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Doppelwohnsitz Schweiz & Deutschland - “de facto” Wochenaufenthalter mit einer B-Bewilligung?

  • brolivenbaum
  • 22. April 2025 um 13:48
  • brolivenbaum
    3
    brolivenbaum
    Beiträge
    3
    • 22. April 2025 um 13:48
    • Neu
    • #1

    Ich bin ein DE-Staatsbürger, der aktuell in München (DE) wohnt. Ich bin kurz davor, eine Arbeitsstelle in CH (Zürich) anzunehmen und unter de Woche dort zu arbeiten. Ich habe aber ein immer noch ungelöstes Problem.

    Kontext:

    1. Der Arbeitgeber beantragt *keine* G-Bewilligung, sondern nur B-Bewilligungen, weil es aus ihrer Sicht “zu schwierig” sei.

    2. Ich werde unter der Woche in CH arbeiten und dort eine Wohnung mieten.

    2. Meine Ehefrau verbleibt in unserem aktuellen Wohnsitz in München, wo ich die Wochenenden verbringen werde. Dies führt dazu, dass ich de facto ein Wochenaufenthalter zwischen Zürich und München sein werde.


    Problem:
    Wie kann ich diese Konstellation rechtlich gestalten, ohne in Deutschland und der Schweiz gleichzeitig als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten? Mein Verständnis des deutschen Steuerrechts besagt, dass mein Lebensmittelpunkt aufgrund des Wohnsitzes meiner Ehefrau weiterhin in Deutschland liegt (Lebensmittelpunkt), auch wenn ich unter der Woche in der Schweiz wohne.


    Frage:
    Ist es möglich, eine B-Bewilligung anzunehmen und die Arbeitsstelle in der Schweiz anzutreten, während ich steuerrechtlich ausschließlich in einem der beiden Staaten (Deutschland oder Schweiz) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werde?

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
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    210
    • 23. April 2025 um 01:03
    • Neu
    • #2

    Was genau wäre das Ziel davon? Eine unbeschränkte Steuerpflicht in beiden Ländern bedeutet nicht, dass man auf die gleichen Einkünfte doppelte Steuern bezahlen muss; im Doppelbesteuerungsabkommen ist festgelegt, wie die Steuern auf die Länder aufgeteilt werden.

  • brolivenbaum
    3
    brolivenbaum
    Beiträge
    3
    • 24. April 2025 um 12:50
    • Neu
    • #3

    Bedeutet das, dass mein Einkommen aus meiner Arbeitsstelle (in der Schweiz) in Deutschland uberhaupt nicht besteuert werden darf, obwohl ich theoretisch als in Deutschland ansässig bin (wegen Ehrepartner in DE + regelmäßiger besuchen)?

    Welche Einkünfte würden gegebenenfalls in Deutschland und der Schweiz doppel besteuert - wenn ich in der Schweiz eine B-Bewilligung habe und de facto Wochenaufenthalter in Deutschland bin? Betrifft dies grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Vermietung von Immobilien im Ausland oder vergleichbare Einkunftsarten?

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