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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Umzug und Anmeldung vor Berufsbeginn in der Schweiz

  • Andrea_96
  • 29. Dezember 2024 um 16:11
  • Andrea_96
    2
    Andrea_96
    Beiträge
    2
    • 29. Dezember 2024 um 16:11
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Situation: aktuell wohne und arbeite ich in Deutschland. Der aktuelle Arbeitsvertag ist zum 31.03.25 gekündigt und ich habe ab 01.04.25 eine neue Arbeitsstelle in Zürich, Arbeitsvertag ist beidseitig unterschrieben. Dazu werde ich im Kanton Zürich zu meinem Partner in dessen Wohnung ziehen. Für die neue Stelle brauche ich die Arbeitsbewilligung, ein schweizer Bankkonto, Adresse, Telefonnummer usw.

    Meine Überlegung ist daher, schon Anfang März den Wohnsitz in der Schweiz anzumelden und dann die aufgezählten Dinge schon mit der schweizer Adresse zu organisieren. Den deutschen Wohnsitz würde ich bis Ende März, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Deutschland, behalten. Nach meiner Recherche sollte das möglich sein. Dagegen spricht allerdings, dass ich im Dokument „Kurzer Überblick über die Einkommenssteuer natürlicher Personen“ folgendes gelesen habe: „Die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht beginnt mit der Begründung des Wohnsitzes“. Sprich ich wäre in dem Monat März schon in der Schweiz steuerpflichtig.

    Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Habt ihr hierzu Tipps?


    Ansonsten hab ich soweit hoffentlich richtig verstanden, dass der Ablauf so aussieht:

    • Mein Partner meldet meinen Zuzug in die Wohnung (online) über das Formular zur Drittmeldepflicht
    • Ich melde mich anschließend beim Kanton für die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

    Stimmt das soweit?
    Zu den notwendigen Dokumenten und z.B. der für Zürich nicht notwendigen Abmeldebestätigung hab ich hier im Forum schon einiges gefunden, das sollte passen.

    Vielen Dank!

  • Heinz
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    Heinz
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    240
    • 29. Dezember 2024 um 22:19
    • #2
    Zitat von Andrea_96

    Dagegen spricht allerdings, dass ich im Dokument „Kurzer Überblick über die Einkommenssteuer natürlicher Personen“ folgendes gelesen habe: „Die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht beginnt mit der Begründung des Wohnsitzes“. Sprich ich wäre in dem Monat März schon in der Schweiz steuerpflichtig.

    Wo genau siehst du hierbei das Problem?

    Zu beachten ist außerdem, dass der Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts nicht unbedingt identisch mit dem gemeldeten Wohnsitz ist. Für das Steuerrecht ist normalerweise relevant, wo du tatsächlich wohnst.

  • Andrea_96
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    Andrea_96
    Beiträge
    2
    • 30. Dezember 2024 um 17:49
    • #3

    Ich würde vermuten, dass dieser Monat, indem ich schon einen gemeldeten Wohnsitz in Zürich hätte, aber noch Arbeitsstelle und Aufenthalt in Deutschland, die Steuererklärung deutlich komplizierte macht. Ist das so?

    Danke für den Hinweis mit dem Unterschied zwischen gemeldetem und tatsächlichen Wohnsitz, dazu hab ich ein paar interessante Artikel im Netz gefunden - das hilft mir weiter!

  • RaboCo
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    • 6. Januar 2025 um 13:57
    • #4

    Also: Ein Schweizer Bankkonto bekommt man auch ohne Wohnsitz. Aber alle Deine Punkte sind sehr schnell erledigt.

    Ablauf soweit mir bekannt. Bin aber kein Experte für Zürich.

    Anmeldung bei der Gemeinde mit Wohnsitzbestätigung und Arbeitsvertrag (oder online)

    Man bekommt sofort eine Meldebestätigung (vorläufige) mit dieser gehst Du zu einer Bank (auch online) und bekommts augenblicklich ein Konto. Karte usw. kommen ein par Tage später per Post Damit gehst Du zum Telefonanbieter und Du hat in (wahrscheinlich) 15 Min ein Handy mit Nummer. Die Freischaltung dauert vielleicht einen halben Tag. Die Aufenthaltsgenehmigung erledigt die Gemeinde. Zumindest ist das bei mir so gewesen.

    Da Du im März noch kein Einkommen in der Schweiz hast hast Du auch nichts zu versteuern. Versteuern tust Du das Einkommen bis Ende März in D und erst dann in der Schweiz. Der Steuersatz in der Schweiz wird eh für das ganze Jahr simuliert Da ist es nicht relevant wann Du tatsächlich. umziehst.

  • Markus Schulz
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    • 6. Januar 2025 um 15:57
    • #5
    Zitat von Andrea_96

    Ich würde vermuten, dass dieser Monat, indem ich schon einen gemeldeten Wohnsitz in Zürich hätte, aber noch Arbeitsstelle und Aufenthalt in Deutschland, die Steuererklärung deutlich komplizierte macht. Ist das so?

    Danke für den Hinweis mit dem Unterschied zwischen gemeldetem und tatsächlichen Wohnsitz, dazu hab ich ein paar interessante Artikel im Netz gefunden - das hilft mir weiter!

    Nein, am Ende sind die Steuererklärungen auf das Jahr gerichtet. Und da kann man einfach die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit auf den 01.04. legen, da wird es bei so einem "normalen" Fall keine grossen Diskussionen geben. Dann versteuerst Du das Einkommen aus D in D und das aus der CH in CH, unter Berücksichtigung allfälliger Satzbestimmungen. Ggfs. einen Treuhänder/Steuerberater konsultieren.

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