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Krankenversicherung von Kind 13J in Deutschland, Mutter arbeitet in der Schweiz

  • RolandS9917
  • 27. Mai 2025 um 13:13
  • RolandS9917
    2
    RolandS9917
    Beiträge
    3
    • 27. Mai 2025 um 13:13
    • #1

    Hallo Zusammen,

    ich habe gerade eine Diskussion mit der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Familienversicherung meines Sohnes.

    Ich lebe mit meinem Sohn , 13 Jahre, in Deutschland. Meine Frau und seine Mutter lebt und arbeitet in der Schweiz.
    Bisher war mein Sohn mit mir Familienversichert.

    Nun sagt die GKV, dass ich meinen Sohn freiwillig für 250 Euro extra versichern muss, da meine Frau in der Schweiz mehr Geld verdient, also ich.
    Wir beide verdienen über der Betragsbemessungsgrenze von 73.800 Euro im Jahr.

    Angeblich kann ich deshalb meinen Sohn nicht länger Familienversichern.
    Das wird gerade von der GKV geprüft.

    Hatte hier jemand schon diesen Fall ?

    Ich habe viele Beiträge zur Krankenversicherung von Kindern hier im Forum gelesen, die weiter in Deutschland leben, ein Elternteil aber in der Schweiz arbeitet.
    Und alle Kinder waren Familienversichert.

    Ich verstehe nicht, warum das bei mir jetzt anders sein soll ?
    Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.



    LG

    Roland

  • M.E.
    7
    M.E.
    Reaktionen
    23
    Beiträge
    50
    • 27. Mai 2025 um 19:12
    • #2

    Hallo - ich habe im Internet dazu 2 Quellen gefunden, die übereinstimmend eine Familienversicherung bei Vorliegen einer freiwilligen Versicherung ausschliesst

    zum einen das Bundesgesundheitsministerium:

    Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
    Es gibt drei Möglichkeiten Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse zu werden: Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder Familienversicherung.
    www.bundesgesundheitsministerium.de

    Familienversicherte

    Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.


    und die verbraucherzentrale:

    Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt | Verbraucherzentrale.de
    Für die Erziehung der Kinder treten viele Eltern beruflich zurück und verzichten auf einen Teil der eigenen Einkünfte, zumindest vorübergehend. Dadurch ändern…
    www.verbraucherzentrale.de

    Wer kann sich familienversichern?

    ....

    Darüber hinaus darf keine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bestehen.

    Demnach scheint Deine GKV korrekt zu handeln

    Gruss

    ME

  • RolandS9917
    2
    RolandS9917
    Beiträge
    3
    • 2. Juni 2025 um 14:12
    • #3

    Hallo M,

    danke für deine sehr ausführliche Antwort.

    Am Ende hängt es wohl davon ab, ob man die Krankenversicherung in der Schweiz als gesetzliche Pflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung versteht.

    Für deine Auslegungen gibt es Gründe.

    Interessant finde ich, dass ich hier im Forum, nur Fälle sind, bei denen das Kind in Deutschland Familienversichert ist.

    Meine Krankenversicherung prüft meinen Fall gerade.
    Ich warte jetzt mal die Entscheidung ab.


    LG Roland

  • Kutscher
    19
    Kutscher
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    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 2. Juni 2025 um 14:57
    • #4

    die Deutschen sehen die Schweizer Versicherung als "gesetzliche Pflichtversicherung" an.

    Wure bei mir und meiner Frau auch so bestätigt.

  • RolandS9917
    2
    RolandS9917
    Beiträge
    3
    • 3. Juni 2025 um 19:15
    • #5

    Hallo Zusammen,

    danke für eure Infos.
    Ich habe gerade die schriftliche Info von meiner BKK bekommen, dass mein Sohn nun doch weiter Familienversichert werden kann.

    Warum man mir telefonisch was anderes sagte und immer weitere Unterlagen von meiner Frau anforderte, weiß ich nicht.
    Ich bin jedenfalls froh, dass ich nicht extra für meinen Sohn bezahlen muss.


    LG

    Roland

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