Ich bin ein DE-Staatsbürger, der aktuell in München (DE) wohnt. Ich bin kurz davor, eine Arbeitsstelle in CH (Zürich) anzunehmen und unter de Woche dort zu arbeiten. Ich habe aber ein immer noch ungelöstes Problem.
Kontext:
1. Der Arbeitgeber beantragt *keine* G-Bewilligung, sondern nur B-Bewilligungen, weil es aus ihrer Sicht “zu schwierig” sei.
2. Ich werde unter der Woche in CH arbeiten und dort eine Wohnung mieten.
2. Meine Ehefrau verbleibt in unserem aktuellen Wohnsitz in München, wo ich die Wochenenden verbringen werde. Dies führt dazu, dass ich de facto ein Wochenaufenthalter zwischen Zürich und München sein werde.
Problem:
Wie kann ich diese Konstellation rechtlich gestalten, ohne in Deutschland und der Schweiz gleichzeitig als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten? Mein Verständnis des deutschen Steuerrechts besagt, dass mein Lebensmittelpunkt aufgrund des Wohnsitzes meiner Ehefrau weiterhin in Deutschland liegt (Lebensmittelpunkt), auch wenn ich unter der Woche in der Schweiz wohne.
Frage:
Ist es möglich, eine B-Bewilligung anzunehmen und die Arbeitsstelle in der Schweiz anzutreten, während ich steuerrechtlich ausschließlich in einem der beiden Staaten (Deutschland oder Schweiz) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werde?