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  4. Grenzgänger

Internationaler Wochenaufenthalter / Unechter Grenzgänger - unterjährig ?

  • Leenie
  • 14. Januar 2025 um 16:52
  • Leenie
    2
    Leenie
    Beiträge
    1
    • 14. Januar 2025 um 16:52
    • #1

    Hallo zusammen

    ich habe mich bereits durch sämtliche Foren und Webseiten gekämpft - leider bin ich mittlerweile eher noch verwirrter als schlauer.

    Ich habe im Dezember 2024 mein Studium in DE abgeschlossen und ab 01.05.24 eine befristete Stelle für 1 Jahr in der Schweiz. Aus beruflichen und persönlichen Gründen (Beziehung, Familie) plane ich auch nicht, viel länger als dieses Jahr in der Schweiz zu bleiben (max. ein halbes Jahr, eine Weiterbeschäftigung für ein paar Monate ist bei meinem Arbeitgeber soweit ich weiß möglich).

    An sich klingt es nicht so kompliziert, jetzt mein Problem: ich würde gerne (m)ein Auto mitnehmen. Online habe ich gelesen, dass ich innerhalb von 12 Monaten meinen Führerschein umschreiben lassen muss und das Auto auch verzollen /einführen muss.

    Da ich vermutlich bereits etwas vor Arbeitsbeginn in die Schweiz einreisen werde für den Umzug, wären die 12 Monate ja bereits um, bevor mein Arbeitsvertrag endet, womit ich dann ja illegal mit DE Führerschein in der Schweiz unterwegs wäre (alleine schon für den Rückzug nach DE). Insegsamt erscheint mir der Aufwand mit Führerschein umschreiben, Auto ummelden und dann nach 6-12 Monaten das ganze Retour bei Rückzug nach Deutschland allerdings sehr aufwändig ...

    Im Rahmen meiner ganzen Recherchen bin ich dann auf den "Internationalen Wochenaufenthalter / unechter Grenzgänger" gestoßen. Da ich aus Hannover komme und auch hier meinen Wohnsitz halten würde, könnte ich aus meinem Verständnis heraus Gebrauch von der 60 Tage regel machen ( Entfernung Arbeitsort = Luzern und Wohnort = Hannover ca. 770km).

    Jetzt habe ich bereits Kontakt mit einem befreundeten Steuerberater aufgenommen, um mich noch eimal Rückzuversichern. Dieser meinte jetzt, dass ich aufgrund des Unterjährigen Umzugs sowohl in die Schweiz als auch dann zurück nach Deutschland Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnte und Einkommensteuerpflichtig in DE werden würde. Aus seiner Steuersicht würde es sich mehr lohnen, wenn ich mich komplett aus Deutschland abmelde, dann habe ich ja aber wieder das Problem mit dem Führerschein.

    Zudem habe ich auch bisher wenig zu Internationalen Wochenaufenthaltern / Grenzgängern mit Wohnsitz außerhalb von BW gefunden. ... auch das Finanzamt Niedersachsen war da noch nicht sehr hilfreich.

    Zusammengefasst:

    - Ich bin ledig, bisher wohne ich getrennt von meinem Partner, wir haben keine Kinder

    - ich habe keine weiteren Einkünfte (Immobilien, Aktien etc., auch keine Einkünfte vom 01.01. bis 30.04.25)

    - mein Arbeitsort wird Luzern, mein Wohnort in DE Hannover

    -> Ist es möglich / sinnvoll, unterjährig als Wochenaufenthalter / unechter Grenzgänger ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz zu beginnen / zu beenden?

    -> Hat jemand Erfahrungen als als Wochenaufenthalter / unechter Grenzgänger außerhalb von Baden-Württemberg? Gibt es da Probleme?

    -> Übersehe ich eine Möglichkeit (wäre zB ein Autokauf für ein Jahr in der Schweiz sinnvoll?) Ich bin eigentlich nicht ein riesen AutoFan, aber ein sehr sehr großer Wanderfan und während meines Praktikums im letzten Jahr war das Auto für viele Wanderungen wirklich sehr nützlich.

    Bitte entschuldigt, falls diese Fragen bereits benatwortet wurden (ich habe leider nichts aktuelles gefunden).

    Falls jemand eine*n gute*n, sachkundige*n Steuerberater*in empfehlen kann, wäre ich auch sehr dankbar.


    Liebe Grüße Leenie

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 16. Januar 2025 um 10:23
    • #2

    Hallo Leeni

    also ich denke das ist kein grosses Problem. Rede einfach mit den zuständigen Behörden. Gemeinde in der Du wohnst wegen dem Status. Finanzbehörde wegen der Steuer. In der Schweiz sind viele Behörden kooperativ.

    Du Wochenaufenthalter diese müssen das Wohnsitz in der EU ja Ihren Führerschein nicht umschreiben und ihr Auto auch nicht ummelden. Auch wenn dieser Status Jahrelang so geht. Bei mir im Wallis arbeiten seit Jahren die Italiener in dieser Form.

    Der Status inter. Wochenaufenthalter ist sowieso in Deutschland bzw. EU besteuert da Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) die EU bleibt in der Schweiz wird eine Quellensteuer abgezogen. Sonst Nix Erst wenn z.B Dein Partner auch in der Schweiz wäre, könnte die Schweiz sagen dass die 60 Tage Regel nicht mehr greift und Du in der Schweiz den Mittelpunkt hast.

    Krankenkasse zahlst Du in der Schweiz und in Deutschland bekommst Du eine Grenzgängerkarte von einer deutschen KK da gibt es extra Produkte für. Achtung man kann unter bestimmten Bedingungen auch seine Rentenkasse aus der Schweiz wieder auszahlen lassen wenn man wieder weg geht.

    Wenn Du dann doch noch länger bleiben willst und den Mittelpunkt hier her verlegst, kannst Du neu entscheiden. Die Steuer ist auch einfach. Bis zum Zeitpunkt des Umzuges Steuer in D ab dann in der Schweiz Dazu ist dann eh ein Statuswechsel auf B Aufenthaltstitel notwendig.

    Ob Baden Württemberg oder der Rest von D spielt für die Rechte und Pflichten auch keine Rolle.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 16. Januar 2025 um 21:37
    • #3
    Zitat

    Im Rahmen meiner ganzen Recherchen bin ich dann auf den "Internationalen Wochenaufenthalter / unechter Grenzgänger" gestoßen. Da ich aus Hannover komme und auch hier meinen Wohnsitz halten würde, könnte ich aus meinem Verständnis heraus Gebrauch von der 60 Tage regel machen ( Entfernung Arbeitsort = Luzern und Wohnort = Hannover ca. 770km).

    Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass du dann tatsächlich regelmäßig an den Wochenenden (typischerweise mindestens alle zwei Wochen) nach Hannover zurückkehrst.

    Zitat

    Der Status inter. Wochenaufenthalter ist sowieso in Deutschland bzw. EU besteuert da Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) die EU bleibt in der Schweiz wird eine Quellensteuer abgezogen.

    Bei unselbstständiger Arbeit in der Schweiz sollte das in Deutschland aber lediglich für den Progressionsvorbehalt relevant sein und das Schweizer Einkommen nicht zusätzlich in D besteuert werden.

    Zitat

    Krankenkasse zahlst Du in der Schweiz

    Da gibt es auch andere Alternativen.

  • RaboCo
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    • 17. Januar 2025 um 08:03
    • #4
    Zitat von Heinz

    Da gibt es auch andere Alternativen.

    welche denn?

  • Heinz
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    Heinz
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    • 17. Januar 2025 um 22:50
    • #5

    Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland: https://grenzgaenger-experten.com/wochenaufenthalter

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