Hallo Jayukun,
nach fast 3 Jahren in der Schweiz kann ich gern mal wieder etwas hier beitragen.
Es war bei mir so, dass ich als Grenzgänger (G-Bescheinigung) hier in Basel komplett meine Quellensteuer entrichtet habe.(nichts in Deutschland)
Bei der Steuererklärung(Zusammenveranlagung) in Deutschland wurde durch den Nachweis der Quellensteuerabführung nur der Verdienstanteil meiner Frau genommen. Wir mussten nichts nachzahlen.
Denn Grenzgänger (G) --> 4,5 % Quellensteuereinbehalt in CH und wird dann mt Steuer in DE verrechnet
ist nicht gleich Wochenaufenthalter (G) aus Steuersicht. --> Voller Einbehalt der Quellensteuer in CH, keine Steuer in DE
Meine Frau hat logischwerweise ihre Lohnsteuer in DE bezahlt und ich meine Quellensteuer in CH.
Mieteinnahmen in dem Land and dem dein Hauptwohnsitz ist.
Hauptwohnsitz richtet sich nach deinen Familienverhältnissen, wohnt deine Frau und evtl Kinder in DE dann ist das DE.
Da du nicht verheiratet bist, ist das nun etwas anders, insofern du 5 Jahre mit deiner Partnerin zusammen wohnst gilt das quasi als eingetragene Partnerschaft. Es wird aber bei dir niemand danach fragen, da bin ich mir sehr sicher.
Und dein Fall ist sowieso einfacher, da ihr ja keine Mieteinnahmen erziehlt und durch Eigenbewohnung auch keine steuerlichen Abgaben aus Vermietung und Verpachtung erziehlt.
Ich konnte die Heimfahrten am Wochenende und einen Teil der Mietwohnung hier in der Schweiz durch die Steuererklärung in der Schweiz absetzen.
Die Mieteinnahmen in Deutschland interessieren die Schweiz dabei nicht, da du kummuliert Steuertechnisch immer noch in DE bist, dieses versteuerbare Einkommen unterliegt dem hauptansässigem Land, also Deutschland.
Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich nun mit B-Ausweis und Hauptwohnsitz in der Schweiz ansässig ( da mitlerweile geschieden).
Da ändert so ein bisschen was. Denn nun bin ich voll Steuerlich in der Schweiz ansässig und hier gibt es die sogenannte Vermögenssteuer.
Das heisst wenn du Eigentum besitz, ganz egal wo, dann musst du das auch in der Schweiz bei deiner Steuer mit angeben.
Wenn dein Vermögen gewissen Wert hat, dann bezahlst du Vermögenssteuer. Das liegt im Promillebereich, ist aber bei mir mehr als ich in DE an Steuer aus Vermietung und Verpachtung bezahlt habe.
Im Nachhinein und vielen Stunden mit Finanz und Steuerberatern kann ich dir in deiner Situation folgendes anraten.
Mach genauso, wie du es geplant hast, lass deinen Arbeitgeber dich als Wochenaufenthalter als G-Bewilligung eintragen.
(Die Bedingungen erfüllst du ja mit der Entfernung nach NRW und dem Wochenaufenthalt in der Schweiz)
Dann profitierst du vom
Schweizer Steuersystem deiner Lohnsteuer und kannst noch deine Fahrten und einen Teil der Miet -Wohnung und Auslagen von der Quellensteuer absetzen. Das was du ordentlich verdienst versteuerst du somit im Land deiner Tätigkeit.
Mit dem B-Ausweis kannst du dies dann nicht mehr tun, du müsstest evtl. für dein selbstgenutzes Wohneigentum (wenn es über dem Freibetrag von eine paar 100.000 CHF liegt) Vermögenssteuer bezahlen, zumindest Anteilig wenn der Besitz bei euch 50/50 ist.
Ich hoffe das war jetzt nicht zu sehr durcheinander geschrieben, ansonsten frag noch mal genauer.
beste Grüsse aus Basel, Holger