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Wie wird der Steuerwert einer Eigentumswohnung in Ausland ermittelt?

  • zhest
  • 5. Februar 2025 um 19:38
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    • 5. Februar 2025 um 19:38
    • #1

    Hallo zusammen.

    Ich lebe in der Schweiz und habe in Deutschland eine Eigentumswohung. Dort wohnen meine Frau und Tochter. Meine erste Steuererklärung in der Schweiz steht mir bevor. Weiß jemand, wie der Steuerwert und der Eingenmietwert einer Eigentumswohung im Ausland bestimmt wird?

    Danke und beste Grüsse

  • Kutscher
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    • 5. Februar 2025 um 19:49
    • #2

    Gehe auf steueramt in deiner Gemeinde und frag nach. Die sind da sehr freundlich und helfen gerne. Wenn ich fragen hatte bin ich immer dahin und habe es nie bereut. Keine Angst hab noch nie schlechte Erfahrungen gemacht mit denen. Hier im Forum wirst du nie eine saubere Antwort kriegen.

  • RaboCo
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    • 7. Februar 2025 um 11:01
    • #3

    In der Regel einfach der Kaufpreis laut Kaufvertrag in CHF umgerechnet zum Zeitpunkt des Kaufs. Zumindest in meinem Kanton Wallis war bzw. ist das so

  • Kutscher
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    • 7. Februar 2025 um 11:10
    • #4

    In der Schweiz sind solche und weitere Fragen KOSTENLOS beim Steueramt zu erfragen.

    Nicht wie in Deutschland wo jede Frage mit kosten verbunden ist oder nur ein Steuerberater zuständig ist mit horrenden Std. Sätze.

    Traut euch doch einfach mal hinzugehen, die sind sehr NETT und hilfsbereit und geben einem noch weitere Tipps.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 7. Februar 2025 um 14:36
    • #5

    Plausible Werte, z.B. der Kaufpreis oder der Verkehrswert in D können genommen werden. Einen Eigenmietwert für Immobilien im Ausland gibt es nicht.

    Erträge aus Vermietung und Verpachtung im Ausland müssen dort versteuert werden und satzbestimmend in der Schweiz berücksichtig werden.

    Alles weitere/kompliziertere erzählt dann der Treuhänder.


    (Hypothetisch als unbedarfter FA-Angestellter aus D hätte ich aber eine kleine Anmerkung) In Deinem Fall sollte sicherlich die steuerliche Ansässigkeit mit dem FA in D explizit (also schriftlich) geklärt sein...insofern Du in CH eine Mietwohnung bewohnst, in D aber Eigentum hältst, obendrein mietfrei bewohnt von Frau und Tochter, könnte der Verdacht entstehen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt und Du die Ansässigkeit in D gar nicht wirksam aufgegeben hast. Die Verortung der steuerlichen Ansässigkeit hängt in Zweifelsfällen nicht von Aufenthaltstagen ab sondern muss von den beteiligten Behörden ausgehandelt werden.

  • Gut Gut
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    Gut Gut
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    • 29. Juni 2025 um 15:19
    • #6

    Hab das gleiche. Eigentumswohnung in der Heimat, ist vermietet. Per Immobilienscout habe ich geschaut, was Vergleichswohnungen im Ort für Preise erzielen würden. Und davon einen Screenshot angehängt. In der Schweiz werden diese Verkehrswerte bzw. die Bewertungsgrundlagen wohl behördlich bestimmt, bei Immobilien im Ausland gibt es das logischerweise nicht. Mal sehen, ob es akzeptiert wird.

  • e.maxx
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    • 14. Juli 2025 um 22:32
    • #7

    1. Der Eigenmietwert ist irrelevant. Die Besteuerung obliegt dem Staat in dem sich die Liegenschaft befindet. Aus dem gleichen Grund wirkt auch der Steuerwert nur satzbestimmend, und wird in CH nicht selbst besteuert. Die Einnahmen müssen nicht erfasst werden, im Gegenzug können die Ausgaben nicht abgesetzt werden. Parallel muss man ggf in DE noch eine Erklärung mit der Anlage Vermietung & Verpachtung abgeben, oder alternativ alle 3 Jahre erklären, daß die Famile die Bude unentgeldlich nutzt.

    2. Die Bewertung ist Verhandlungssache. Einen plausiblen Vorschlag zu bringen und zu belegen macht Sinn, in einem Fall bin ich mit dem KP + Kaufvertrag durchgekommen. Aus Inseraten wie beim Vorposter würde ich es nicht nehmen, da die Angebotspreise in der Regel höher sind als der tatsächliche VKP. Außerdem ist natürlich ein aktueller Preis schon oft höher als ein älterer Wert. Also da wird man wohl einen passenderen Wert finden. Im Endeffekt ist aber die Progression bei der Vermögenssteuer nicht sehr hoch.

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 15. Juli 2025 um 09:55
    • #8
    Zitat von Gut Gut

    Hab das gleiche. Eigentumswohnung in der Heimat, ist vermietet. Per Immobilienscout habe ich geschaut, was Vergleichswohnungen im Ort für Preise erzielen würden. Und davon einen Screenshot angehängt. In der Schweiz werden diese Verkehrswerte bzw. die Bewertungsgrundlagen wohl behördlich bestimmt, bei Immobilien im Ausland gibt es das logischerweise nicht. Mal sehen, ob es akzeptiert wird.

    Das ist ja dann der heutige Wert. Der STeuerwert in der Schweiz ist aber für hiesige LIegenschften erheblich niedriger. Es ist ein kompliziertes Rechenverfahren aber Basis dafür sind nicht die Marktpreise von heute. Ich habe den dahmaligen Kaufpreis angegebn und diesen hat das Kanton dann übernommen. (Basis CHF Kurs zum Kaufdatum ) Nachweis Kaufvertrag

  • Gut Gut
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    • 15. Juli 2025 um 10:49
    • #9
    Zitat von RaboCo

    Das ist ja dann der heutige Wert. Der STeuerwert in der Schweiz ist aber für hiesige LIegenschften erheblich niedriger. Es ist ein kompliziertes Rechenverfahren aber Basis dafür sind nicht die Marktpreise von heute. Ich habe den dahmaligen Kaufpreis angegebn und diesen hat das Kanton dann übernommen. (Basis CHF Kurs zum Kaufdatum ) Nachweis Kaufvertrag

    In meinem Fall ist der derzeitige Marktwert fast identisch mit dem Wert bei Kauf, weil der Kauf des Neubaus noch nicht so lang zurückliegt. Genauso gut könnte ich den Kaufpreis angeben. Wenn sie da noch etwas nachfordern, bekommen sie das.

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