Guten Tag
Wenn man die Schweiz definitiv verlässt und nach einem EU Land zieht, wo man keine Sozialversicherungspflicht hat, dann ist der Bezug der BVG (obligatorischer + nicht-obligatorischer Teil) möglich. Das ist klar.
Was nicht klar ist, ist, was passiert, wenn nach der BVG Auszahlung, zum Beispiel ein paar Jahre später, Änderungen der Sozialversicherungspflicht im neuen EU Land geben werden: man macht sich selbständig oder wieder erwerbstätig im neuen EU Land wird? Muss man in diesem Fall die bezogene BVG der Pensionskasse in der Schweiz rückzahlen?
FG