1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Grenzgänger

Wohnung in der Schweiz + Deutschland, Steuerbefreiung

  • maxim110687
  • 14. März 2016 um 10:47
  • Silicon
    4
    Silicon
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    12
    Wohnort
    Basel
    In der Schweiz seit
    01.01.2019
    Herkunft
    Dortmund
    • 6. Dezember 2021 um 10:54
    • #81

    Hallo Jayukun,

    nach fast 3 Jahren in der Schweiz kann ich gern mal wieder etwas hier beitragen.

    Es war bei mir so, dass ich als Grenzgänger (G-Bescheinigung) hier in Basel komplett meine Quellensteuer entrichtet habe.(nichts in Deutschland)

    Bei der Steuererklärung(Zusammenveranlagung) in Deutschland wurde durch den Nachweis der Quellensteuerabführung nur der Verdienstanteil meiner Frau genommen. Wir mussten nichts nachzahlen.

    Denn Grenzgänger (G) --> 4,5 % Quellensteuereinbehalt in CH und wird dann mt Steuer in DE verrechnet

    ist nicht gleich Wochenaufenthalter (G) aus Steuersicht. --> Voller Einbehalt der Quellensteuer in CH, keine Steuer in DE

    Meine Frau hat logischwerweise ihre Lohnsteuer in DE bezahlt und ich meine Quellensteuer in CH.

    Mieteinnahmen in dem Land and dem dein Hauptwohnsitz ist.

    Hauptwohnsitz richtet sich nach deinen Familienverhältnissen, wohnt deine Frau und evtl Kinder in DE dann ist das DE.

    Da du nicht verheiratet bist, ist das nun etwas anders, insofern du 5 Jahre mit deiner Partnerin zusammen wohnst gilt das quasi als eingetragene Partnerschaft. Es wird aber bei dir niemand danach fragen, da bin ich mir sehr sicher.

    Und dein Fall ist sowieso einfacher, da ihr ja keine Mieteinnahmen erziehlt und durch Eigenbewohnung auch keine steuerlichen Abgaben aus Vermietung und Verpachtung erziehlt.

    Ich konnte die Heimfahrten am Wochenende und einen Teil der Mietwohnung hier in der Schweiz durch die Steuererklärung in der Schweiz absetzen.

    Die Mieteinnahmen in Deutschland interessieren die Schweiz dabei nicht, da du kummuliert Steuertechnisch immer noch in DE bist, dieses versteuerbare Einkommen unterliegt dem hauptansässigem Land, also Deutschland.

    Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich nun mit B-Ausweis und Hauptwohnsitz in der Schweiz ansässig ( da mitlerweile geschieden).

    Da ändert so ein bisschen was. Denn nun bin ich voll Steuerlich in der Schweiz ansässig und hier gibt es die sogenannte Vermögenssteuer.

    Das heisst wenn du Eigentum besitz, ganz egal wo, dann musst du das auch in der Schweiz bei deiner Steuer mit angeben.

    Wenn dein Vermögen gewissen Wert hat, dann bezahlst du Vermögenssteuer. Das liegt im Promillebereich, ist aber bei mir mehr als ich in DE an Steuer aus Vermietung und Verpachtung bezahlt habe.

    Im Nachhinein und vielen Stunden mit Finanz und Steuerberatern kann ich dir in deiner Situation folgendes anraten.

    Mach genauso, wie du es geplant hast, lass deinen Arbeitgeber dich als Wochenaufenthalter als G-Bewilligung eintragen.

    (Die Bedingungen erfüllst du ja mit der Entfernung nach NRW und dem Wochenaufenthalt in der Schweiz)

    Dann profitierst du vom

    Schweizer Steuersystem deiner Lohnsteuer und kannst noch deine Fahrten und einen Teil der Miet -Wohnung und Auslagen von der Quellensteuer absetzen. Das was du ordentlich verdienst versteuerst du somit im Land deiner Tätigkeit.

    Mit dem B-Ausweis kannst du dies dann nicht mehr tun, du müsstest evtl. für dein selbstgenutzes Wohneigentum (wenn es über dem Freibetrag von eine paar 100.000 CHF liegt) Vermögenssteuer bezahlen, zumindest Anteilig wenn der Besitz bei euch 50/50 ist.

    Ich hoffe das war jetzt nicht zu sehr durcheinander geschrieben, ansonsten frag noch mal genauer.

    beste Grüsse aus Basel, Holger

  • JayK
    3
    JayK
    Beiträge
    5
    • 6. Dezember 2021 um 20:33
    • #82
    Zitat von Silicon

    Hallo Jayukun,

    nach fast 3 Jahren in der Schweiz kann ich gern mal wieder etwas hier beitragen.

    Es war bei mir so, dass ich als Grenzgänger (G-Bescheinigung) hier in Basel komplett meine Quellensteuer entrichtet habe.(nichts in Deutschland)

    Bei der Steuererklärung(Zusammenveranlagung) in Deutschland wurde durch den Nachweis der Quellensteuerabführung nur der Verdienstanteil meiner Frau genommen. Wir mussten nichts nachzahlen.

    Denn Grenzgänger (G) --> 4,5 % Quellensteuereinbehalt in CH und wird dann mt Steuer in DE verrechnet

    ist nicht gleich Wochenaufenthalter (G) aus Steuersicht. --> Voller Einbehalt der Quellensteuer in CH, keine Steuer in DE

    Meine Frau hat logischwerweise ihre Lohnsteuer in DE bezahlt und ich meine Quellensteuer in CH.

    Mieteinnahmen in dem Land and dem dein Hauptwohnsitz ist.

    Hauptwohnsitz richtet sich nach deinen Familienverhältnissen, wohnt deine Frau und evtl Kinder in DE dann ist das DE.

    Da du nicht verheiratet bist, ist das nun etwas anders, insofern du 5 Jahre mit deiner Partnerin zusammen wohnst gilt das quasi als eingetragene Partnerschaft. Es wird aber bei dir niemand danach fragen, da bin ich mir sehr sicher.

    Und dein Fall ist sowieso einfacher, da ihr ja keine Mieteinnahmen erziehlt und durch Eigenbewohnung auch keine steuerlichen Abgaben aus Vermietung und Verpachtung erziehlt.

    Ich konnte die Heimfahrten am Wochenende und einen Teil der Mietwohnung hier in der Schweiz durch die Steuererklärung in der Schweiz absetzen.

    Die Mieteinnahmen in Deutschland interessieren die Schweiz dabei nicht, da du kummuliert Steuertechnisch immer noch in DE bist, dieses versteuerbare Einkommen unterliegt dem hauptansässigem Land, also Deutschland.

    Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich nun mit B-Ausweis und Hauptwohnsitz in der Schweiz ansässig ( da mitlerweile geschieden).

    Da ändert so ein bisschen was. Denn nun bin ich voll Steuerlich in der Schweiz ansässig und hier gibt es die sogenannte Vermögenssteuer.

    Das heisst wenn du Eigentum besitz, ganz egal wo, dann musst du das auch in der Schweiz bei deiner Steuer mit angeben.

    Wenn dein Vermögen gewissen Wert hat, dann bezahlst du Vermögenssteuer. Das liegt im Promillebereich, ist aber bei mir mehr als ich in DE an Steuer aus Vermietung und Verpachtung bezahlt habe.

    Im Nachhinein und vielen Stunden mit Finanz und Steuerberatern kann ich dir in deiner Situation folgendes anraten.

    Mach genauso, wie du es geplant hast, lass deinen Arbeitgeber dich als Wochenaufenthalter als G-Bewilligung eintragen.

    (Die Bedingungen erfüllst du ja mit der Entfernung nach NRW und dem Wochenaufenthalt in der Schweiz)

    Dann profitierst du vom

    Schweizer Steuersystem deiner Lohnsteuer und kannst noch deine Fahrten und einen Teil der Miet -Wohnung und Auslagen von der Quellensteuer absetzen. Das was du ordentlich verdienst versteuerst du somit im Land deiner Tätigkeit.

    Mit dem B-Ausweis kannst du dies dann nicht mehr tun, du müsstest evtl. für dein selbstgenutzes Wohneigentum (wenn es über dem Freibetrag von eine paar 100.000 CHF liegt) Vermögenssteuer bezahlen, zumindest Anteilig wenn der Besitz bei euch 50/50 ist.

    Ich hoffe das war jetzt nicht zu sehr durcheinander geschrieben, ansonsten frag noch mal genauer.

    beste Grüsse aus Basel, Holger

    Alles anzeigen

    Hallo Silicon / Holger,

    Vielen Dank für Deine ausführlichen Infos und es freut mich sehr, dass Du noch aktiv bist. Deine Infos helfen mir schon sehr! :smiling_face:

    Tut mir Leid wegen der Scheidung… ich hoffe, der Grund war nicht die Pendelei…

    Wie sind Deine Erfahrungen denn generell mit der Pendelei? Bist Du jedes Wochenende zurück nach Deutschland gereist?

    Warst Du vor dem Wechsel in die Schweiz privat krankenversichert? Ich bin zurzeit privat krankenversichert und überlege, ob ich es nicht bleiben soll wegen der Leistungen.

    Ich bin mir generell noch etwas unsicher, ob sich das Modell für mich lohnt wegen der doppelten Belastung. Morgen habe ich ein Infogespräch mit einem spezialisierten Steuerberater, um hier mehr Einsicht zu bekommen. Das Schweizer Gehalt wäre etwa doppelt so hoch wie mein derzeitiges Gehalt, ich verdiene momentan als Angestellter in Deutschland knapp 6-stellig. War das bei Dir ähnlich?

    Bzgl. Der G-Bewilligung: Verstehe ich das richtig, dass man mit der G-Bewilligung von der Vermögenssteuer befreit ist?

    Vielen lieben Dank schon mal vorab!

    Beste Grüße

    Jayukun

  • Silicon
    4
    Silicon
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    12
    Wohnort
    Basel
    In der Schweiz seit
    01.01.2019
    Herkunft
    Dortmund
    • 9. Dezember 2021 um 08:06
    • #83

    Hallo Jayukun,

    Grund für die Scheidung war tatsächlich die Entfernung und die Pendellei.

    Ich kann dich nur warnen, dass ist eine Belastungsprobe für jede Beziehung. Ich bin jeden Freitag nach der Arbeit nach NRW zurückgefahren und war dann nachts gegen 2 Uhr zuhasue und bin dann Sonntag abend zurückgefahren. Teilweise ist meine Ex Frau aber auch in die Schweiz gekommen.

    Hauptsächlich bin ich aber nach DE gefahren, da einfach auch am Haus viel zu machen war. Da blieb dann wenig Zeit füreinander.

    Da brauchst du schon eine Partnerin, die auch das neue Land erkunden möchte und nicht zu sehr familär am Wohnort eingebunden ist.

    Zum Gehalt, ja ich habe in DE in einer Führungsposition schon ordentlich verdient, (auch einiges über 100k)

    Hier in der Schweiz ist mein Gehalt Faktor 2,5. Das war "auch" ein Grund warum ich mich hierfür habe überreden lassen. Aber der Job macht Spass und die Leute sind super. Privates Manko, siehe oben :smiling_face:

    Mitlerweile habe ich zusätzlich zu meinem Job hier noch eine Geschäftsführerstelle in DE für die Firmengruppe übernommen. Heisst im Klartext, dass ich eine Doppelfunktion habe. 50% Schweiz, 50% Deutschland. Was es steuerlich sehr schwierig macht und ich ohne fremde Beratung nicht mehr auskomme.

    Es gibt da Beraterfirmen wie PWC (https://www.pwc.ch/de/dienstleistungen/steuerberatung.html),

    die auf soetwas spezialisiert sind. (kann ich dir nur Empfehlen, da die richtigen Berater auszusuchen, PWC ist keine Werbung oder Empfehlung, soll lediglich als Beispiel dienen)

    Denn auch wenn ich jetzt mit der B- Genehmigung und alleinigem Wohnsitz in der Schweiz hier Steuerlich "hauptveranlagt" bin, so muss für meine Tätigkeit und den Anteil an den deutschen Fiskus nun auch abgeführt werden. (bedingt durch die Eintragung im deutschen Handelsregister).

    Da hat mein Arbeitgeber aber entsprechend mein Gehalt kompensiert, da ich ja durch mehr Verantwortung und mehr Arbeit bedingt durch höhere Steuerabgaben schlechter gestellt bin. Die Unternehmen führen hierfür für mich in beiden Ländern die Steuern ab und die Unternehmen verrechnen untereinander. Wie geschrieben, es kann sehr komplex werden.

    zu deiner letzten Frage,

    Wenn du eine G-Bewilligung hast, (als Wochenaufenthalter) dann bist du Lohnsteuermässig in der Schweiz ansässig bezahlst den vollen Satz Quellensteuer, dein Vermögen in DE bleibt unberührt und muss auch nirgnds in der Schweiz angegeben werden. (dafür aber in DE)

    Die Quellensteuer schlussendlich orientiert sich nach dem Kanton, da gibt es online Tabellen, da kannst du mit deiner Gehaltsofferte direkt sehen, was die an Steuern bezahlen musst und mit deiner Steuern in DE vergleichen.

    Du bezahlst in DE dann auf deine Kapitalerträge dann die Kapitalertragssteuer, Kummuliert sind das 26,xx Prozent.

    Im Grunde sehe ich persönlich die Kapitalertragssteuer aber auch als eine Vermögensteuer an. Wenn du irgendwelche grösseren ETF`s oder dergleichen hast, musst du das auch mal durchrechnen. Es könnte somit auch sein, dass eine B-Genehmigung für dich besser ist.

    hier noch ein link mit Beispielen, vielleicht hilft es dir um es vielleicht besser zu verstehen und um ein wenig selbst zu rechnen.

    https://www.steuerverwaltung.bs.ch/steuerwissen/s…genssteuer.html

    beste Grüsse, Holger

  • basileus
    27
    basileus
    Reaktionen
    620
    Beiträge
    756
    In der Schweiz seit
    01.05.2017
    Herkunft
    Thüringen
    • 9. Dezember 2021 um 08:51
    • #84
    Zitat von Silicon

    Wenn du eine G-Bewilligung hast, (als Wochenaufenthalter) dann bist du Lohnsteuermässig in der Schweiz ansässig bezahlst den vollen Satz Quellensteuer, dein Vermögen in DE bleibt unberührt und muss auch nirgnds in der Schweiz angegeben werden. (dafür aber in DE)

    Nur als Warnung: der Satz von oben ist nicht immer korrekt! Da der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland verbleibt, kommt es sehr stark auf das jeweils zuständige deutsche Finanzamt an. Im Falle von Silicon hat es für ihn funktioniert. D.h. aber nicht, dass es bei dir JayK auch funktionieren wird.

    Dein Lebensmittelpunkt ist in DE, weil dort deine Partnerin lebt. Der Lebensmittelpunkt wird dann entscheidend, wenn das deutsche Finanzamt das GRE-3 Formular nicht anerkennt. Dann gibt es ein Verständigungsverfahren zwischen dem deutschen Finanzamt und der kantonalen Steuerverwaltung in der Schweiz (Wohnkanton). Dies kann positiv oder negativ für dich ausgehen. jan82 kann dir davon ein Liedchen singen.

    Am besten ist es, von Anfang an einen kompetenten Steuerberater dafür einzuschalten.

    PS: das ist oft diskutiertes Thema, und es gibt (auch hier im Forum) genügend Leute bei denen es problemlos funktioniert hat. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das nicht immer so ist. Deshalb ist ein guter Steuerberater wichtig.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 9. Dezember 2021 um 15:34
    • #85

    Tja, so schnell kann man kaum gucken und man muss zügeln :winking_face:

  • JayK
    3
    JayK
    Beiträge
    5
    • 12. Dezember 2021 um 13:30
    • #86

    Hallo zusammen,

    Vielen Dank euch für euren Rat. Echt ärgerlich, wenn die Sache im Nachhinein steuerlich nachteilig ausgelegt wird. Wenn das der Fall bei mir sein würde, würde ich - grob überschlagen - sogar weniger netto bekommen als mit dem momentanen deutschen Job (wenn ich Kosten für Doppelhaushalt, Versicherung etc. hinzurechne). Ich versuche mal einen spezialisierten Steuerberater zu finden (mein bisheriger Steuerberater kann mir leider nicht weiterhelfen).

    Und danke Silicon für das Feedback bzgl. der privaten Nachteile. Natürlich denkt man sich anfangs „Hah, mir wird das nicht passieren!“, aber das lässt sich natürlich leicht sagen, wenn man die Situation noch nicht selbst erlebt hat.

  • Bremer01
    1
    Bremer01
    Beiträge
    1
    • 4. Februar 2022 um 14:37
    • #87

    Hallo,

    ich habe mich durch das Forum gewühlt und verstehe die Versteuerung in meinem Falle so.

    Wohnort der Familie: Hannover

    Arbeitsort: Basel

    Wohnung in der Schweiz: Zug

    Angestellt mit eingetragener Prokura

    Mehr als 60 Nächte in der Schweiz

    Aufgrund des Art. 15 Abs. 4 DBA, erfolgt die Versteuerung in der Schweiz. Leitende Angestellte werden lediglich am Sitzstaat der Gesellschaft besteuert.

    Somit müsste ich meine Einkünfte am schweizer Wohnort in Zug versteuern. Ist das so richtig oder am Sitz der Gesellschaft in Basel? In Deutschland würde meine Einkünfte unter Progressionsvorbehalt gestellt, so dass meine Frau eine höhere Steuerlast hat.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

  • Simon
    6
    Simon
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    40
    • 6. Februar 2022 um 01:02
    • #88

    Hi.

    ich kenne mich mit dem Sonderfall leitender Angestellter nicht aus, aber wenn Du Quellensteuern zahlst, dann ist der Sitz Deines Arbeitgebers ausschlaggebend.

    Wenn ihr getrennt veranlagt werdet, würde das Gehalt Deiner Frau getrennt von Deinem Gehalt besteuert werden. Das könnt ihr bei der Abgabe der Steuererklärung wählen.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 7. Februar 2022 um 08:58
    • #89

    Hallo Bremer

    Im Grunde kenne ich Deinen Fall recht gut. Leider ist es so, dass auch die Steuerverwaltungen 1 und 1 zusammenzählen und Dir recht hart Dein Leben erschweren. So gibt es ja beispielsweise eine gewissen "Zusammenhang" zwischen dem Wohnort Deiner Familie sowie dem Ort Deiner Arbeitsstätte (ICE Verbindung) sowie zwischen deiner Arbeitsstätte und Deinem Wohnort (BS und ZG haben ja gewisse Steuerunterschiede). Es ist so, dass die Herren, die sowas prüfen, die Bahnverbindungen und Steuersätze besser aus dem Kopf kennen als so mancher involvierter. Ich war da recht erstaunt als man mir sogar mit Fernbusverbindungen und durchschnittlichen Flugpreisen kam.

    Auch ich habe versucht mit meiner Frau etwas ähnliches zu konstruieren und habe ihr gerade deshalb eben auch Prokura in einer Gesellschaft gegeben - in diesem Fall war das offenbar zu offensichtlich. Der Treuhänder hat mir aber vorher gesagt, dass wir es einfach mal testen. Wäre ich nicht Alleininhaber der Gesellschaft gewesen und/oder die Gesellschaft etwas grösser, hätte das vermutlich klappen können.

    Wie dem auch sei: Sie werden vermutlich versuchen Dir zu unterstellen, dass Du ein Steuervermeidungskonstrukt fährst. Mit Deinem Wohnsitzkanton bist du da ganz gut aufgestellt - die waren bei mir sehr kooperativ. Aber den Kampf mit dem ausländischen Finanzamt nehmen Sie auch erst ab eines gewissen Steuersubstrats auf (sind da aber sehr sehr transparent). Wichtig ist einfach, dass du jede "Anpassung", die du vornimmst - sei es im HR oder betreffend des Wohnsitzes - gut argumentieren kannst. Die Steuerverwaltung in Zug wird dir auch zu gewissen Vereinsmitgliedschaften raten - mein Tipp: Nimm die Vorschläge an. Und ganz generell: Versuch telefonische Diskussionen zu vermeiden - in den Gesprächsprotokollen habe ich Dinge gelesen, die ich meiner Meinung nach nie gesagt (aber ganz sicher nicht so gemeint) habe.

    Gruss aus Baar,

    Jan

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    524
    Beiträge
    708
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 7. Februar 2022 um 14:26
    • #90

    Zumal Basel - Zug nicht unbedingt die lässige Pendler-Strecke ist. Verglichen mit dem ÖV ist man zeitgleich vom EAP schon in HAJ (insofern man mangels Direktverbindung selbst fliegt :beaming_face_with_smiling_eyes: )

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 7. Februar 2022 um 16:13
    • #91

    Ja, dieser blöde Benefit-Test, der dann kommt, ist eben auch unangenehm. Alle Anwesenden haben Mühe nicht zumindest ein wenig zu grinsen :winking_face:

  • Meike
    1
    Meike
    Beiträge
    1
    • 12. April 2022 um 15:31
    • #92

    Hallo.

    Weiss jemand, ob man in Deutschland wohnen kann und z.B. 30% arbeiten kann und in der Schweiz innerhalb der 60 Tage Regelung bleiben könnte?

    Ist man dann ein Grenzgänger?

    Ich lebe derzeit mit meinen Kindern in der Schweiz, stelle mir aber die Frage, ob ich nicht pendeln sollte....

    Wäre das überhaupt möglich, in Deutschland und in der Schweiz so zu arbeiten? Müssen die Arbeitgeber einverstanden sein?

    Wie geht das dann mit der sozialen Sicherheit? Läuft das dann über Deutschland? Nur Steuern dann über Schweiz?

    Ich wäre meeeeeeeeeega froh über Infos und Inputs hierzu.

    Oder Saisonarbeit? Ein halbes Jahr in Deutschland, ein halbes Jahr in der Schweiz?

    Was ist sinnvoll um einen sozialstatus Deutschland zu bekommen? Geht das so überhaupt?

    Vielen Dank und liebe Grüsse.

    Meike

  • lieberjott
    32
    lieberjott
    Reaktionen
    536
    Beiträge
    1.113
    Wohnort
    Südbaden (Grenzgänger)
    In der Schweiz seit
    2011
    • 12. April 2022 um 17:05
    • #93

    Viele Fragen...ich konzentriere mich mal auf das Wesentliche:

    Zitat

    Wäre das überhaupt möglich, in Deutschland und in der Schweiz so zu arbeiten?

    Du kannst sowohl in Deutschland und in der Schweiz bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sein.

    Zitat

    Müssen die Arbeitgeber einverstanden sein?

    Selbst wenn es im Arbeitsvertrag keinen entsprechenden Passus gibt, so würde ich das dringend vorher abklären.

    Zitat

    Wie geht das dann mit der sozialen Sicherheit? Läuft das dann über Deutschland?

    Wird bilateral koordiniert, mit Wohnsitz in Deutschland ist dafür die DVKA zuständig. Bei mehr als 25% Pensum in Deutschland bedeutet das komplette Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, etc-Versicherung) in Deutschland - auch für den Schweizer Job.

    Zitat

    Nur Steuern dann über Schweiz?

    Wohl kaum...Lässt sich mit so wenig Informationen auch kaum eindeutig beantworten.

    Zitat

    Oder Saisonarbeit? Ein halbes Jahr in Deutschland, ein halbes Jahr in der Schweiz?

    Ich glaube kaum, dass man sich diese bürokratischen Implikationen mehr als eine Saison antun will.

  • Genti
    1
    Genti
    Beiträge
    1
    • 12. April 2022 um 17:38
    • #94

    Hallo....ich bin Genti KAZA und komme aus Albanien .Seit 5 Jahren arbeite ich in Deutschland als Pflegefachkraft in der Brandenburgklinik in B-Phase mit beatmeten Patienten(Bernau bei Berlin 16321). Ich habe ein Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.Ich habe vor, nach Freiburg umzuziehen aber würde ich gerne im Basel arbeiten.Aus diesem Grund wollte ich Sie fragen,ob das möglich ist?Ich habe nicht viele Informationen dafür,so können Sie mir bitte erklären wie es funktioniert ? Über Ihere Rückmeldung ,würde ich mich freuen.

  • Mirko07
    3
    Mirko07
    Beiträge
    6
    • 17. April 2022 um 17:20
    • #95
    Zitat von Genti

    Hallo....ich bin Genti KAZA und komme aus Albanien .Seit 5 Jahren arbeite ich in Deutschland als Pflegefachkraft in der Brandenburgklinik in B-Phase mit beatmeten Patienten(Bernau bei Berlin 16321). Ich habe ein Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.Ich habe vor, nach Freiburg umzuziehen aber würde ich gerne im Basel arbeiten.Aus diesem Grund wollte ich Sie fragen,ob das möglich ist?Ich habe nicht viele Informationen dafür,so können Sie mir bitte erklären wie es funktioniert ? Über Ihere Rückmeldung ,würde ich mich freuen.

    Hallo Gent, das ist nicht möglich. Du darfst nur in Deutschland arbeiten. Für Basel brauchst du einen EU Pass. Also warte 1-2 Jahre und dann kannst du nach Basel umschauen und du brauchst auch die Berufsanmerkung für die Schweiz.

    Të përshëndes

    Jetmir

  • #susanna#
    2
    #susanna#
    Beiträge
    2
    • 9. Oktober 2022 um 22:09
    • #96

    Hoffentlich habe ich nicht vorangegangene tolle Tips übersehen...!

    Was mir fehlt, sind Erfahrungsberichte von Freiberuflern.

    Ich bin als Art Director selbstständig künstlerisch in Dt tätig.

    Jetzt möchte ich probehalber eine Neuausrichtung in der Schweiz versuchen.

    Ob als Selbstständig Erwerbende oder angestellt ist also noch offen.

    Meine Wohnung in Dt möchte ich für 1,2 Jahre untervermieten (bleibt das dann ein Hauptwohnsitz ?);

    Ich ziehe für die Zeit mit meinem Hausstand in eine gemietete Wohnung in der Schweiz.

    Ich habe dann also keine Abmeldebestätigung für die Gemeinde in CH. Ist das ein Problem bei der Anmeldung oder Zoll?

    Wenn ich in der CH nicht schnell genug ausreichend Einkommen generiere, möchte ich noch Aufträge in Dt annehmen.

    Da das mit der Doppelbesteuerung (und auch sonst) kompliziert klingt, soll das kein Dauerzustand sein.

    Hat jmd Erfahrung mir diesem Konstrukt?

    Viele gehen ja mit festem Arbeitsvertrag in die Schweiz, aber sicher gibt es auch Journalisten, Schauspieler, digital grenzüberschreitend Arbeitende etc.

    Freue mich über hilfreiche Infos!

    Liebe Grüße, susanna

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    524
    Beiträge
    708
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 10. Oktober 2022 um 14:01
    • #97

    Ob eine Untervermietung ausreicht um Dich als Mieter an dieser Adresse wirksam im Sinne einer steuerlichen Betrachtung abzumelden, dürfte an der Vertragsgestaltung auch mit dem Vermieter liegen.

    Eine Abmeldebestätigung kann z.B. der Zoll verlangen um den Hausrat als zollfreie Einfuhr im Rahmen des Umzugs deklarieren zu können. Wir haben sie nicht gebraucht, andere brauchen sie beim Zoll oder bei der Gemeinde. Das kann man vorgängig mit der Gemeinde klären, mit dem Zoll nur schwer, da es im Ermessen des einzelnen Zollbeamten liegt, weitere Nachweise erbringen zu lassen.

    Aufträge aus Deutschland entgegen zu nehmen dürfte relativ unattraktiv werden. Lauf DBA unterliegen alle aus Deutschland stammenden Einnahmen einer sogenannten nachlaufenden Besteuerung über den Zeitraum von 5 Jahren. Du müsstest diese also in D versteuern, ohne dabei nennenswert abzugsfähig zu sein - da beschränkt steuerpflichtig. Und wenn das ohnehin der Plan B bei knapper Auftragslage in CH ist, tun Steuern und der damit vorab zu leistende administrative Aufwand vermutlich doppelt weh.

    Nebenbei: als Selbstständigerwerbende musst Du zur Einreise bzw. Erlangung der Aufenthaltserlaubnis einen passenden Nachweis über die Tragfähigkeit Deiner Unternehmung erbringen.

    Mein Tipp wäre, bereits im Vorfeld Aufträge in der Schweiz zu generieren (was ja für Selbstständige in D völlig problemlos machbar ist), die sowohl als Potentialabschätzung für Dich als auch als Nachweis gegenüber dem Migrationsamt taugen.

  • #susanna#
    2
    #susanna#
    Beiträge
    2
    • 11. Oktober 2022 um 18:20
    • #98

    Besten Dank für deine Auskünfte, Markus!

    Dass es Ermessenssache am Zoll ist, eine Abmeldebestätigung aus Dt zu verlangen, um den Hausrat zollfrei einführen zu können, macht es ja nicht gerade einfach.

    Theoretisch müsste ein Mietvertrag zu der Untervermietung in Dt. auch ein Beweis dafür sein, dass man dauerhaft bleiben möchte... es bleibt spannend!

    Steuerlich interessiert das Finanzamt die Abmeldung des Wohnsitzes nicht. Es handelt sich ohne Verfügungsmacht (Nutzung, Zugang) um keinen steuerlichen Wohnsitz nach §8 AO. Bei den Einnahmen durch die Vermietung handelt es sich aber um ein beschränkt steuerpflichtiges Einkommen, das ich versteuere. Danke für den Tip, dass man als beschränkt Steuerpflichtiger kaum abzugsfähig ist!

    Ja, einige Aufträge als Freiberuflerin dieses Jahres kann ich schon vorlegen und was immer ein "Nachweis über genügend finanzielle Mittel" in Zahlen heisst, den dann evtl. auch.

  • AbenteuerSchweiz
    6
    AbenteuerSchweiz
    Reaktionen
    8
    Beiträge
    29
    • 21. November 2022 um 12:10
    • #99

    Puh ich habe eine ähnliche Konstellation, wir haben Wohneigentum hier in D, ziehen aber in 2023 in die Schweiz.

    Das Haus hier in D wird mind. 1 Jahr nicht benutzt, maximal werden wir in den Ferien hier her fahren, um Vorbereitungen für eine mögliche Vermietung durchzuführen.

    Sollten wir uns in D beim Einwohnermeldeamt abmelden ?

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    132
    Beiträge
    407
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 21. November 2022 um 12:49
    • #100

    Evtl. Brauchst in der Schweiz eine Abmeldebestätigung bevor Du dich Anmelden kannst dann sieht es nicht gut aus.

    Ich würde mich Anmelden so ist es eine SAUBERE Sache und es gibt Später KEIN Ärger.

    MEINE MEINUNG`!

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™