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Berechnung der AHV Rente - unterjährige Beschäftigung

  • SwissExpert
  • 7. März 2025 um 03:52
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    • 7. März 2025 um 03:52
    • #1

    Ich habe eine generelle Frage zur Berechnung der AHV Rente.

    Im Auszug des AHV Kontos werden auch die Beitragsmonate (Anfang/Ende) berücksichtigt - Spalte 4. Spielen diese aber auch in der Berechnung eine Rolle?

    Beispiel:

    Sollte Person A nur im Dezember des Jahres 2020 gearbeitet haben und 100,000CHF verdient haben in diesem einem Monat, bekommt Person A dann das ganze Beitragsjahr angerechnet?

    Es wären ja alle Bedingungen erfüllt. Das Einkommen im Jahr 2020 wäre über dem Durchschnittslohn, somit stünde Person 1/44 der maximalen AHV-Rente zu. Ist diese Annahme korrekt?

  • Kutscher
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    • 7. März 2025 um 08:50
    • #2

    Es werden nur die gearbeitete Monate gutgeschrieben.Du kannst die Summe nicht aufs Jahr aufteilen.


    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D4&ved=2ahUKEwioho7hwPeLAxVJYPEDHac3KVoQFnoECDMQAQ&usg=AOvVaw0n_W0FZOAAFAlvDJYRE965

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (7. März 2025 um 18:59) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kutscher mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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    • 10. März 2025 um 16:00
    • #3

    hier der Link bei dem man sich ausrechnen kann wie hoch die AHV sein wird.

    https://www.acor-avs.ch/conditions

    Und hier noch die Konkrete Broschüre dazu

    https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d#:~:te…n%20k%C3%B6nnen.

    Da ist ein Beitragsjahr auf Seite Zwei ganz genau definiert.

    Einmal editiert, zuletzt von RaboCo (10. März 2025 um 16:16)

  • Kutscher
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    • 10. März 2025 um 16:16
    • #4

    Der Rechner funktioniert nur wenn du immer in der Schweiz gearbeitet hast,der Berücksichtig nicht die Fehljahre.

    Also für Auswanderer nicht so Realistisch,da die Lücken nicht Berücksichtigt werden.

  • RaboCo
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    • 10. März 2025 um 16:24
    • #5

    Naja, wir benutzen Ihn bei der Bank um die AHV für die Menschen zu berechnen die eine Hypothek wollen um die Tragbarkeit im Alter zu kontrollieren und das auch und gerade für die ganzen Expats. Schwierig ist er nur wenn man zwischen den Aufenthalten mehrere Lücken hat. Er berücksichtigt schon die fehlenden Jahre wenn man das Beginndatum in der Schweiz angibt.

    Wer also vor ein par Jahren angefangen hat und dann durchgehend das gleiche verdient hat und man es bis zur Pension hochrechnet dann stimmt er schon einigermassen. Aber ja, er ist keine 100% Aussage. Vor allem berücksichtigt er keine Gehaltssteigerungen. Er ist nur ein Rechner für den Status Quo


    Zitat von Kutscher

    Es werden nur die gearbeitete Monate gutgeschrieben.Du kannst die Summe nicht aufs Jahr aufteilen.

    da hast Du recht, es werden nur die Monate gutgeschrieben die auch eingezahlt wurden. Allerdings interpretiere ich es so, dass dann trotzdem ein ganzes Beitragsjahr gewertet wird. Was zwar am Ende für die AHV-Höhe nicht wichtig ist weil die Summe aller bezahlten Beiträge den Anspruch generieren. Aber es geht ja um den Beginn. Zählt das Jahr wenn ich im Dez. eingezahlt habe z.B. für die Zeiten die ich benötige um früher in Pension gehen zu können? Es geht ja nicht unbedingt um die Summe CHF sondern um die Zeit. Was meinst Du?

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (11. März 2025 um 15:04) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von RaboCo mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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    • 10. März 2025 um 16:54
    • #6

    Es hat mir gerade keine Ruhe gelassen und es interessiert mich auch persönlich. Ich habe unseren Experten gefragt. Es ist wie folgt.

    Es zählt für die AHV der Verdienst pro Jahr der muss über das ganze Jahr min. 10'600 CHF betragen und davon dann 10,5% = 1'113 CHF AHV Beitrag. Dann hat man das AHV Jahr erfüllt dabei spielt es keine Rolle ob man das übers Jahr oder in einem Monat verdient hat. Somit ist es im Beispiel von SwissExpert so, dass das ganze Jahr angerechnet würde. also 1/44 Das hat Auswirkung auf die Höhe der Rente diehe Scala44

    Sollte man z.B. Anfang eines Jahres in Rente gehen und diese 10'600 nicht in einem Monat z.B. Jan verdienen sollte man so lange weiter arbeiten bis die 10'600 CHF verdient wurden. Dann bekommt man tatsächlich eine höhere Rente.

    Bei Erwerbslosen oder Studenten müsste er die Hälfte also 5'300 CHF betragen

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    • 11. März 2025 um 15:38
    • #7
    Zitat von RaboCo

    Es hat mir gerade keine Ruhe gelassen und es interessiert mich auch persönlich. Ich habe unseren Experten gefragt. Es ist wie folgt.

    Es zählt für die AHV der Verdienst pro Jahr der muss über das ganze Jahr min. 10'600 CHF betragen und davon dann 10,5% = 1'113 CHF AHV Beitrag. Dann hat man das AHV Jahr erfüllt dabei spielt es keine Rolle ob man das übers Jahr oder in einem Monat verdient hat. Somit ist es im Beispiel von SwissExpert so, dass das ganze Jahr angerechnet würde. also 1/44 Das hat Auswirkung auf die Höhe der Rente diehe Scala44

    Sollte man z.B. Anfang eines Jahres in Rente gehen und diese 10'600 nicht in einem Monat z.B. Jan verdienen sollte man so lange weiter arbeiten bis die 10'600 CHF verdient wurden. Dann bekommt man tatsächlich eine höhere Rente.

    Bei Erwerbslosen oder Studenten müsste er die Hälfte also 5'300 CHF betragen

    Genau so hatte ich es auch verstanden, deshalb verwundert es mich, dass im Auszug des AHV Kontos in Spalte 4 die Monate vermerkt werden.

    Auserdem stimmen die 10600CHF nicht. Weiss nicht, woher du die Zahl hast. Es müssten ca. min 4500 CHF pro Jahr sein. Das kann man auch leicht mit dem Rechner testen: https://www.acor-avs.ch/conditions

    Sprich: Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur 4500 CHF jährlich verdienen und bekommt dennoch Vollrente.

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    • 12. März 2025 um 09:04
    • #8

    Die Infos habe ich von unserem Experten. Das war das Einkommen also der doppelte Beitrag und bezog sich wohl auf selbstständig erwerbende Hier der Artikel. Aber er hat sich auch da ein wenig geirrt es waren 9.800 CHF dieser ist eben auch wichtig für die gar nicht erwerbstätigen.

    https://www.ahv-iv.ch/p/1.2025.d#:~:text=Dieses%20Merkblatt%20informiert%20Sie%20%C3%BCber,bei%20den%20Beitr%C3%A4gen%20und%20Leistungen.&text=Neu%20sind%20auf%20L%C3%B6hnen%20unter,(bisher%202%20300%20Franken).&text=Der%20Mindestbeitrag%20wird%20von%20514%20Franken%20auf%20530%20Franken%20erh%C3%B6ht

    "Beiträge der Selbständigerwerbenden Der Mindestbeitrag wird von 514 Franken auf 530 Franken erhöht. Die betragliche Höchstlimite der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende liegt neu bei 60 500 Franken (bisher 58 800 Franken). Die untere Einkommensgrenze wird auf 10 100 Franken erhöht"

    Auszug aus Merkblatt neu ab 01.01.2025 https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d

    "Bei erwerbstätigen Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind (weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit), führt die Ausgleichskasse eine Vergleichsrechnung durch. Dabei wird überprüft, ob die Beiträge aus dieser Erwerbstätigkeit (inkl. Arbeitgeberbeiträge) mindestens die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Ist dies nicht der Fall, müssen sie zusätzlich Beiträge wie Nichterwerbstätige zahlen. Der jährliche einzuzahlende Mindestbeitrag beträgt in jedem Fall 530 Franken, was einem jährlichen Bruttoeinkommen von 5 000 Franken entspricht. Beispiel: Eine medizinische Praxisassistentin ist von Januar bis April zu 20 % erwerbstätig. Ab Mai erhöht sie ihr Arbeitspensum auf 50 %. Sie ist somit zwar dauernd erwerbstätig, da sie die Erwerbstätigkeit das ganze Jahr über ausübt, aber eben nicht vollzeitlich."


    Fazit:

    Es ist kompliziert und man muss differenzieren. Einmal die Rentenhöhe und die Mindestbeitragssumme. Alles zusammen ergibt dann die Rentenhöhe. Zahlt man also nur den Mindestbeitrag bekommt man weniger Rente. Hat man Fehljahre bekommt man weniger Rente.

  • SwissExpert
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    • 10. April 2025 um 01:44
    • #9

    So ganz verstehe ich es nicht. Welcher dieser Fälle wäre demnach richtig? Oder sind es sogar beide Fälle:

    Fall A)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren jährlich verteilt auf alle 12 Moante 4500 CHF verdienen und bekommt dennoch Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Monat gearbeitet.

    Fall B)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur in einem Monat des Jahres 4500 CHF verdienen und bekommt dennoch Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Jahr aber nicht jeden Monat gearbeitet.

    Fall C)

    Wer 5 Mio CHF in einem Jahr verdient, kann in den folgenden 44 Jahren nur in einem Monat des Jahres 4500 CHF verdienen und bekommt keine Vollrente. Grund: Erreicht Jahresdurchschnittsverdienst über 90'700 Franken über 45 Jahre + in jedem Jahr aber nicht jeden Monat gearbeitet. Daraus ergibt sich 1 Rentenpunkt + 44x1/12 Rentenpunkt = 4,6 Rentenpunkte entspricht 10,3% der Vollrente.

    Einzahlung in die AHV = 5Mio + 44x4500CHF = ca. 5,2Mio CHF darauf Beiträge x 5,3% = 275k CHF

    Auszahlung: 4,6 Punkte je 57 CHF = 272CHF monatlich

    Das wäre mega unfair aber ich weiss, dass die erste Säule solidarisch aufgebaut. Dennoch entspräche das ein Umwandlungssatz 1,2%.

    2 Mal editiert, zuletzt von SwissExpert (10. April 2025 um 13:29)

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