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  1. About Swiss Forum
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Wie wird der Steuerwert einer Eigentumswohnung in Ausland ermittelt?

  • zhest
  • 5. Februar 2025 um 19:38
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    • 5. Februar 2025 um 19:38
    • #1

    Hallo zusammen.

    Ich lebe in der Schweiz und habe in Deutschland eine Eigentumswohung. Dort wohnen meine Frau und Tochter. Meine erste Steuererklärung in der Schweiz steht mir bevor. Weiß jemand, wie der Steuerwert und der Eingenmietwert einer Eigentumswohung im Ausland bestimmt wird?

    Danke und beste Grüsse

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 5. Februar 2025 um 19:49
    • #2

    Gehe auf steueramt in deiner Gemeinde und frag nach. Die sind da sehr freundlich und helfen gerne. Wenn ich fragen hatte bin ich immer dahin und habe es nie bereut. Keine Angst hab noch nie schlechte Erfahrungen gemacht mit denen. Hier im Forum wirst du nie eine saubere Antwort kriegen.

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 7. Februar 2025 um 11:01
    • #3

    In der Regel einfach der Kaufpreis laut Kaufvertrag in CHF umgerechnet zum Zeitpunkt des Kaufs. Zumindest in meinem Kanton Wallis war bzw. ist das so

  • Kutscher
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    Kutscher
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    1959 - 2017
    • 7. Februar 2025 um 11:10
    • #4

    In der Schweiz sind solche und weitere Fragen KOSTENLOS beim Steueramt zu erfragen.

    Nicht wie in Deutschland wo jede Frage mit kosten verbunden ist oder nur ein Steuerberater zuständig ist mit horrenden Std. Sätze.

    Traut euch doch einfach mal hinzugehen, die sind sehr NETT und hilfsbereit und geben einem noch weitere Tipps.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    Winikon, LU
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    • 7. Februar 2025 um 14:36
    • #5

    Plausible Werte, z.B. der Kaufpreis oder der Verkehrswert in D können genommen werden. Einen Eigenmietwert für Immobilien im Ausland gibt es nicht.

    Erträge aus Vermietung und Verpachtung im Ausland müssen dort versteuert werden und satzbestimmend in der Schweiz berücksichtig werden.

    Alles weitere/kompliziertere erzählt dann der Treuhänder.


    (Hypothetisch als unbedarfter FA-Angestellter aus D hätte ich aber eine kleine Anmerkung) In Deinem Fall sollte sicherlich die steuerliche Ansässigkeit mit dem FA in D explizit (also schriftlich) geklärt sein...insofern Du in CH eine Mietwohnung bewohnst, in D aber Eigentum hältst, obendrein mietfrei bewohnt von Frau und Tochter, könnte der Verdacht entstehen, dass Dein Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz liegt und Du die Ansässigkeit in D gar nicht wirksam aufgegeben hast. Die Verortung der steuerlichen Ansässigkeit hängt in Zweifelsfällen nicht von Aufenthaltstagen ab sondern muss von den beteiligten Behörden ausgehandelt werden.

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