfügung einholen für meinen VATER! Ein Anwalt hat mir geraten, ich soll einen gerichtlichen Betreuer beim Betreuungsgericht beantragen. Ich bekomme inzwischen keinerlei AUSKUNFT mehr, von NIEMANDEM! Wenn ich meiner Mama Blumen schicke, um ihr zu zeigen, dass ich sie nicht vergessen habe, bekomme ich von der NOTARIN einen Brief mit dem Hinweis, wenn ich weiterhin mit den entzogenen Vollmachen arbeite, hat das strafrechtliche Folgen! DER VATER DER NOTARIN HATTE ÜBRIGENS AUCH DEMENZ!

    BIN ICH IM FALSCHEN FILM???

  • _Bea
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    • 7. November 2024 um 12:44
    • #13

    Sofern das Thema noch aktuell ist:

    Bei uns war in einer Erbangelegenheit (Ausschlagung) eine Beglaubigung der Unterschrift durch die Botschaft in Bern völlig ausreichend. Hat glaube ich 30 CHF gekostet und wurde auch durch das deutsche Amtsgericht so empfohlen und vollstädnig anerkannt.

  • RaboCo
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    • 8. November 2024 um 10:09
    • #14
    Zitat von fillg1

    Könnten wir bitte beim Thema bleiben danke :face_with_rolling_eyes:

    Ich muss nur eine simple Unterschrift leisten, weil der damalige Haupterbe es versäumt hat die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen, dieser ist inzwischen verstorben, hat die Immobilie an seine Frau vererbt, die ich nicht mehr wirklich kennengelernt habe, die jetzt auch verstorben ist. Die jetzigen Erben, zu denen ich keinerlei Bezug und Kontakt hatte, haben nun den alten Eintrag entdeckt und befürchten dass da noch etwas offen ist.
    Theoretisch könnte ich mit dem immer noch existierenden Eintrag im Grundbuch zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort eine Zwangsversteigerung erwirken um die "Schuld" zu tilgen. Für die neue Erbengemeinschaft dürfte es schwer werden zu beweisen dass die Schuld schon längst beglichen wurde, aber ich bin ja Gutmensch und mache so etwas nicht :winking_face:

    Also ich finde ja, diese Erben sollten auch die Notarkosten übernehmen denn sie haben ja geerbt und wollen was von Dir. Du kannst ja nichts dafür.

  • fillg1
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    • 9. November 2024 um 09:31
    • #15
    Zitat von RaboCo

    Also ich finde ja, diese Erben sollten auch die Notarkosten übernehmen denn sie haben ja geerbt und wollen was von Dir. Du kannst ja nichts dafür.

    Das sehe ich auch so, aber dazu müsste ich erstmal wissen was das kostet. Ich habe auch noch eine gewisse Summe Geld zu bekommen und da würde ich dann die zu erwartenden Gebühr aufschlagen.

    Mich stört eher der Aufwand, egal ob ich nach Bern oder Konstanz reisen muss, es geht immer mehr oder weniger ein Arbeitstag flöten. Ich muss sowieso erst mal den Erbschein bzw. die Testamentseröffnung abwarten, vielleicht wurde ich ja auch als Alleinerbe eingesetzt und dann erledigt sich das Ganze :smiling_face_with_halo:

  • RaboCo
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    • 13. November 2024 um 10:58
    • #16

    na dann viel Glück dabei. Wenn Du dich von den Malediven meldest wissen wir Bescheid :rolling_on_the_floor_laughing:

  • MotU
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    • 14. November 2024 um 08:08
    • #17
    Zitat von fillg1

    Mich stört eher der Aufwand, egal ob ich nach Bern oder Konstanz reisen muss, es geht immer mehr oder weniger ein Arbeitstag flöten.

    Das ging mir auch so, weshalb ich über den Schweizer Notar gegangen bin. Hier in der Gemeinde hat mich das 30min gekostet. Die kann ich abends einfach dranhängen. Zur Staatskanzlei waren dann schon inkl. Anreise mit öV 2h, aber auch das lässt sich dank Flexitime wieder aufholen.

    An die genauen Kosten kann ich mich nicht mehr erinnern, aber beim Notar war das so etwas wie 30CHF pro Unterschrift und die Staatskanzlei verlangte dann nochmal etwas wie 40CHF.

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