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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Bewilligung B->C

  • fillg1
  • 18. November 2024 um 21:45
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    • 18. November 2024 um 21:45
    • #1

    Ich habe das bestimmt schonmal gefragt, kann aber den Beitrag nicht mehr finden ...

    Jetzt bin ich schon fast 5 Jahre hier und wenn ich es richtig verstehe kann ich nun die Bewilligung C bekommen.

    Jetzt ist meine Frage, kommt da die Gemeinde oder das Migrationsamt mich zu oder muss ich da selbst tätig werden?
    Und gibt es da irgendwelche Fristen?

  • MotU
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    • 19. November 2024 um 08:48
    • #2

    Hoi,

    es gab erst vor kurzem einen Beitrag von jemand anderen darüber. Dabei hat sich herausgestellt, dass es (mal wieder) gemeindeabhängig ist. Bei uns solltest Du frühestens drei Monate vor Ablauf Deiner B-Bewilligung den Verlängerungsantrag stellen. Hierfür benötigst Du einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und eine Bestätigung vom Sozialamt, dass keine Hilfe in Anspruch genommen wird/ wurde.

    Hinten auf dem Formular gibt es ein "Kommentarfeld" und dort musst Du nur eintragen "hiermit beantrage ich die C-Bewilligung". Und das war es dann schon.

    Der andere Herr hatte anscheinend ein spezielles Formular, auf dem die Ämter (Betreibung und Sozial) alles direkt abstempeln und unterschreiben mussten.


    Ansonsten brauchst Du noch Deinen Pass, eine Wohnsitzbestätigung (bei uns reicht da die letzte Stromrechnung) und falls Dein Foto und Fingerabdrücke älter als 5 Jahre sind, müssen die beim SEM auch neu gemacht werden.


    Fazit: Am besten mal bei Deiner Gemeinde anrufen/ vorbeischauen und fragen :winking_face:

    Einmal editiert, zuletzt von MotU (19. November 2024 um 10:03)

  • M.E.
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    • 19. November 2024 um 12:53
    • #3

    Hoi,

    wie MotU korrekt beschrieben hat müsstetst Du den entsprechenden Antrag stellen. Dies wird aber von gemeinde zu Gemeinde anders gehandhabt. Letzlich wirst Du erinnert, dass deine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung abläuft - und aufgefordert diese zu erneuern, bei dieser Gelegebheit kannst Du den Antag auf C stellen - manche Gemeinden schicken Dir schon den entsprechenden Antrag zu

  • Markus Schulz
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    • 20. November 2024 um 18:06
    • #4

    Und daran denken, dass bei einem Umzug innerhalb der 5 Jahre ggfs. Bescheinigungen weiterer Ämter notwendig sind. Im Kanton Luzern kann man den C-Antrag beim Migrationsamt downloaden. Es gibt auch eine Wegleitung was für Dokumente notwendig sind (und wie ggfs. mit minderjährigen Kindern zu verfahren ist.)

    Ergänzend noch: die Voraussetzung für C nach bereits 5 Jahren ist die Herkunft aus einem EU-15/EFTA-Staat.

    Und mit den 5 Jahren laufen dann auch die nachlaufenden Besteuerungsandrohungen aus D aus :beaming_face_with_smiling_eyes:

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    • 28. November 2024 um 13:42
    • #5

    Was ist an der Behauptung dran, dass man mit C mehr Steuern zahlen muss, als mit B?


    Quelle: https://www.comparis.ch/neu-in-der-sch…altsbewilligung
    "B-Bewilligung: Vorteile
    Je nach Kanton ergeben sich Steuervorteile gegenüber Niedergelassenen mit Niederlassungsbewilligung C."

  • MotU
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    • 28. November 2024 um 15:45
    • #6

    Mit B bist Du halt meistens noch in der Quellensteuer. Je nach Kanton und Gemeinde kann es aber sein, dass der Steuerfuss niedriger ist, als die Quellensteuer (mein Fall) oder oft höher mit der ordentlichen Veranlagung :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

    Es hängt hat halt von der Kombination ab.

  • Maik
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    • 2. Dezember 2024 um 12:00
    • #7

    Die Bewilligung allein hat meines Wissens nach, keinen Einfluss darauf. Nur, wie MotU schon schrieb, ob du Quellensteuerpflichtig bist oder nicht. Je nach Gemeinde kann es auch sein, dass du günstiger weg kommst, als vorher mit Quellensteuer.

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    • 5. Dezember 2024 um 11:43
    • #8

    Die Quellensteuertabelle sollte einen ugf. Mittelwert der Einkommensteuerprozente abbilden. Wohnt man in einer Gemeinde mit hohem, überdurchschnittlichem Steuerfuß, kann es also gut sein, daß man höhere Steuern zu zahlen hat wenn man von der Quellensteuer in die ordentliche Veranlagung übergeht bzw. als Quellensteuerpflichtiger nachveranlagen muß (bei Jahreseinkommen > 120000 Sfr.).

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    • 6. Dezember 2024 um 11:26
    • #9

    Die NOV kann auch bei Überschreiten des Vermögenssteuerfreibetrag (je nach Kanton zwischen nur 26k und 200k) notwendig werden. Im Einzelfall entscheidet das zuständige Steueramt über den Verbleib in der Quellensteuer, unabhängig von der Bewilligung.

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    • 11. Januar 2025 um 14:00
    • #10
    Zitat

    Letzlich wirst Du erinnert, dass deine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung abläuft - und aufgefordert diese zu erneuern, bei dieser Gelegebheit kannst Du den Antag auf C stellen - manche Gemeinden schicken Dir schon den entsprechenden Antrag zu

    Ich habe tatsächlich von der Gemeinde ein Schreiben mit dem neuen Antrag bekommen, ich werde also nicht wg. fehlendem Rebellentum und mangelnder Querulanz ausgeschafft :smiling_face_with_halo:

    Einmal editiert, zuletzt von fillg1 (11. Januar 2025 um 14:51)

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    • 13. Januar 2025 um 09:29
    • #11
    Zitat von fillg1

    ich werde also nicht wg. fehlendem Rebellentum und mangelnder Querulanz ausgeschafft :smiling_face_with_halo:

    Gerade noch mal Glück gehabt :see_no_evil_monkey:

  • fillg1
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    • 7. März 2025 um 20:03
    • #12

    Bei mir hat die Umstellung auf C jetzt problemlos geklappt. Ich musste 70 CHF für den Antrag, 30 CHF für den Nachweis von nicht erhalten Sozialleistungen und 17 CHF für einen Auszug aus dem Betreibungsregister zahlen.
    Die Steuerrechnung für 2025 lag natürlich auch schon im Briefkasten :grinning_face_with_sweat:

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    • 10. März 2025 um 09:42
    • #13

    Willkommen im "C"-lub <- did you see what I did there? :grinning_face:

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    • 10. März 2025 um 13:09
    • #14

    Muß man für die Neuausstellung C oder Verlängerung B eigentlich wieder auf dem Migrationsamt antanzen?

    Die beiden Nachweise, daß man kein Spitzbube ist, der der eidgenossenschaftlichen Solidargemeinschaft auf der Tasche zu liegen pflegt, werden auch nur bei C verlangt, oder?

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    • 10. März 2025 um 14:45
    • #15
    Zitat von Gut Gut

    Muß man für die Neuausstellung C oder Verlängerung B eigentlich wieder auf dem Migrationsamt antanzen?

    Die beiden Nachweise, daß man kein Spitzbube ist, der der eidgenossenschaftlichen Solidargemeinschaft auf der Tasche zu liegen pflegt, werden auch nur bei C verlangt, oder?

    Zumindest im Kanton ZH musst Du das. Allein schon deswegen, weil die biometrischen Daten nur 5 Jahre lang gültig sind, wenn ich mich richtig erinnere. Und unsere Gemeinde kann das nicht, dafür muss ich extra zum Migrationsamt tingeln.

    Aber die anderen Dokumente sind meines Wissens nach bei einer Verlängerung nicht mehr erforderlich.

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    • 11. März 2025 um 00:02
    • #16

    Ich war noch nie persönlich beim Migrationsamt. Schon interessant, wie unterschiedlich das in den Kantonen gehandhabt wird.

  • fillg1
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    • 11. März 2025 um 05:43
    • #17

    Ich musste jetzt auch nicht zum Migrationsamt, vermutlich war ich früh dran und meine biometrischen Daten waren noch vorhanden.
    Für den Nachweis über (nicht)erhaltene Sozialleistungen bin ich direkt zur Gemeinde gegangen, der war dann nach 10 Wartezeit fertig und ich und ich konnte den gleich mitnehmen.

  • fillg1
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    • 22. März 2025 um 16:53
    • #18
    Zitat von fillg1

    Bei mir hat die Umstellung auf C jetzt problemlos geklappt. Ich musste 70 CHF für den Antrag, 30 CHF für den Nachweis von nicht erhalten Sozialleistungen und 17 CHF für einen Auszug aus dem Betreibungsregister zahlen.
    Die Steuerrechnung für 2025 lag natürlich auch schon im Briefkasten :grinning_face_with_sweat:

    Da das Niederlassungsrecht offenbar extra kostet habe ich noch eine nachträgliche Rechnung über 40CHF von der Gemeinde erhalten.
    Aus reinem Interesse und ohne Hintergedanken, gibt es ähnliche Gebühren auch in Deutschland?

  • Gut Gut
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    • 23. März 2025 um 13:39
    • #19

    Also ist es doch um einiges teurer als die Aufenthaltserlaubnis. Wie lange gilt das dann? Muß doch auch alle paar Jahre erneuert werden, bzw. wollen sie eine Datenprüfung, die dann auch wieder kostet?!

    Wenn ich nicht sowieso eine Steuererklärung machen müßte, würde ich eigentlich in jedem Fall bei der B-Karte bleiben. Mit Quellensteuer wäre ich bei mir am Wohnort besser bedient. :frowning_face:

  • MotU
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    • 24. März 2025 um 09:34
    • #20
    Zitat von fillg1

    Da das Niederlassungsrecht offenbar extra kostet habe ich noch eine nachträgliche Rechnung über 40CHF von der Gemeinde erhalten.
    Aus reinem Interesse und ohne Hintergedanken, gibt es ähnliche Gebühren auch in Deutschland?

    Mhmmm, interessant! Ich kann mich nicht erinnern, dass bei uns nochmals eine Extra-Gebühr gab. Wir haben damals bei Antragsstellung alles bezahlt und das waren in meiner Erinnerung wie bei Dir ~120CHF inkl. der Belege.

    Ich wollte in unserer Gemeinde nachschauen, aber interessanterweise sind alle Hinweise auf das Verfahren und Kosten entfernt worden und man verweist nur noch auf das Migrantionsamt Zürich, wo ich bzgl. Gebühren auf die Schnelle aber auch nichts finden konnte :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

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