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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Abmeldebescheinigung Deutschland

  • deyna31186
  • 13. Dezember 2024 um 11:35
  • deyna31186
    2
    deyna31186
    Beiträge
    2
    • 13. Dezember 2024 um 11:35
    • #1

    Liebe Forumsmitglieder,

    Ich hätte da eine Frage zum zeitlichen Ablauf. Ich werde am 01.02.2025 eine neue Position in Zürich antreten und möchte die Aufenthaltsbewilligung B vorher beantragen. Einige Kantone wollen dazu eine Abmeldebescheinigung sehen - gehen wir mal davon aus, dass das auch in Zürich der Fall ist.

    Wann bekomme ich diese Bescheinigung meiner deutschen Gemeinde / Stadt (in meinem Fall München) zugeschickt / ausgehändigt? Wenn ich auf die Zusendung per Post nochmal 2 Wochen nach Umzug / Abmeldung warten muss, kann ich leider nicht die Aufenthaltsbewilligung im Kanton beantragen.

    Oder bekomme ich am Tag der Abmeldung eine Bestätigung der deutschen Behörde, die dann beim Kanton ausreicht? Hat jemand damit Erfahrungen?

    Danke euch vielmals! :smiling_face_with_smiling_eyes:

  • Kutscher
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    Kutscher
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    1959 - 2017
    • 13. Dezember 2024 um 13:14
    • #2

    Frag doch einfach mal bei deiner Gemeinde nach!

    Geht auch Telefonisch dann weisst du es 100% wie es läuft.

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
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    Beiträge
    211
    • 13. Dezember 2024 um 13:36
    • #3
    Zitat von deyna31186

    Einige Kantone wollen dazu eine Abmeldebescheinigung sehen - gehen wir mal davon aus, dass das auch in Zürich der Fall ist.

    Das ist in Zürich nicht der Fall.

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 13. Dezember 2024 um 13:41
    • #4

    Bei mir im Wallis wollten sie auch keine Abmeldebescheinigung.

    Leider kann ich nicht für München sprechen. Mein Sohn hat sich letzte Woche in seiner Stadt in D abgemeldet um in der Schweiz zu leben das ging als Formular, digital bei der Stadt und die Abmeldebescheinigung kam innerhalb von einer Stunde per Mail.

    Aber die Schweizer Behörden werden auch keinen Stress machen wenn diese zwei Wochen später bei Ihnen ankommt.

  • deyna31186
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    deyna31186
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    2
    • 13. Dezember 2024 um 13:47
    • #5

    Danke Heinz, Zürich hat es so bestätigt. Keine Bescheinigung benötigt

  • fillg1
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    • 13. Dezember 2024 um 17:51
    • #6

    Bei mir war das 2020 in Frankfurt so, dass ich mich rund zwei Wochen vor dem Umzugstermin beim Einwohnermeldeamt abgemeldet habe, ich habe dann auch gleich den "kein Wohnsitz in Deutschland" Aufkleber auf dem Ausweis bekommen und die Abmeldebestätigung. Dieses verpflichet übrigens nicht zur sofortigen, unmittelbaren Ausreise :winking_face:

    Danke Corona und Covid-19 lief dann die komplette Anmeldug online, ich bin bis heute noch nicht in den Amtsstuben meiner Gemeinde gewesen

  • zhest
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    • 30. Dezember 2024 um 21:50
    • #7
    Zitat von fillg1

    Bei mir war das 2020 in Frankfurt so, dass ich mich rund zwei Wochen vor dem Umzugstermin beim Einwohnermeldeamt abgemeldet habe, ich habe dann auch gleich den "kein Wohnsitz in Deutschland" Aufkleber auf dem Ausweis bekommen und die Abmeldebestätigung.

    Ich habe mich im Juni 2024 in Hamburg abgemeldet. Zumindest in Hamburg geht es frühestens eine Woche vor dem Umzug. Einen Aufkleber gab es bei mir nicht, im Ausweis steht immernoch die letzte deutsche Meldeadresse.

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