Hi
Folgender Fall:
Person A ist bei einer grossen Pensionkasse in der Schweiz.
Person A verliert Ende 2024 seinen/ihren Job. Die Zinsen auf das Pensionguthaben, die im Laufe von 2024 angelaufen sind - mitte vierstellig - werden zunächst gutschrieben und dann wieder abgezogen mit dem Verweis, dass die Zinsen nur dann gültig sind, wenn im Folgejahr zum 1 Januar noch ein Vertrag besteht.
Person A ist seit der Kündigung noch bei der Pensionkasse und möchte nun das Geld in einem Freizügigkeitskonto (der Konkurrenz) parkieren, weil die Arbeitslosigkeit vermutlich noch einige Monate andauern wird. Somit ist Person A noch Kunde bei der grossen Pensionkasse. Gesetzlich ist Person A auch 30 Tage nach Kündigung weiterhin bei der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität versichert.
Ist es legal, dass die Pensionkasse das Guthaben für 2024 nicht verzinst, wenn kein Vertrag im Folgejahr zum 1 Januar besteht?
Das hört sich für mich irre an. Die Pensionkasse müsste eigentlich das ganze Geld anteilig verzinsen bis zur Kündigung und dann weiterhin verzinsen bis zum kompletten Austritt und Abzug des Geldes in ein Freizügigkeitskonto. Immerhin war das Geld von Person A fest gebunden im Pensionfond für das Jahr 2024 und nicht verfügbar.