Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation: aktuell wohne und arbeite ich in Deutschland. Der aktuelle Arbeitsvertag ist zum 31.03.25 gekündigt und ich habe ab 01.04.25 eine neue Arbeitsstelle in Zürich, Arbeitsvertag ist beidseitig unterschrieben. Dazu werde ich im Kanton Zürich zu meinem Partner in dessen Wohnung ziehen. Für die neue Stelle brauche ich die Arbeitsbewilligung, ein schweizer Bankkonto, Adresse, Telefonnummer usw.
Meine Überlegung ist daher, schon Anfang März den Wohnsitz in der Schweiz anzumelden und dann die aufgezählten Dinge schon mit der schweizer Adresse zu organisieren. Den deutschen Wohnsitz würde ich bis Ende März, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Deutschland, behalten. Nach meiner Recherche sollte das möglich sein. Dagegen spricht allerdings, dass ich im Dokument „Kurzer Überblick über die Einkommenssteuer natürlicher Personen“ folgendes gelesen habe: „Die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht beginnt mit der Begründung des Wohnsitzes“. Sprich ich wäre in dem Monat März schon in der Schweiz steuerpflichtig.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Habt ihr hierzu Tipps?
Ansonsten hab ich soweit hoffentlich richtig verstanden, dass der Ablauf so aussieht:
- Mein Partner meldet meinen Zuzug in die Wohnung (online) über das Formular zur Drittmeldepflicht
- Ich melde mich anschließend beim Kanton für die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Stimmt das soweit?
Zu den notwendigen Dokumenten und z.B. der für Zürich nicht notwendigen Abmeldebestätigung hab ich hier im Forum schon einiges gefunden, das sollte passen.
Vielen Dank!