Liebe Forumsmitglieder,
Ich hätte da eine Frage zum zeitlichen Ablauf. Ich werde am 01.02.2025 eine neue Position in Zürich antreten und möchte die Aufenthaltsbewilligung B vorher beantragen. Einige Kantone wollen dazu eine Abmeldebescheinigung sehen - gehen wir mal davon aus, dass das auch in Zürich der Fall ist.
Wann bekomme ich diese Bescheinigung meiner deutschen Gemeinde / Stadt (in meinem Fall München) zugeschickt / ausgehändigt? Wenn ich auf die Zusendung per Post nochmal 2 Wochen nach Umzug / Abmeldung warten muss, kann ich leider nicht die Aufenthaltsbewilligung im Kanton beantragen.
Oder bekomme ich am Tag der Abmeldung eine Bestätigung der deutschen Behörde, die dann beim Kanton ausreicht? Hat jemand damit Erfahrungen?
Danke euch vielmals!