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B Bewilligung und temporäre Arbeitslosigkeit

  • groestl
  • 18. Januar 2025 um 12:10
  • groestl
    2
    groestl
    Beiträge
    1
    • 18. Januar 2025 um 12:10
    • #1

    Hallo,

    bin mit einer B-Bewilligung als EU Bürger in der Schweiz (Erwerbstätigkeit).

    ich plane demnächst einen Karrierewechsel und möchte bevor ich den nächsten Job starte eine Auszeit nehmen für mindestens ein halbes Jahr. Das heißt ich möchte nicht aktiv auf Jobsuche gehen. Ich kann meinen Lebensunterhalt durch erspartes decken.


    Ich habe dazu ein paar Fragen:

    • Kann es Probleme mit der Aufenthaltsbewilligung geben wenn ich keiner Arbeit nachgehe?
    • Da ich denke keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder habe, muss ich mich trotzdem beim RAV melden?
    • Was für obligatorische Abgaben habe ich als Arbeitsloser zu leisten? Habe ich etwas wichtiges übersehen?

      • Bekannt:
        • Krankenkasse
        • AHV (wird nach Vermögen berechnet bei Nichterwerbstätigen soweit ich verstanden habe)
        • Serafe
        • Vermögenssteuer
      • Fragwürdig:
        • Säule 2?
        • andere Abgaben?


    Besten dank für Infos!

    Einmal editiert, zuletzt von groestl (19. Januar 2025 um 07:35)

  • Maik
    43
    Maik
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    • 21. Januar 2025 um 21:08
    • #2

    Bei der AHV würde ich genau darauf achten, dass du zumindest den Mindestbeitrag einzahlst, um nicht zusätzliche Lücken in der Altersvorsorge zu verursachen.

    Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder beanspruchen möchtest oder kannst, sehe ich keinen Grund dich beim RAV zu melden. Sobald du wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchtest, macht es aber Sinn, da je nach RAV, es sehr hilfreich sein kann.

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