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Wohnung in der Schweiz + Deutschland, Steuerbefreiung

  • maxim110687
  • 14. März 2016 um 10:47
  • maxim110687
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    maxim110687
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    • 14. März 2016 um 10:47
    • #1

    Hallo zusammen,kurze Einleitung: Ich bin mittlerweile seit etwas mehr als 6 Monaten in der Schweiz bzw. bei einem schweizer Unternehmen angestellt, zuerst in Form einer Abschlussarbeit schreiben bei denen, mittlerweile ist das Verhältnis in einen festes Arbeitsverhältnis gewechselt.Ich habe den Ausländerausweis mit Status G für 5 Jahre bekommen. Nun möchte ich mir eine Wohnung in der Schweiz nehmen und mich in der Schweiz anmelden, aber meinen Erstwohnsitz in DE nicht unbedingt aufgeben.Ist das möglich sich in Deutschland von der Steuer befreien zu lassen und trotzdem eine Wohnung in DE haben? Mir wurde erzählt, wenn ich in meinem deutschen Mietvertrag meine Wohnung als Ferienwohnung festhalte und in dieser weniger als 120 Tage im Jahr bin, dann kann ich mich von der Steuer befreien. Ob das stimmt weiss ich nicht und hoffe auf Hilfe hier.Wie sieht es mit Eigentum dann in Deutschland aus? Kann ich mir Eigentum kaufen, was jemand anderes nutzt, heisst zur Miete abgeben? Wie ist es dann mit dem Erwerb des Eigentums, wie wird das dann versteuert? Ich hoffe mir kann hier geholfen werde und danke euch schon mal im Voraus.

    Grüsse Max

  • FoSch
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    FoSch
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    • 14. März 2016 um 14:28
    • #2

    Hallo Maxim,

    wenn Du dann eine Wohnung hast in der Schweiz hast, musst Du dann die Aufenthaltsbewilligung B beantragen. Besteuert wird dein Einkommen in der Schweiz, in Deutschland werden keine Steuern fällig, es sei denn Du hast Eigentum in Deutschland, dann greift ein höherer Steuersatz. Die Wohnung kannst in Deutschland behalten, das interessiert niemanden, nur in dem moment wo Du den Aufenthaltsstatus B hast, ist deine Wohnung in Deutschland dann Nebenwohnsitz.


    Gruß
    FoSch

  • Franzi
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    Franzi
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    • 9. Oktober 2016 um 14:19
    • #3

    Hallo Maxim,
    habe mit grossem Interesse deine Antwort gelesen.
    Ich habe im Moment eine Bewillugung G, wohne in meinem Eigenheim das innerhalb von 110 KM von der Grenze liegt.
    Mir ist die Pendlerei eine Last geworden und würde gerne in die Schweiz ziehen. Ich kann eine Bewilligung B beantragen aber mein Haus in DE behalten, also nicht vermieten. Ich werde lediglich als Zweitwohnsitz anmelden.
    Bin ich dann vollsteuerpflichtig in der Schweiz? Und was ist mit diesem erhöhte Steuersatz, den du erwähnt hast?
    Danke!
    Franzi

  • Mimi
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    Mimi
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    • 11. Oktober 2016 um 10:57
    • #4

    hallo Leute,

    Das mit dem Zweitwohnsitz stimmt so nicht ganz. Den schweizer Behörden ist die Wohnung in Deutschland meistens egal.
    In Deutschland ist dir Wohnung sofern nicht vermietet automatisch Hauptwohnsitz, da bei Zweitwohnsitz nur in Verbindung mit zwei Wohnsitzen INNERHALB Deutschlands funktioniert. Bei nur einem ist es automatisch Hauptwohnsitz, egal wo im Ausland du noch gemeldet bist.

    Wie das dann allerdings steuertechnisch aussieht weiss ich nicht.

    Gruß Mirjam

  • Attila
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    Attila
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    • 12. Oktober 2016 um 16:21
    • #5

    Stimmt genau. Steuertechnisch ist in diesem Zusammenhang in DE nicht relevant ob du einen Hauptwohnsitz in DE hast, weil dort dein "Lebensmittelpunkt" massgebend ist. Und dieser ist nun mal bei einem Job UND Wohnung in CH eindeutig in der Schweiz.

    :flag_Switzerland:

  • Maik
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    • 18. Oktober 2016 um 14:09
    • #6

    Hallo @Franzi

    Dein Schweizer Einkommen versteuerst du in deinem Fall dann ausschliesslich in der Schweiz.

    Was @FoSch meint, ist dass wenn du dein Eigentum doch vermieten solltest oder sonst irgendwo Einkommen in Deutschland generierst dieses Einkommen in Deutschland zu einem höheren Steuersatz versteuert wird. In diesem Fall würde zur Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland, dein Einkommen aus der Schweiz mit einbezogen werden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Amelie Erdbeer
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    • 18. Januar 2017 um 21:27
    • #7

    Hey Maik... du kennst dich mega aus... da möchte ich dich auch gern was fragen... Bin nun seit über einem halben Jahr in der Schweiz (B Bewilligung) bei der Anmeldung wollte nie jemand eine Abmeldung aus Deutschland... Also hab ich mich nicht abgemeldet... Was für Probleme könnte dies geben? Könnte es sein das ich nun in Deutschland Steuern nachzahlen muss... Irgendwann? Würde mich nur ungern abmelden... Da ich gerne meine Lebensversicherungen gerne weiterlaufen lassen mag und nach GWG müssen die Beiträge ja von einem deutschen Konto kommen - und ein deutsches Konto geht nur mit einem deutschen Wohnsitz, richtig?
    Aber Frage eins wäre mir fast wichtiger... Könnte ich in Ärger bekommen weil ich nicht abgemeldet bin?
    Danke dir!!!
    LG, Amelie

  • honigbiene111
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    • 18. Januar 2017 um 22:23
    • #8

    Also ich wohne in der Schweiz.Habe mich in Deutschland abgemeldet aber trotzdem ein deutsches Konto bei der Ingdiba.Es geht also.
    Zum Rest kann ich nix sagen...ich denke wo kein Einkommen da keine Steuern.Oder was sagt der Maik? :kissing_face: Und was ist bei Dir mit der Gez?Die will doch ne Abmeldung haben...

  • Mimi
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    Mimi
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    • 19. Januar 2017 um 16:22
    • #9

    Hallo

    Zum Konto hat honigbiene ja schon was gesagt. Bin auch bei der ING und es war kein Problem das Konto zu behalten auch mit Schweizer Adresse. Ein neues eröffnen wäre allerdings nicht gegangen gemäss ING (also ohne Dt. Adresse)

    Was mich wundert,m wenn du gemeldet bist musst du ja auch eine Wohnung haben. Wenn du die aufgegeben hast und dich einfach nicht angemeldet hast würde ich mir eher Gedanken machen. Mit dem neuen Meldegestzt in D seit letztem Novemehr kann das teuer werden (bis zu 5000€ Buße) Auch Anmelden bei den Eltern ohne dort zu wohnen wird teurer und nicht mehr so geduldet wie bisher.(die tatsächliche Umsetzung kommt sicher auf den Bearbeiter an, aber das Meldegesetz an sich hat sich verschärft). Vermieter müssen Aus- und Einzüge inzwischen melden.

    Steuermässig wäre es kein Problem so lange du kein Einkommen in D hast und Lebensmittelpunkt in CH hast - soweit ich das richtig verstanden habe.

    Achso auch für die Lebensversicherung braucht es keine dt. Adresse. Konnte bei mir die Adresse problemlos ändern und den Vertrag weiter laufen lassen.

    Gruss
    Mirjam

  • Amelie Erdbeer
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    Amelie Erdbeer
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    • 22. Januar 2017 um 09:46
    • #10

    Vielen lieben Dank für eure Antworten... Bin ich schon etwas mehr beruhigt :winking_face:

    http://www.kontorat.de/deutsches-giro…in-deutschland/

    Falls es wenn noch interessiert!!!

  • Maik
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    • 24. Januar 2017 um 12:48
    • #11

    Hallo Amelie

    Keine Sorge, die fehlende Abmeldung macht für die Einkommensteuer keine Probleme.

    Wo warst du vorher gemeldet, bei deinen Eltern oder eigene Adresse?

    Schöne Grüsse

    Maik

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  • Neustarter
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    • 27. Januar 2017 um 19:40
    • #12

    Hallo, ich bin neu hier habe ebenfalls zu diesem Thema eine Frage :


    Ich habe mich auf eine Stelle in der Schweiz beworben. Das Gespräch verlief recht gut und man hatte mir durch die Blume gesagt, dass Sie mich gerne nehmen möchten
    .
    Jetzt meine Frage.
    Derzeit bin ich Deutschland wohnhaft und besitze Wohneigentum. Falls es zum Umzug in die Schweiz kommen sollte miete ich mir dort eine Wohnung und melde mich auch in der Schweiz mit B-Schein an.

    Kann ich in DE angemeldet bleiben oder möchte dann das Finanzamt aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen Steuern sehen ???
    Ich war bereits einige Male hier im Forum, wenn auch nur als Gast zu lesen und fühlte mich recht gut informiert. Aber jetzt bin ich auf eine Seite gestoßen, was einige hier bereits geklärte Fragen wieder in Frage stellt, auch die mit dem Auto.

    Ich hoffe Ihr könnt hier weiterhelfen...

  • Carina
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    Carina
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    • 30. Januar 2017 um 12:57
    • #13

    Hallo Neustarter

    Grundsätzlich: Ja, du kannst in DE gemeldet bleiben. Das ist zwar nicht ganz legal, wenn sich dein Lebensmittelpunkt vollständig in die Schweiz verlagern sollte. In der Regel kommt das aber nicht auf und wenn doch, dann gibt es allenfalls ein Bussgeld vom Ordnungsamt. Ich kenne mehrere Leute, die mit der "Nicht-Abmeldung" in Deutschland keine grösseren Schwierigkeiten haben.

    Ob du in Deutschland noch eine Steuererklärung machen musst, würde ich mit dem Finanzamt in Deutschland klären. Grund hierfür wäre dann aber nicht, dass du in Deutschland gemeldet bist, sondern dass du in Deutschland einen steuerbaren Tatbstand erfüllst, z.B. Vermietung der Wohnung, oder andere Dinge, die mit der Wohnung zusammenhängen können oder auch ganz unabhängig davon. Da kann dir aber das Finanzamt in Deutschland weiterhelfen.

    Am wichtigsten wäre wohl daran zu denken, dass du den Wert der Wohnung in der Schweiz als Vermögensgegenstand angeben musst. Hier besteht nämlich Vermögensteuerpflicht. Die ist zwar nicht enorm, aber wenn du die Wohnung nicht angibst, dann gehts schon Richtung Steuerdelikt. Im Gegenzug kannst du aber - soweit ich informiert bist - Kosten der Wohnungsunterhaltung dann auch hier bei der Steuererklärung angeben.

    Eventuell können dir andere hierzu noch genauere Infos geben.

    LG
    Carina

  • landhaus
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    landhaus
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    • 9. Mai 2018 um 04:52
    • #14

    Guten Tag,
    hätte hier auch mal ein Anliegen...

    ich bin nun seit etwas mehr als einem Jahr in der Schweiz wohnhaft und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Ich habe die Aufenthaltsbewilligung B für 5 Jahre ausgestellt bekommen. Seit dem Umzug vermiete ich in Deutschland meine Eigentumswohnung und habe mich nach dem Umzug mit Erstwohnsitz bei meinen Eltern in Deutschland angemeldet, trotz das ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich in der Schweiz habe. Meine Eigentumswohnung habe ich vorher selbst bewohnt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Meldestelle wurde ich informiert, dass ich mich diesbezüglich in Deutschland abmelden müsste, da mein Hauptwohnsitz nun in der Schweiz sei. Ist es rechtlich möglich, den Erstwohnsitz in Deutschland beizubehalten oder muss ich mich tatsächlich abmelden?

    Wie schaut es mit der Steuer aus? Bisher musste ich keine Steuerklärung abgeben, da ich keine Mieteinnahmen bezogen habe. Dies ist ja jetzt der Fall. Muss ich mein Gehalt aus der Schweiz offen legen? Dieses wird durch die Quellensteuer ja in der Schweiz versteuert. Wird es Probleme mit dem deutschen Finanzamt geben, dass ich mich nicht in Deutschland abgemeldet habe?

    Da es meine erste Steuererklärung sein wird, scheint es mir doch sinnvoll, Kontakt mit einem Lohnsteuerhilfeverein aufzunehmen. Vorher würde ich aber gerne die o. g. Punkte hier im Forum mal abklären/diskutieren.


    LG
    Landhaus

  • Maik
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    • 11. Mai 2018 um 15:00
    • #15

    Hallo Landhaus

    Aus steuerlicher Sicht gibt es meines Wissens keinen Grund sich abzumelden. Wenn ihr Kirchenmitglied seid, könnte evtl. aber Kirchensteuer anfallen. Solange an euer Meldeadresse die Post angenommen und regelmässig geöffnet wird, gibt es für euch keinen direkten Grund sich abzumelden. Manche Gemeinden in der Schweiz bestehen aber darauf, wobei mir keine gesetzliche Grundlage dafür bekannt ist.

    Für die Versteuerung in Deutschland musst du dein Schweizer Gehalt offen legen, da dies für die Festlegung des Steuersatzes eine bedeutende Rolle spielt.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 24. Mai 2018 um 09:36
    • #16

    Wie sieht denn das ganze Konstrukt aus wenn man in der Schweiz seinen Wohnsitz mit B-Bewilligung anmelden möchte und Wohneigentum in DE hat in dem die Ehefrau wohnen bleibt? Wir dann automatisch vom deutschen Finanzamt der Lebensmittelpunkt und somit die Besteuerung in DE angenommen? Oder wird man trotzdem nur in CH besteuert?

  • Maik
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    • 25. Mai 2018 um 15:47
    • #17

    Hallo Spitzbueb

    In diesem Fall hättet ihr beide verschiedene Lebensmittelpunkte. Deine Frau würde in Deutschland besteuert werden und du würdest (wenn dein Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist) in der Schweiz versteuert werden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Spitzbueb
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    • 27. Mai 2018 um 13:12
    • #18

    Hallo Maik

    Danke für deine Antwort.
    Und wer entscheidet wo mein Lebensmittelpunkt nun ist? Das deutsche Finanzamt?
    Da meine Ehefrau in unserem deutschen Wohneigentum wohnhaft bleibt werden die mir wahrscheinlich unterstellen mich ab und zu dort aufhalten zu wollen. Ausserdem läuft die Immobilie auf meinen Namen (Vermerk im Grundbuch, Strom- und Versicherungen laufen auf mich).
    Bin ich auf der "sicheren" Seite wenn ich mich in CH mit Wohnsitz anmelde und in DE abmelde oder könnte ich meinen Wohnsitz in DE bei unserer aktuellen Adresse weiterhin behalten? Oder besteht bei zweitem die Gefahr das ich dann trotz dem Wohnsitz in CH die deutsche Einkommensteuer zahlen muss?

  • basileus
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    • 27. Mai 2018 um 14:33
    • #19

    Hallo Spitzbueb,

    ich habe nochmal die Broschüre "Ich arbeite in der Schweiz und zahle Steuern" vom Verein Grenzgänger Info genommen. ( Maik: ich hoffe es ist ok wenn ich darauf verweise?)

    Die Aussage von Maik bzgl unterschiedlicher Lebensmittelpunkte stimmt leider nicht.
    Grundsätzlich gilt Art. 4 des DBA CH-D für diesen Fall.

    Selbst wenn du die Wohnung in Deutschland abmeldest, lebt deine Frau immer noch dort. Ich zitiere jetzt mal aus der Broschüre:
    "Auch ein Ehegatte, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz regelmässig dort, wo sich seine Familie befindet. Wenn sich der Auswandernde nicht von seiner Familie losgesagt hat ... hat er einen Wohnsitz in Deutschland und ist auch weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig".

    Die Broschüre bekommst du kostenlos bei dem Verein.

    Ich gehe somit sehr stark davon aus dass du aufgrund deiner Familiensituation weiterhin Steuern in Deutschland zahlen musst.

    VG basileus

  • Maik
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    • 30. Mai 2018 um 16:45
    • #20

    Danke für deinen Hinweis Frank. Ist mir so in der Tat nicht bewusst gewesen. Macht aber, wenn man darüber nachdenkt, Sinn.

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